Allgemeine Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen

Bilddokumentation:

Die vorab eingereichte Bilddokumentation soll den Empfehlungen der DEGUM/ÖGUM entsprechen (siehe 🔗Dokumentationsempfehlungen), wobei diese ausdrücklich nur eine Minimaldokumentation eines Normalbefundes ist. Es sollen Bilder der gesamten Untersuchung eingereicht werden, nicht nur jene des pathologischen Befundes. Alle Bilder, auch Normalbefunde, sollen mit entsprechenden Piktogrammen oder einer Bildbeschriftung versehen werden. Pathologische Befunde müssen in mindestens 2 Ebenen dokumentiert werden. Bei der Hüftsonographie gelten die definierten Ebenen der Hüftuntersuchung.

Befundbericht:

Der Befundbericht besteht aus:

  1. Kurzanamnese
  2. Fragestellung
  3. Befundbeschreibung, wobei hierbei die ultraschallspezifische Nomenklatur Verwendung findet
  4. Beurteilung, z.B. altersgemäßer Normalbefund oder Diagnose bzw. Differentialdiagnose, ggf. Empfehlungen z.B. Kontrolle in…., erweiterte Bildgebung, Konsiliarische Vorstellung. Die Beurteilung soll keinesfalls den Befund wiederholen.

Formale Anforderungen

Damit Ihre Unterlagen im Rahmen der DEGUM-Zertifizierung vollständig und datenschutzkonform geprüft werden können, beachten Sie bitte die folgenden formalen Anforderungen:

Dateiformat und Benennung

  • Bitte benennen Sie die Dateien eindeutig und konsistent, z. B. PDF1 – Fall 1: Befundbilder + Befundbericht, PDF2 – Fall 2: Befundbilder + Befundbericht.
  • Bevorzugtes Format ist PDF. Alternativ können auch .jpg- oder .gif-Dateien verwendet werden. Dateien im DICOM-Format werden nicht akzeptiert.
  • Im Portal kann pro Anforderung nur eine Datei hochgeladen werden. Nutzen Sie daher bei mehreren Dokumenten bitte Archivformate wie .zip, .rar, .tar oder .tgz

Datenschutz und Anonymisierung

  • Ultraschallbilder enthalten Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO. Diese dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Patient*innen oder nach vollständiger Anonymisierung verarbeitet werden.
  • Vollständige Anonymisierung bedeutet, dass sämtliche personenbezogenen Merkmale entfernt sind – z. B. Name, Initialen, Geburtsdatum, Patientennummer. Eine bloße Pseudonymisierung ist nicht ausreichend; die Angabe von Initialen ist nicht datenschutzkonform.
  • Für die Gutachterbewertung genügt es, wenn Alter und Geschlecht angegeben werden. So ist die Begutachtung möglich, ohne dass eine Identifizierung der Patient*innen erfolgen kann.
  • Falls Sie die Einwilligung der Patient*innen nutzen möchten, muss diese gemäß Art. 7 DSGVO freiwillig, informiert, dokumentiert und widerrufbar sein. Im Portal ist eine digitale Checkbox eingerichtet, mit der Sie bestätigen, dass die Einwilligung vorliegt und auf Anforderung vorgelegt werden kann.
  • Eine Anleitung zur Erstellung des Befundberichts in ViewPoint – inklusive Anonymisierung und Bildintegration – finden Sie hier.
  • Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen, denen Sie bei Antragstellung ausdrücklich zustimmen.

Fehlzeiten

Mutterschutz- und Elternzeiten, Arbeitslosigkeit oder sonstige Gründe sollten der Geschäftsstelle angezeigt werden, sofern sich hierdurch die Möglichkeit zur Rezertifizierung einschränkt. Eine Verlängerung der bestehenden Zertifizierung ist um den Zeitraum der Arbeitsunterbrechung möglich, maximal jedoch 3 Jahre. Die Anträge zur Fristverlängerung sind unter Einreichung der entsprechenden Nachweise an die DEGUM-Geschäftsstelle zu richten.

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