DEGUM-Stufe II Kursleiter Gynäkologische Sonografie
Erstzertifizierung
Anforderungen:
- Erforderlich ist die DEGUM-Stufe II Gynäkologische Sonografie seit mindestens 2 Jahren
- Nachweis von regelmäßigen Sprechstunden im Rahmen der gynäkologischen Diagnostik/Sonografie
- Nachweis regelmäßiger Aus- und Weiterbildungen im Bereich der gynäkologischen Sonografie:
mindestens 10 Vorträge bei DEGUM-zertifizierten Veranstaltungen mit Schwerpunkt gynäkologische Sonografie, darunter auch aktive Beiträge beim Dreiländertreffen (z.B. Vorträge oder Posterpräsentationen) - Nachweis eines Kursleiters über die aktive Beteiligung an der Wissenschafltichen Leitung und Durchführung an mindestens 3 DEGUM-zertifizierten Veranstaltungen innerhalb der letzten 6 Jahre
- Curriculum Vitae mit Foto inkl. Publikations- und Vortragsverzeichnis
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 55,- €
Nach erfolgreicher Begutachtung wird der Antragsteller zu einem Treffen der Stufe-III-Mitglieder eingeladen, um seine didaktischen Fähigkeiten und sein Fachwissen zu demonstrieren. Dies erfolgt in einem 10-minütigen Probevortrag zu einem selbst gewählten Ultraschall-Thema. Das Thema wird bei der Antragstellung genannt. Im Anschluss folgt eine 10-minütige Diskussion mit dem Gremium. Die Zulassung wird durch Votierung entschieden; erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit.
Rezertifizierung
Anforderungen:
- Nachweis von 15 selbst untersuchten ausschließlich pathologischen gynäkologischen Befunden inkl. postnataler Follow-Up-Berichte
Es müssen 15 ausschließlich pathologische gynäkologische Befunde nachgewiesen werden. Hospitationen sind nicht zulässig. Die Fälle dürfen nicht älter als 6 Jahre sein.
Jeweils mindestens ein Befund muss aus den Organgruppen Ovar, Tube und Uterus stammen. Insgesamt ist mindestens ein maligner Befund aus einer dieser Organgruppen erforderlich.
🔗 Qualitätsstandards 🔗 gynäkologische Pathologien
Für jede Pathologie muss vorliegen:
○ Vollständiger Befundbericht mit Diagnose, Therapie/Prozedur und Unterschrift
○ Mindestens zwei 2D-Ultraschallbilder der Pathologie (max. 6 Bilder)
○ Mindestens ein Farbdoppler-Bild
○ Alternativ ein 3D-Ultraschallbild (bei uteriner Fehlbildungsdiagnostik obligatorisch)
Follow-Up-Berichte (mögliche Dokumente):
○ Histologischer Befund
○ Bei fehlender Histologie: OP-Bericht
○ Fotos - Teilnahmebescheinigungen von mindestens 12 DEGUM-zertifizierten Fortbildungen aus den letzten 2 Jahren vor Antragstellung, die sich inhaltlich zumindest teilweise mit gynäkologischer Sonografie (mindestens 2 Vorträge pro Veranstaltung) beschäftigt haben
- Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten entsprechend der KBV-Richtlinien (Abdominal- und Vaginalsonden; Dopplereinrichtung, möglichst Farbdoppler; dynamische Dokumentationsmöglichkeit, z. B. Video/Clips)
- Befundliste (digital ausgefüllt und unterschrieben)
- Erklärung über das Vorliegen aller Einwilligungserklärungen zur Datenweitergabe (sofern die Daten nicht vollständig anonymisiert sind)
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 55,- €
*Bitte beachten Sie die formalen Anforderungen und die Hinweise zur Einreichung der Bild- und Befunddokumentation unter Allgemeine Anmerkungen. Hier finden Sie auch eine Anleitung zur Anonymisierung aus ViewPoint.
Die Anerkennung erfolgt nach einer abschließenden mündlichen und praktischen Prüfung, die von Mitgliedern der DEGUM-Stufe III Kursleiter Pränatal vorgenommen wird. Bei nichtbestehen der mündlichen Prüfung, so besteht die Möglichkeit der einmaligen Wiederholung bei einer anderen Prüfunger, frühestens nach sechs Monaten aber innerhalb eines Jahres.
