Stufe II

DEGUM-Stufe II

Erstzertifizierung

Für die Beantragung der Zertifizierung ist die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Echokardiografie nötig. Sollte im Zertifizierungsportal der Arbeitskreis Echokardiografie nicht erscheinen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Anforderungen:

  • Erforderlich ist die DEGUM-Mitgliedschaft seit mindestens einem Jahr.
  • Facharzt-Urkunde Innere Medizin/Kardiologie (oder Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Anästhesie, Herzchirurgie)
    (Liegt die DEGUM-Stufe I Echokardiografie bereits vor, entfällt dieser Punkt.)
  • EACVI-Zertifikat TTE und TEE (optional)
  • Bescheinigung vom Chefarzt bzw. Echolaborleiter über Durchführung von mindestens 3.000 Untersuchungen, davon mindestens 200 TEE, 100 Stress, 50 Kontrastuntersuchungen
    (Liegen die EACVI-Zertifikate TTE und TEE vor, entfällt dieser Punkt.)
  • Teilnahme an den DEGUM-zertifizierten Kursen
    (Liegen die EACVI-Zertifikate TTE und TEE oder die DEGUM-Stufe I Echokardiografie bereits vor, entfällt dieser Punkt.)
    • Grundkurs Echokardiografie
    • Aufbaukurs Echokardiografie
  • Nachweis von 32 Echokardiografie-bezogenen CME-Punkten in den letzten 6 Jahren (nicht Grund-, Aufbau- oder Abschlusskurs)
  • aktuelle Geräteausstattung
  • Schriftliche Bürgschaft durch einen DEGUM-Stufe II oder DEGUM-Stufe III Kursleiter des Arbeitskreises Echokardiografie
    (alternativ: Bürgen aus anderen Sektionen/Arbeitskreisen mit ausgewiesener Expertise in der Echokardiografie)
    (Liegt die DEGUM-Stufe I Echokardiografie bereits vor, entfällt dieser Punkt.)
  • 10 standardisierte Echokardiografie-Untersuchungen
    Die Untersuchungen sind anonymisiert einzureichen. Bitte erstellen Sie pro Fall 10-16 mp4-Dateien und laden im Portal pro Fall eine entsprechende Archivdatei (rar, .tar, .tgz und .zip) hoch.
    Bitte beachten Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen, welcher Sie bei Antragstellung ausdrücklich zustimmen.
    (Liegen die EACVI-Zertifikate TTE und TEE vor, entfällt dieser Punkt.)
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Nachweis über Durchführung und Befundung von mindestens 800 Echokardiografien in den vergangenen sechs Jahren
    oder noch mindestens 4 Jahre gültige EACVI-Zertifikate TTE und TEE
  • Nachweis über 32 CME-äquivalente Punkte durch Teilnahme an echokardiografischen Fortbildungs-veranstaltungen (nicht Grund-, Aufbau- oder Abschlusskurse) aus den vergangenen 6 Jahren
  • aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Echokardiografie können Sie ganz einfach hier  online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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