Mehrstufenkonzept & Zertifizierung

Hier finden Sie die Antragsvoraussetzungen des Arbeitskreises Echokardiografie. Sie sind seit Februar 2017 gültig.
In folgenden Punkten wurden auch grundsätzliche Änderungen vorgenommen:
- Bei den Zertifizierungsvoraussetzungen wird nicht mehr nach Kardiologen und Nicht-Kardiologen unterschieden.
- Die DEGUM-Stufe II schließt jetzt die Bereiche TEE und Stress-Echokardiografie ein. Hierfür wird es keine ergänzenden Anträge mehr geben.
Gültigkeit Zertifizierung
Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre. Das Mitglied ist verpflichtet seine Rezertifizierung, vor Ablauf der Frist, selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Vor Ablauf dieser Frist müssen die Unterlagen vollständig vorliegen, sonst erlischt die Zertifizierung und ein Neuantrag ist erforderlich.
Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die DEGUM-Mitgliedschaft gebunden und erlischt bei Beendigung derselben. Bei Wiedereintritt muss zur Zertifizierung erneut ein Antrag gestellt werden (Erstantrag).
Antragstellung
Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Echokardiografie können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de
Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

