Stufe III Kursleiter

DEGUM-Stufe III Kursleiter

Der DEGUM-Stufe III Kursleiter repräsentiert die höchstqualifizierte Sonographie im entsprechenden Fachgebiet. Der Kursleiter ist zuständig für die Supervision und Ausbildung der DEGUM-Stufen I und II sowie für gutachterliche Fragen in der Ultraschalldiagnostik. Er ist befugt und verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Ultraschallkurse oder gleichwertige Veranstaltungen, zum Beispiel Module oder Workshops, durchzuführen. Der Kursleiter ist verpflichtet, seinen Wissensstand ständig zu aktualisieren.
Der Kursleiter übernimmt die Mentorenschaft für DEGUM-Stufe-II- und DEGUM-Stufe-I-Inhaber in seinem Wirkungskreis.

Erstzertifizierung

Anforderungen:

  • Erforderlich ist die DEGUM-Stufe II der Sektion Innere Medizin seit mindestens zwei Jahren
  • Nachweis über
    • mindestens 6-jähriger aktiver Ultraschalldiagnostik im Fachgebiet Innere Medizin
    • mindestens 10.000 eigenständig durchgeführte Sonographien
      oder
      5.000 Untersuchungen mit pathologischem Befund
    • jährlich mindestens 800 eigene Untersuchungen
    • regelmäßiger Ultraschallbesprechungen in der Klinik
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
  • Teilnahmebescheinigung an einem medizindidaktischen Kurs
  • Nachweis aktiver Mitarbeit als Ausbilder, Tutor oder Referent bei DEGUM-zertifizierten Kursen innerhalb von drei Jahren vor Antragstellung
  • Nachweis wissenschaftlicher Tätigkeit durch 5 Publikationen zu unterschiedlichen Themen der Sonographie, davon mindestens 3 in peer review-Zeitschriften
    gemäß dem untengenannten Punktescore für wissenschaftliche und Lehrtätigkeit (mindesens 30 Punkte aus den Kategorien A-C)
  • Schriftliche Bürgschaft von drei DEGUM-Stufe III Kursleiter, davon einer aus einem anderen Fachgebiet.
    Die Empfehlungsschreiben der Bürgen müssen dem Bewerber bescheinigen, dass er didaktisch geeignet ist und ausreichend eigenes Bildmaterial für die Ausgestaltung eines Kurses besitzt. Weiter müssen sich die bürgenden Kursleiter vom breiten und fundierten medizinischen und sonographischen Fachwissen sowie von den Nomenklatur- und Literaturkenntnissen des Bewerbers überzeugen.
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe III Kursleiter ist der/die Antragsteller/in nach der erfolgreichen Begutachtung zum Vortrag im Rahmen der jährlich stattfindenden Kursleitertagung zugelassen. Der Bewerber bereitet in Absprache mit der Sektionsleitung 3 Themen aus dem Kurs- oder Modulprogramm der Sektion vor, von denen eines während der Kursleitertagung für den Probevortrag ausgewählt wird. Das Bildmaterial des Probevortrags soll vom Kandidaten selbst stammen. Auch das Bildmaterial der übrigen Themen kann überprüft werden.
Das Kursleiterkollegium überprüft das Wissen und das didaktische Können der Antragsteller und stimmt im Anschluss darüber ab, ob der Vortrag den Anforderungen entsprochen hat. Die Bürgen sind gehalten, sich vor der Prüfung der formalen und inhaltlichen Qualität der vorbereiteten Vorträge zu vergewissern.

Punktescore

Publikationen oder äquivalente Leistungen werden gemäß einem Punktescore in drei Abstufungen graduiert:

  • Gruppe A = 4 Punkte (mindestens drei Arbeiten der Gruppe A sind obligatorisch)
  • Gruppe B = 2 Punkte
  • Gruppe C = 1 Punkt

Es sind insgesamt mindestens 30 Punkte erforderlich.

Gruppe A:

  • Originalarbeiten in peer-reviewed Journals, die die Kriterien einer wissenschaftlichen Studie, d. h. die Beantwortung einer wissenschaftlichen Fragestellung aus dem Bereich der Ultraschalldiagnostik erfüllen.
  • Erstautorenschaft von Übersichtsarbeiten, CME-Beiträgen
  • Buchbeiträge, d. h. umfassende Kapitel aus dem Bereich der Ultraschalldiagnostik
  • Promotion oder Habilitation zu Themen der Ultraschalldiagnostik
  • Erfolgreiche DEGUM-Abteilungszertifizierung als verantwortlicher DEGUM II Ausbilder
  • DEGUM-Preisarbeiten

Gruppe B:

  • Wissenschaftliche Publikationen in peer-reviewed Journals: Kasuistiken, kleinere Buchbeiträge, Mitautorenschaft bei Multicenter-Studien über Ultraschalldiagnostik
  • Wissenschaftlicher Vortrag mit sonographischem Thema auf der Tagung einer Fachgesellschaft (max. 5 x 2 = 10 Punkte)

Gruppe C:

  • Zitierbare Abstracts in peer reviewed Journals, z. B. vom Dreiländertreffen, Übersichtsarbeiten in nicht-peer reviewed Journals zu Ultraschallthemen
  • Aktive Mitarbeit als Ausbilder/Tutor bei DEGUM- zertifizierten Kursen innerhalb von drei Jahren vor der Antragstellung (max. 6 x 1 = 6 Punkte)
  • Online-Präsentationen zur Ultraschall-Ausbildung (max. 6 x 1 = 6 Punkte)

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Chefarzt-Bescheinigung über jährlich mindestens 800 eigenständig durchgeführte Sonographien
  • Nachweis über 108 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen 6 Jahren (durchschnittlich 18 pro Jahr) durch Teilnahme an spezifisch sonographischen Fortbildungsveranstaltungen/Kongressen
    Maximal 7 Punkte pro Jahr können auf textbasierte Online-Fortbildungen oder CME-Beiträge aus Zeitschriften entfallen.
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
  • Nachweis von insgesamt 2 Teilnahme am jährlichen Kursleitertreffen der Sektion (mind. einmal innerhalb von drei Jahren)
  • Vorlage einer Kurzpräsentation/Kasuistik mit eigenem Bildmaterial
  • Abhalten von mindestens einem DEGUM-zertifizierten Ultraschallkurs pro Jahr
    oder einer anderen, von der DEGUM anerkannten Veranstaltung
    oder das Verfassen einer zitierfähigen sonographischen Publikation
    (Insgesamt 6 Nachweise – z.B. Kursflyer, Publikationsnachweise etc.)
  • Nachweis einer aktiven Zusammenarbeit mit DEGUM Stufe II Ausbildern aus der Sektion (z B. Mentorentätigkeit, Einbindung bei Kursen, Bürgschaft für Kandidaten etc.)
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Bei Fehlen der Voraussetzungen zur Rezertifizierung in Stufe III wird die Stufenanerkennung nicht verlängert. Es kann ein erneuter Rezertifizierungsantrag gestellt werden, wenn die Voraussetzungen wieder erfüllt sind oder es kann eine Rezertifizierung für Stufe II oder I beantragt werden. Dafür sind dann die dort genannten Voraussetzungen zu erfüllen.

Rezertifizierung Stufe III ohne Kursleiterstatus

Die Stufe III ohne Kursleiterstatus ist historisch. Es kann kein Erstantrag in dieser Stufe mehr gestellt werden.

Anforderungen:

  • Teilnahme an mindestens eines DEGUM-zertifizierten Kurs pro Jahr oder einer anderen, von der DEGUM anerkannten Veranstaltung oder Verfassen einer zitierfähigen sonographischen Publikation
  • Nachweis über 108 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen 6 Jahren (durchschnittlich 18 pro Jahr) durch Teilnahme an spezifisch sonographischen Fortbildungsveranstaltungen/Kongressen
    Maximal 7 Punkte pro Jahr können auf textbasierte Online-Fortbildungen oder CME-Beiträge aus Zeitschriften entfallen.
  • Beschreibung der aktuellen Geräteausstattung und des Dokumentationssystems
  • Mind. 800 eigenverantwortlich durchgeführte Untersuchungen / Jahr

Bei Fehlen der Voraussetzungen zur Rezertifizierung in Stufe III wird die Stufenanerkennung nicht verlängert. Es kann ein erneuter Rezertifizierungsantrag gestellt werden, wenn die Voraussetzungen wieder erfüllt sind oder es kann eine Rezertifizierung für Stufe II oder I beantragt werden. Dafür sind dann die dort genannten Voraussetzungen zu erfüllen.

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Innere Medizin können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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