DEGUM-Stufe II Kursleiter Gynäkologische Sonografie
Erstzertifizierung
Anforderungen:
- Erforderlich ist die DEGUM-Stufe II Gynäkologische Sonografie seit mindestens 2 Jahren
- Nachweis von regelmäßigen Sprechstunden im Rahmen der gynäkologischen Diagnostik/Sonografie
- Nachweis regelmäßiger Aus- und Weiterbildungen im Bereich der gynäkologischen Sonografie:
mindestens 10 Vorträge bei DEGUM-zertifizierten Veranstaltungen mit Schwerpunkt gynäkologische Sonografie, darunter auch aktive Beiträge beim Dreiländertreffen (z.B. Vorträge oder Posterpräsentationen) - Nachweis eines Kursleiters über die aktive Beteiligung an der Wissenschafltichen Leitung und Durchführung an mindestens 3 DEGUM-zertifizierten Veranstaltungen innerhalb der letzten 6 Jahre
- Curriculum Vitae mit Foto inkl. Publikations- und Vortragsverzeichnis
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €
Nach erfolgreicher Begutachtung wird der Antragsteller zu einem Treffen der Stufe-III-Mitglieder eingeladen, um seine didaktischen Fähigkeiten und sein Fachwissen zu demonstrieren. Dies erfolgt in einem 10-minütigen Probevortrag zu einem selbst gewählten Ultraschall-Thema. Das Thema wird bei der Antragstellung genannt. Im Anschluss folgt eine 10-minütige Diskussion mit dem Gremium. Die Zulassung wird durch Votierung entschieden; erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit.
Rezertifizierung
Anforderungen:
- Nachweis von mindestens 2 eigenen Vorträgen auf unterschiedlichen DEGUM-zertifizierten Veranstaltungen und/oder Leitung von mindestens einem DEGUM-zertifizierten Kurs oder einer Fortbildungsveranstaltung pro Jahr innerhalb der letzten 6 Jahre
- Nachweis von 15 selbst untersuchten ausschließlich pathologischen gynäkologischen Befunden inkl. postnataler Follow-Up-Berichte
Es müssen 15 ausschließlich pathologische gynäkologische Befunde nachgewiesen werden. Hospitationen sind nicht zulässig. Die Fälle dürfen nicht älter als 6 Jahre sein.
Jeweils mindestens ein Befund muss aus den Organgruppen Ovar, Tube und Uterus stammen. Insgesamt ist mindestens ein maligner Befund aus einer dieser Organgruppen erforderlich.
▸Qualitätsstandards (pdf) ▸gynäkologische Pathologien (pdf)
Für jede Pathologie muss vorliegen:
○ Vollständiger Befundbericht mit Diagnose, Therapie/Prozedur und Unterschrift
○ Mindestens zwei 2D-Ultraschallbilder der Pathologie (max. 6 Bilder)
○ Mindestens ein Farbdoppler-Bild
○ Alternativ ein 3D-Ultraschallbild (bei uteriner Fehlbildungsdiagnostik obligatorisch)
Follow-Up-Berichte (mögliche Dokumente):
○ Histologischer Befund
○ Bei fehlender Histologie: OP-Bericht
○ Fotos - Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten entsprechend der KBV-Richtlinien (Abdominal- und Vaginalsonden; Dopplereinrichtung, möglichst Farbdoppler; dynamische Dokumentationsmöglichkeit, z. B. Video/Clips)
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €
*Bitte beachten Sie die formalen Anforderungen und die Hinweise zur Einreichung der Bild- und Befunddokumentation unter Allgemeine Anmerkungen. Hier finden Sie auch eine Anleitung zur Anonymisierung aus ViewPoint.
Die Anerkennung erfolgt nach einer abschließenden mündlichen und praktischen Prüfung, die von Mitgliedern der DEGUM-Stufe III Kursleiter Pränatal vorgenommen wird. Bei nichtbestehen der mündlichen Prüfung, so besteht die Möglichkeit der einmaligen Wiederholung bei einer anderen Prüfunger, frühestens nach sechs Monaten aber innerhalb eines Jahres.
Antragstellung
Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de
Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.
