Stufe III Kursleiter

DEGUM-Stufe III Kursleiter Schmerztherapeutische Interventionen in der Anästhesiologie

Erstzertifizierung

Anforderungen:

  • Erforderlich ist DEGUM-Stufe II Kursleiter schmerztherapeutische Interventionen der Sektion Anästhesiologie.

  • Chefarzt-Bescheinigung über 600 durchgeführte Verfahren und mind. 600 jährlich durchzuführende bzw. durch den Antragsteller supervidierte Verfahren

  • Regelmäßige Tätigkeit als Kursleiter bei DEGUM-zertifizierten Kursen der Sektion Anästhesiologie
    (mindestens 5 Kurse, alle drei Kurse „Ultraschall in der Schmerzmedizin“ erforderlich)

    • Grundkurs 1: Ultraschallgestützte periphere Nervenblockaden und Gefäßzugänge
    • Grundkurs 2: Ultraschall in der Diagnostik von Akutsituationen
    • Aufbaukurs: Ultraschallgestützte Nervenblockaden und Gefäßzugänge
    • Ultraschall in der Schmerzmedizin (Grundkurs, Aufbaukurs und Abschlusskurs)
  • Teilnahme an 6 Sektionssitzungen innerhalb der letzten 6 Jahre vor Antragstellung
    (DEGUM-UPDATE Veranstaltungen werden als Sektionssitzung anerkannt)

  • Teilnahme an 6 Kursleitertreffen innerhalb der letzten 6 Jahre vor Antragstellung

  • Teilnahme an 2 Ultraschall-Dreiländertreffen in den letzten 6 Jahren vor Antragstellung

  • Tätigkeit in verantwortlicher Position in einer Institution mit routinemäßiger Anwendung von Ultraschalldiagnostik bzw. von sonografisch gestützter Intervention einschließlich Betreuung bei Risikopatienten (Chefarzt-Bescheinigung bzw. Chefarzt-Eigenerklärung)
    und
    Inhaltliche Beschreibung Ihres ultraschallbezogenen Tätigkeitsfelds (Art und Anzahl der durchgeführten Untersuchungen, angewandte Methoden, Eigenerklärung) Darstellung der überdurchschnittlichen Expertise

  • Nachweis wissenschaftlicher Tätigkeit/Aktuelles Publikations- und/oder Vortragsverzeichnis

  • Nachweis von mindestens drei Publikationen, davon zwei in peer-reviewed Journals zum Thema Sonografie in einem Zeitraum von 6 Jahren vor Antragsstellung, von mindestens einem Vortrag im Rahmen eines DEGUM-Updates oder Dreiländertreffens innerhalb von 3 Jahren vor Antragstellung
    Nachweis durch: Powerpoint plus Flyer/Programm der Veranstaltung plus Teilnahmebestätigung

  • Lebenslauf über den beruflichen Werdegang

  • Aktuelle Geräteausstattung (inklusive Ultraschallsonden)
  • Bearbeitungs- und Prüfungsgebühr in Höhe von 250,- €

Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe III Kursleiter erfolgt die Begutachtung des Antrages durch ein DEGUM-Stufe III-Gremium, bestehend aus fünf Inhaber der Stufe III. Die einfache Mehrheit des Gremiums entscheidet, ob der Antrag den Anforderungen entspricht und der Kandidat zur Prüfung zugelassen ist. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil müssen 5 von 6 Themen der DOPS (analog der Prüfung Stufe II ANÄ) erfolgreich bearbeitet werden. Im zweiten Teil stellt der Kandidat eine wissenschaftlichen/ gutachterlichen Fragestellung (Fallbeispiele aus der Klinik, Gerichtsverfahren etc.) vor. Das Thema wird mindestens 14 Tage vor der Prüfung mitgeteilt und in der Prüfung im kollegialen Dialog besprochen. Der zeitliche Aufwand für die Prüfung beträgt ca. 90 min.

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Chefarzt-Bescheinigung über mindestens 600 jährlich durchgeführte (davon mind. 100 jährlich selbst durchgeführte wirbelsäulennahe Interventionen) oder durch den Antragsteller supervidierte Verfahren

  • Kursleitung bei DEGUM-zertifizierten Kursen der Sektion Anästhesiologie
    (mindestens 5 Kurse, mind. alle drei Kurse „Ultraschall in der Schmerzmedizin“)

    • Grundkurs 1: Ultraschallgestützte periphere Nervenblockaden und Gefäßzugänge

    • Grundkurs 2: Ultraschall in der Diagnostik von Akutsituationen

    • Aufbaukurs: Ultraschallgestützte Nervenblockaden und Gefäßzugänge

    • Ultraschall in der Schmerzmedizin (Grundkurs, Aufbaukurs und Abschlusskurs)

  • Teilnahme an 6 Sektionssitzungen innerhalb der vergangenen 6 Jahre
    (DEGUM-UPDATE Veranstaltungen werden als Sektionssitzung anerkannt)

  • Teilnahme an 5 Kursleitertreffen innerhalb der vergangenen 6 Jahre

  • Teilnahme an zwei Ultraschall-Dreiländertreffen innerhalb der vergangenen 6 Jahre

  • Vorträge zu Sektionssitzungen bzw. Update-Veranstaltungen (mind. 1 in drei Jahren)

  • Regelmäßige wissenschaftliche/gutachterliche Tätigkeit, 2 sonografiebezogene Publikationen in peer-reviewed Journals im Rezertifizierungszeitraum

  • Aktuelle Geräteausstattung (inklusive Ultraschallsonden)

  • Nachweis über 120 Fortbildungspunkte mit Sonografie-Bezug aus den vergangenen 6 Jahren (durchschnittlich 20 pro Jahr)

  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Anästhesiologie können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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