Mehrstufenkonzept & Zertifizierung
Die DEGUM-Stufe II Kursleiter ist die Referenzstufe für die DEGUM-Stufe I und die DEGUM-Stufe II und steht für die höchstqualifizierte Sonografie. Aufgabe der Stufe-II-Kursleiter ist die systematische qualifizierten Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Sonografie. Die Kursleiter Stufe II sind befugt und verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Ultraschallkurse oder gleichwertige Veranstaltungen, zum Beispiel Module oder Workshops, durchzuführen. Kursleiter Stufe II sind verpflichtet, ihren Wissensstand ständig zu aktualisieren.
Ablauf Zertifizierungsverfahren
Die Unterlagen der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsanträge werden von einem Gutachter gesichtet. Wird der Antrag durch diesen bestätigt, erhält der Antragsteller die vom Sektionsleiter und vom Präsident eine unterschriebene Urkunde im Bereich Radiologie.
Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe II ist der Antragsteller nach der erfolgreichen Begutachtung zur Prüfung zugelassen. Die Prüfung wird von zwei DEGUM-Stufe III Kursleiter abgenommen. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Der theoretische Teil orientiert sich an einem Fragenkatalog mit Ultraschall-Bildern und Fragen zu physikalisch-technischen und theoretischen Grundlagen. Der Praxisteil beinhaltet die Untersuchung von Patienten. Beide Teile sollen an einem Tag geprüft werden. Die Prüfung wird in Anlehnung an die Vorgaben der Sektion Innere Medizin durchgeführt und erfolgt gemeinsam mit den Sektionen Innere Medizin und Chirurgie. Mehr über die Prüfung erfahren Sie hier.
Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe II Kursleiter und der DEGUM-Stufe III Kursleiter ist der Antragsteller nach der erfolgreichen Begutachtung zum Vortrag im Rahmen der jährlich stattfindenden Kursleitertagung zugelassen.* Der Bewerber bereitet einen 20-minütigen Vortrag vor. Das Thema wird mit der Sektionsleitung vereinbart.
Das Kursleiterkollegium überprüft das Wissen und das didaktische Können der Antragsteller und stimmt im Anschluss darüber ab, ob der Vortrag den Anforderungen entsprochen hat. Die Bürgen sind gehalten, sich vor der Prüfung der formalen und inhaltlichen Qualität der vorbereiteten Vorträge zu vergewissern.
*Bei Erstzertifizierung der DEGUM-Stufe III Kursleiter entfällt der Vortrag, wenn der Antragsteller zuvor die DEGUM-Stufe II Kursleiter erlangt hat.
Gültigkeit
Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre. Das Mitglied ist verpflichtet seine Rezertifizierung, vor Ablauf der Frist, selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Vor Ablauf dieser Frist müssen die Unterlagen vollständig vorliegen, sonst erlischt die Zertifizierung und ein Neuantrag ist erforderlich.
Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die DEGUM-Mitgliedschaft gebunden und erlischt bei Kündigung derselben.
Antragstellung
Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Radiologie können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de
Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.