Kommission Ultraschall in der Praxis der DEGUM
Die Kommission Ultraschall in der Praxis (UiP) wurde 2009 als fachübergreifendes Gremium für Belange der Sonografie im Bereich der niedergelassenen Medizin in der DEGUM gegründet. Sie besteht im neuen Format seit März 2021 aus drei bis vier Vertretern der DEGUM, welche diese Funktion als „Beauftragte des Vorstands“ wahrnehmen.
Die Kommission UiP stellt die Schnittstelle des DEGUM-Vorstands sowie der Sektionen und Arbeitskreise zu den berufspolitischen Institutionen dar. Ein wesentliches Ziel ist die kontinuierliche Zusammenarbeit mit der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Ihre Aufgabe ist es die DEGUM entsprechend ihrem satzungsgemäßen Zweck, der Forschung auf dem Gebiet der Ultraschalldiagnostik und der Weiterentwicklung der qualifizierten Sonografie in der ambulanten medizinischen Versorgung, gegenüber der KBV zu vertreten. Auf diesem Weg sollen Anliegen der KBV sowie Vorgaben der Kostenträger an den DEGUM-Vorstand bzw. die zuständigen Sektionen und Arbeitskreise sachkompetent vermittelt und vice versa Anfragen, Änderungsvorschläge, Anträge etc. aus der DEGUM an die KBV herangetragen werden.
Zudem nimmt die Kommission UiP gegenüber der Bundesärztekammer die Interessen der DEGUM in Angelegenheiten der Weiterbildungsordnung sowie der Weiterentwicklung der GOÄ betreffend sonografische Leistungen war.