DEGUM-Stufe I Bewegungsorgane
Erstzertifizierung
Für die Beantragung der Zertifizierung ist die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Bewegungsorgane nötig. Sollte im Zertifizierungsportal der Arbeitskreis Bewegungsorgane nicht erscheinen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Anforderungen:
- Chefarzt-Bescheinigung über
- mindestens 24-monatige Tätigkeit im entsprechenden Fachgebiet (Orthopädie/Unfallchirurgie, Rheumatologie, Pädiatrie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Radiologie)
- mindestens 800 selbständig durchgeführte Sonografien (mindestens 400 im Jahr) im Bereich Bewegungsorgane
- Teilnahmebescheinigungen über DEGUM-zertifizierte Kurse des Arbeitskreises Bewegungsorgane:
a. Grundkurs
b. Aufbaukurs
c. Abschlusskurs - Empfehlungsschreiben von DEGUM-Stufe II Kursleiter oder DEGUM-Stufe III Kursleiter des Arbeitskreises Bewegungsorgane
- Aktuelle Geräteausstattung
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €
Rezertifizierung
Anforderungen:
- Chefarzt-Bescheinigung über mindestens 400 selbständig durchgeführte Sonografien pro Jahr im Bereich Bewegungsorgane
- Nachweis über 60 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen 6 Jahren (durchschnittlich 10 pro Jahr) durch Teilnahme an spezifisch sonografischen Fortbildungsveranstaltungen/Kongressen.
- Aktuelle Geräteausstattung
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €
Antragstellung
Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Bewegungsorgane können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de
Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.