Stufe II Pränatale Sonografie

DEGUM-Stufe II Pränatale Sonografie

Die weiterführende sonografische Diagnostik gemäß der DEGUM-Stufe II Pränatale Sonografie dient schwerpunktmäßig der Erkennung fetaler Entwicklungsstörungen in speziellen Risikokollektiven. Die Indikationen sind in den Mutterschaftsrichtlinien definiert (Anlage 1c). In der Stufe I erkannte Auffälligkeiten werden weiter abgeklärt, evtl. in Kooperation mit Untersucher*innen der Stufe III.

Ablauf Zertifizierungsverfahren

Die Begutachtung der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsanträge der Stufe II Pränatale Sonografie erfolgt durch die Leitung, die Mitglieder des Boards und die Mitglieder der Stufe III der Sektion.

Es ist den Gutachter*innen vorbehalten, Bilder von dem/der Antragsteller*in nachzufordern. In diesem Fall erfolgt die Nachbegutachtung durch denselben/dieselbe Auditor*in. Wird ein Antrag abgelehnt, kann innerhalb von vier Wochen Einspruch bei der Geschäftsstelle erhoben werden. In diesem Fall erfolgt ein Zweitgutachten durch einen/eine neuen/neue Auditor*in. Bei zweimaliger Ablehnung muss ein Neuantrag gestellt werden.

Wenn ein Antrag mit der Auflage des Nachreichens von Fällen zurückgestellt wird, so müssen die Fälle (mindestens fünf pro Jahr) aus den direkt nachfolgenden Jahren stammen.

Die Anerkennung erfolgt nach einer abschließenden mündlichen und praktischen Prüfung, die von Mitgliedern der Stufe III vorgenommen wird. Wenn ein/eine Kandidat*in durch die mündliche Prüfung fällt, so besteht die Möglichkeit der einmaligen Wiederholung bei einer anderen Prüfungskommission, frühestens nach sechs Monaten aber innerhalb eines Jahres.

Wer die Rezertifizierung verpasst, wird in die Stufe I zurückgestuft und muss einen kompletten Neuantrag stellen. Dieser Neuantrag beinhaltet den Nachweis von 30 Fehlbildungen (aus den letzten 6 Jahren stammend) und die entsprechende Prüfung.
Gibt es Gründe, die eine Fristverlängerung erforderlich machen, so kann ein entsprechender Antrag auf eine Fristverlängerung unter den hier genannten Bedingungen gestellt werden.

Wichtig: Mit der Erteilung der Zertifizierung beginnt der Zeitraum, aus dem die Fortbildungsnachweise für die bevorstehende Rezertifizierung stammen müssen.

Sollten Sie langfristig die nächsthöhere Stufe anstreben, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit den Voraussetzungen auseinander.
 

Gültigkeit Zertifizierung

Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre. Das Mitglied ist verpflichtet, seine Rezertifizierung vor Ablauf der Frist selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Vor Ablauf dieser Frist müssen die Unterlagen vollständig vorliegen, sonst erlischt die Zertifizierung und ein Neuantrag ist erforderlich. Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die DEGUM-Mitgliedschaft gebunden und erlischt bei Kündigung derselben.

Bedingungen Erstzertifizierung

  • Siehe Formale Anforderungen Pränatale Sonografie
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Überwiesene Bearbeitungsgebühr i. H. v. 55,00 € sowie Prüfungsgebühr i. H. v. von 250,00 € (Bankverbindung s. Antragsformular)
  • Abgeschlossene Facharztausbildung (FA-Urkunde in Kopie)
  • Mindestens zwei Jahre Stufe I
  • Nachweis von 30 selbst untersuchten Feten  mit dokumentierten Fehlbildungen unterschiedlicher Organsysteme (Kopf, Hals, Thorax, Abdomen, Extremitäten) 
    • Nicht älter als 6 Jahre
    • Keine Marker
    • Max. 10 Fälle aus Hospitationen (Hospitationsvertrag beifügen)
    • Mehrheitlich (mindestens 16 von 30) aus dem Zeitraum 15. bis 24. SSW (14+0 – 23+6)
    • Zu jeder Anomalie muss vorliegen: 
      • Kompletter Befundbericht mit Diagnose, Therapie/Prozedere und Unterschrift
      • Mindestens 1 US-Bild der Hauptanomalie, auf dem die Anomalie klar zu erkennen ist
    • Inkl. postnataler Follow-Up-Berichte (Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Fälle, dass die Einholung der Outcomes sichergestellt ist, bspw. über eine unterzeichnete Freigabe der Patientin für die Einholung); folgende Dokumente sind möglich: 
      • Kinderarztbrief und/oder
      • Humangenetische Ergebnisse (z.B. Karyotypisierung)
      • Obduktionsbefund und/oder
      • Fotos
      • Ggf. Bestätigungsbericht Stufe III
      • Ggf. Geburtsbericht bei lebenden Kindern bzw. Klinikbericht bei SS-Abbruch, sofern diese die Diagnose des Kindes bestätigen
    • Einreichung ausschließlich im Papierformat (Bitte beachten Sie die Vorgaben für die Dokumentation der Anomalien sowie die Datenschutzbestimmungen und die Qualitätsanforderungen für die Stufe II Pränatale Sonografie.)
  • Digital (am Rechner) ausgefüllte und unterschriebene Fehlbildungsliste​​​​​​​
  • Besondere apparative Ausstattung entsprechend der KBV-Richtlinien (Abdominal- und Vaginalsonden; Dopplereinrichtung, möglichst Farbdoppler; dynamische Dokumentationsmöglichkeit, z. B. Video/Clips)
  • Mindestens vier aktuelle (aus den letzten 2 Jahren stammend) DEGUM-zertifizierte Fortbildungsnachweise mit DEGUM-Plakette (DEGUM-zertifizierte Kongresse und Kurse zu pränataldiagnostischen Themen)

Bedingungen Rezertifizierung

  • Siehe Formale Anforderungen Pränatale Sonografie
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Überwiesene Bearbeitungsgebühr i. H. v. 55,00 € (Bankverbindung s. Antragsformular)
  • Nachweis von 15 selbst untersuchten Feten mit bild- und befunddokumentierten Fehlbildungen unterschiedlicher Organsysteme (Kopf, Hals, Thorax, Abdomen, Extremitäten) 
    • Nicht älter als 6 Jahre
    • Keine Marker
    • Keine Hospitationen
    • Mehrheitlich (mindestens 8 von 15) aus dem Zeitraum 15. bis 24. SSW (14+0 – 23+6)
    • Zu jeder Anomalie muss vorliegen: 
      • Kompletter Befundbericht mit Diagnose, Therapie/Prozedere und Unterschrift
      • Mindestens 1 US-Bild der Hauptanomalie, auf dem die Anomalie klar zu erkennen ist
    • Inkl. postnataler Follow-Up-Berichte (Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Fälle, dass die Einholung der Outcomes sichergestellt ist, bspw. über eine unterzeichnete Freigabe der Patientin für die Einholung); folgende Dokumente sind möglich: 
      • Kinderarztbrief und/oder
      • Humangenetische Ergebnisse (z.B. Karyotypisierung)
      • Obduktionsbefund und/oder
      • Fotos
      • Ggf. Bestätigungsbericht Stufe III
      • Ggf. Geburtsbericht bei lebenden Kindern bzw. Klinikbericht bei SS-Abbruch, sofern diese die Diagnose des Kindes bestätigen
    • Einreichung ausschließlich im Papierformat (Bitte beachten Sie die Vorgaben für die Dokumentation der Anomalien sowie die Datenschutzbestimmungen und die Qualitätsanforderungen für die Stufe II Pränatale Sonographie.)
  • Digital (am Rechner) ausgefüllte und unterschriebene Fehlbildungsliste
  • Besondere apparative Ausstattung entsprechend der KBV-Richtlinien (Abdominal- und Vaginalsonden; Dopplereinrichtung, möglichst Farbdoppler; dynamische Dokumentationsmöglichkeit, z. B. Video/Clips)
  • Mindestens zwölf DEGUM-zertifizierte Fortbildungsnachweise mit DEGUM-Plakette (mind. 8 zu pränataldiagnostischen Themen) aus den letzten sechs Jahren

Formale Anforderungen an die Antragstellung

  • Alle Nachweise für die Antragstellung sind in ausgedruckter, fest abgehefteter Form (Aktenordner; keine Prospekthüllen) per Post an die auf den Antragsformular angegebene Adresse zu schicken
  • Deckblatt mit folgenden Informationen:
    Name, Vorname (Antragsteller*in)
    Geburtshilflicher US
    Stufe II Zertifizierung/Rezertifizierung
  • Bitte reichen Sie nur die geforderte Anzahl an Fehlbildungen (14+0 bis 23+6) ein. 30 bei einer Erstzertifizierung, 15 bei einem Rezertifizierungsantrag
  • Trennen Sie die Fälle durch Register
  • Die Bilder dürfen nicht kleiner als 7,5 cm x 9,5 cm sein
  • Facharzturkunden sind in Kopie beizufügen (nur bei Erstzertifizierung)
  • Die Teilnahmebescheinigungen von DEGUM-zertifizierten Veranstaltungen (DEGUM-Plakette) sind im Original einzureichen (Sie erhalten diese im Anschluss an die Begutachtung zurück)
  • Die Bestätigung, dass die eingereichten Untersuchungen selbständig vorgenommen wurden (s. Fehlbildungsliste Erstantrag oder Fehlbildungsliste Rezertifizierung) ist zu unterschreiben und im Original einzureichen
  • Die Fehlbildungsliste ist am Rechner auszufüllen
  • Siehe auch Datenschutzbestimmungen

Datenschutz

Um sowohl den Datenschutz als auch die Qualitätssicherung zu gewährleisten, müssen die einzureichenden Patient*innendaten auf den Fällen, wie nachfolgend beschrieben, bearbeitet werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten:

1) Pseudonymisierung
Pseudonymisierte Patient*innendaten, bestehend aus (keine handschriftlichen Vermerke dieser Angaben):

  • Untersuchungsdatum
  • SSW
  • Initialen der Patient*innen + Geburtsdatum der Patient*innen
    oder
    Initialen der Patient*innen + Patient*innen-ID

Wichtig: Die Pseudonymisierung des Namens hat im Ausdruck per Hand und an allen Stellen, an denen der Name vermerkt ist (Befundtexte, Bilder, Fußzeilen, etc.), mit einem schwarzen, deckenden Stift zu erfolgen. Initialen, Geburtsdatum und Pat.-ID müssen wie abgedruckt erkennbar bleiben. Siehe Beispiele gynäkologische und geburtshilfliche Bilddokumentationen.

2) Patient*inneneinwilligungen
Ihnen liegen die Patient*inneneinwilligungen lückenlos vor. In diesem Fall müssen die o. g. Daten nicht geschwärzt werden. Obligat ist in diesem Fall die unterzeichnete Bestätigung, dass Ihnen die Patient*inneneinwilligungen vorliegen.

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