Mehrstufenkonzept & Zertifizierung

Mehrstufenkonzept & Zertifizierung

Ziel der Einführung eines Mehrstufenkonzepts ist eine flächendeckende Versorgung mit Ultraschalldiagnostik in der Bundesrepublik Deutschland, bestehend aus einer qualifizierten Basisdiagnostik und einer ausreichenden Dichte von Referenzzentren in Kliniken und Praxen. Das Konzept wird von den Sektionen und Arbeitskreisen der DEGUM e.V. umgesetzt. Die Einteilung in die DEGUM-Stufen I bis III Kursleiter bezieht sich auf die Untersucherqualifikation. Die DEGUM-Stufen II beinhaltet die Ausbilderfunktion, die DEGUM-Stufe III den Status des Kursleiters.

Ablauf Zertifizierungsverfahren

Die Unterlagen der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsanträge werden von einem Gutachter gesichtet. Wird der Antrag durch diesen bestätigt, erhält der/die Antragsteller/in die vom Sektionsleiter und vom Präsident eine unterschriebene Urkunde im Bereich Radiologie.

Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe II ist der/die Antragsteller/in nach der erfolgreichen Begutachtung zur Prüfung zugelassen. Die Prüfung wird von zwei DEGUM-Stufe III Kursleiter/in abgenommen. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Der theoretische Teil orientiert sich an einem Fragenkatalog mit Ultraschall-Bildern und Fragen zu physikalisch-technischen und theoretischen Grundlagen. Der Praxisteil beinhaltet die Untersuchung von Patienten. Beide Teile sollen an einem Tag geprüft werden. Die Prüfung wird in Anlehnung an die Vorgaben der Sektion Innere Medizin durchgeführt und erfolgt gemeinsam mit den Sektionen Innere Medizin und Chirurgie. Mehr über die Prüfung erfahren Sie hier.

Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe III Kursleiter ist der/die Antragsteller/in nach der erfolgreichen Begutachtung zum Vortrag im Rahmen der jährlich stattfindenden Kursleitertagung zugelassen. Der Bewerber bereitet einen 20-minütigen Vortrag vor. Das Thema wird mit der Sektionsleitung vereinbart.
Das Kursleiterkollegium überprüft das Wissen und das didaktische Können der Antragsteller und stimmt im Anschluss darüber ab, ob der Vortrag den Anforderungen entsprochen hat. Die Bürgen sind gehalten, sich vor der Prüfung der formalen und inhaltlichen Qualität der vorbereiteten Vorträge zu vergewissern.

Gültigkeit

Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre. Das Mitglied ist verpflichtet seine Rezertifizierung, vor Ablauf der Frist, selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Vor Ablauf dieser Frist müssen die Unterlagen vollständig vorliegen, sonst erlischt die Zertifizierung und ein Neuantrag ist erforderlich.

Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die DEGUM-Mitgliedschaft gebunden und erlischt bei Kündigung derselben.

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Radiologie können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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