Stufe II

DEGUM-Stufe II

Erstzertifizierung

Für die Beantragung der Zertifizierung ist die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Echokardiografie nötig. Sollte im Zertifizierungsportal der Arbeitskreis Echokardiografie nicht erscheinen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Anforderungen:

  • Erforderlich ist die DEGUM-Mitgliedschaft seit mindestens einem Jahr.
  • Facharzturkunde Innere Medizin/Kardiologie (oder Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Anästhesie, Herzchirurgie)
    EACVI-Zertifikat TTE und TEE (optional)
  • Bescheinigung vom Chefarzt bzw. Echolaborleiter über Durchführung von mindestens 3.000 Untersuchungen, davon mindestens 200 TEE, 100 Stress-Echokardiografien, 50 Kontrastuntersuchungen
    (Liegen die EACVI-Zertifikate TTE und TEE vor, entfällt dieser Punkt.)
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
  • Teilnahme an den DEGUM-zertifizierten Kursen
    (Liegen die EACVI-Zertifikate TTE und TEE oder die DEGUM-Stufe I Echokardiografie bereits vor, entfällt dieser Punkt.)
    • Grundkurs Echokardiografie
    • Aufbaukurs Echokardiografie
  • Nachweis der Teilnahme an einem Abschlusskurs oder an zwei Modulen
    oder Mitwirkung als Tutor/Referent an einem DEGUM Kurs (mind. 2 Tage, das DEGUM-Kursformate kann frei gewählt werden)
    oder Nachweis der vollständigen Teilnahme am „Deutschen Echokardiografie-Kongress Leipzig“ oder am „DGK Kongress Kardiale Bildgebung Köln“
  • Nachweis von 32 Echokardiografie-bezogenen CME-Punkten in den letzten 6 Jahren (nicht Grund-, Aufbau- oder Abschlusskurs)
  • Empfehlungsschreiben von einem DEGUM-Stufe II, DEGUM-Stufe II Kursleiter oder DEGUM-Stufe III Kursleiter des Arbeitskreises Echokardiografie
    (alternativ: Empfehlungsschreiben aus anderen Sektionen/Arbeitskreisen mit ausgewiesener Expertise in der Echokardiografie)
  • 10 standardisierte Echokardiografie-Untersuchungen
    Die Untersuchungen sind anonymisiert einzureichen. Bitte erstellen Sie pro Fall 10-16 mp4-Dateien und laden im Portal pro Fall eine entsprechende Archivdatei (rar, .tar, .tgz und .zip) hoch.
    Bitte beachten Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen, welcher Sie bei Antragstellung ausdrücklich zustimmen.
    (Liegen die EACVI-Zertifikate TTE und TEE vor, entfällt dieser Punkt.)
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Nachweis über Durchführung und Befundung von mindestens 800 Echokardiografien in den vergangenen sechs Jahren
    oder noch mindestens 4 Jahe gültige EACVI-Zertifikate TTE und TEE
  • Nachweis über 32 CME-äquivalente Punkte durch Teilnahme an echokardiografischen Fortbildungsveranstaltungen (nicht Grund-, Aufbau- oder Abschlusskurse) aus den vergangenen 6 Jahren
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Echokardiografie können Sie ganz einfach hier  online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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