Stufe II Kursleiter

DEGUM-Stufe II Kursleiter

Aufgabe der Stufe-II-Kursleiter/innen ist die systematische qualifizierten Aus- und Weiterbildung in der internistischen Sonografie. Die Kursleiter/innen Stufe II sind befugt und verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Ultraschallkurse oder gleichwertige Veranstaltungen, zum Beispiel Module oder Workshops, durchzuführen. Kursleiter/innen Stufe II sind verpflichtet, ihren Wissensstand ständig zu aktualisieren.

Erstzertifizierung

Anforderungen:

  • DEGUM-Stufe II der Sektion Innere Medizin seit mindestens zwei Jahren
  • Nachweis über
    • mindestens sechsjähriger aktiver Ultraschalldiagnostik im Fachgebiet Innere Medizin
    • mindestens 10.000 eigenständig durchgeführte Sonografien *
      oder
      5.000 Untersuchungen mit pathologischem Befund *
    • jährlich mindestens 800 eigene Untersuchungen *
    • regelmäßiger Ultraschallbesprechungen in der Klinik / Institution 
  • Nachweis über die Ultraschallausbildung bei einem/einer DEGUM-Stufe II, DEGUM-Stufe II Kursleiter/in oder DEGUM-Stufe III Kursleiter/in
    oder
    eine mehrtägige Hospitation bei einem/einer DEGUM-Stufe II, DEGUM-Stufe II Kursleiter/in oder DEGUM-Stufe III Kursleiter/in
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
  • Nachweis aktiver Mitarbeit als Tutor/in und Referent/in bei mindestens drei DEGUM-zertifizierten Kursen (auch Kursen für Studierende) der Sektion Innere Medizin innerhalb von drei Jahren vor Antragstellung
  • Strukturiertes Empfehlungsschreiben von drei DEGUM-Kursleiterinnen / Kursleitern, davon kann eine/r aus einem anderen Fachgebiet stammen.
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Das Empfehlungsschreiben ist mit offiziellem Briefkopf zu verfassen. Aus dem Empfehlungsschreiben sollte hervorgehen, dass der/die Unterschreibende die Antragssteller persönlich kennt und aus welchem Zusammenhang.

Es soll eingegangen werden auf die

  • praktische klinische Erfahrung im Ultraschall
  • Kenntnisse in sonografischer Differentialdiagnostik
  • Entscheidungs- und Handlungskompetenz aufgrund der im Ultraschall erhobenen Befunde
  • wissenschaftliche Aktivität, so vorhanden
  • Kompetenz im Umgang mit der Gerätetechnik
  • didaktische Kompetenz für die Ultraschallaus- und –weiterbildung
  • Aktivtäten in der Lehre, d.h. Teilnahme an Kursen, Workshops, etc.
  • Aktivitäten im Verband der DEGUM und/oder anderen Sonografie-orientierten Vereinigungen, Qualitätszirkeln etc.

Zur Vorbereitung der Kursleiterstufe wird die Teilnahme an einer medizindidaktischen Weiterbildung empfohlen.

Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe II Kursleiter/in sind die Antragsteller/innen nach der erfolgreichen Begutachtung zum Vortrag im Rahmen der jährlich stattfindenden Kursleitertagung zugelassen. Die Bewerber/innen bereiten in Absprache mit der Sektionsleitung drei Themen aus dem Kurs- oder Modulprogramm der Sektion vor, von denen eines während der Kursleitertagung für den Probevortrag ausgewählt wird. Das Bildmaterial des Probevortrags sollte von den Kandidaten und Kandidatinnen selbst stammen. Überlassene Bilder müssen mit Quellenangabe gekennzeichnet sein. Auch das Bildmaterial der übrigen Themen kann überprüft werden.
Das Kursleiter/innenkollegium überprüft das Wissen und das didaktische Können der Antragsteller/innen und stimmt im Anschluss darüber ab, ob der Vortrag den Anforderungen entsprochen hat. Die Bürg/innen sind gehalten, sich vor der Prüfung der formalen und inhaltlichen Qualität der vorbereiteten Vorträge zu vergewissern.

* Bei Teilzeitbeschäftigung und Berufspausen (Mutterschutz/Elternzeit o.ä.) werden entsprechend verlängerte Zeiträume akzeptiert und angepasste Untersuchungszahlen zu Grunde gelegt, wobei die Gesamtzahl der geforderten Untersuchungen erfüllt sein muss.

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Nachweis über jährlich mindestens 800 eigenständig durchgeführte Sonografien
  • Nachweis über 84 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen sechs Jahren (durchschnittlich 14 pro Jahr) durch Teilnahme an spezifisch sonografischen Fortbildungsveranstaltungen/Kongressen
    Maximal sieben Punkte pro Jahr können auf Online-Fortbildungen entfallen
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
  • Nachweis von insgesamt zwei Teilnahmen am jährlichen Kursleiter/innentreffen der Sektion (mind. einmal innerhalb von drei Jahren)
  • Vorlage einer Kurzpräsentation/Kasuistik mit eigenem Bildmaterial
  • Abhalten von mindestens einem DEGUM-zertifizierten Ultraschallkurs pro Jahr oder einer anderen, von der DEGUM anerkannten Veranstaltung (Module, Refresherkurse, Workshops) innerhalb von sechs Jahren vor der Rezertifizierung
    oder
    das Verfassen einer zitierfähigen sonografischen Publikation (insgesamt sechs Nachweise – z.B. Kursflyer).
    Haben mehrere Kursleiter/innen gemeinsam einen Kurs oder und Modul veranstaltet, muss ein relevanter eigener Anteil am theoretischen und praktischen Unterricht nachgewiesen werden (mindestens ein Vortrag und ganztägige Mitarbeit in der praktischen Ausbildung).
  • Teilnahme an mindestens einem Dreiländertreffen innerhalb von sechs Jahren vor der Rezertifizierung
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Bei Fehlen der Voraussetzungen zur Rezertifizierung als Kursleiter/in Stufe II wird die Stufenanerkennung nicht verlängert. Es kann ein erneuter Rezertifizierungsantrag gestellt werden, wenn die Voraussetzungen wieder erfüllt sind oder es kann eine Rezertifizierung für Stufe II ohne Kursleiter/innenstatus oder Stufe I beantragt werden. Dafür sind dann die dort genannten Voraussetzungen zu erfüllen.

* Bei Teilzeitbeschäftigung und Berufspausen (Mutterschutz/Elternzeit o.ä.) werden entsprechend verlängerte Zeiträume akzeptiert und angepasste Untersuchungszahlen zu Grunde gelegt, wobei die Gesamtzahl der geforderten Untersuchungen erfüllt sein muss.

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag für die DEGUM-Stufe II Kursleiter in der Sektion Innere Medizin können Sie demnächst über das Zertifizierungsportal online einreichen. Bitte senden Sie uns keine Unterlagen per E-Mail oder per Post zu.

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