Stufe II Kursleiter

DEGUM-Stufe II Kursleiter Pränatale Sonografie

Erstzertifizierung

Anforderungen:

  • Erforderlich ist die DEGUM-Stufe II Pränatale Sonografie seit mindestens 2 Jahren
  • Nachweis von regelmäßigen pränatalmedizinischen Sprechstunden
  • Nachweis von regelmäßigen Aus- und Weiterbildungen von Ärztinnen und Ärzten im Bereich der pränatalen Sonografie:
    mindestens 10 Vorträge bei DEGUM-zertifizierten Veranstaltungen mit Schwerpunkt pränatale Sonografie, darunter auch aktive Beiträge beim Dreiländertreffen (z.B. Vorträge oder Posterpräsentationen)
  • Nachweis von regelmäßigen Aus- und Weiterbildungen von Ärzt*innen im Bereich der Pränatalmedizin (mind. 10 Vorträge bei DEGUM-zertifizierten Veranstaltungen mit Schwerpunkt pränatale Sonografie, darunter auch aktive Beiträge (Vorträge, Posterpräsentationen) bei Drei-Länder-Treffen)
  • Nachweis eines Kursleiters über die aktive Beteiligung an der Wissenschafltichen Leitung und Durchführung an mindestens 3 DEGUM-zertifizierten Veranstaltungen innerhalb der letzten 6 Jahre
  • Curriculum Vitae mit Foto inkl. Publikations- und Vortragsverzeichnis
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 55,- €

Nach erfolgreicher Begutachtung wird der Antragsteller zu einem Treffen der Stufe-III-Mitglieder eingeladen, um seine didaktischen Fähigkeiten und sein Fachwissen zu demonstrieren. Dies erfolgt in einem 10-minütigen Probevortrag zu einem selbst gewählten Ultraschall-Thema. Das Thema wird bei der Antragstellung genannt. Im Anschluss folgt eine 10-minütige Diskussion mit dem Gremium. Die Zulassung wird durch Votierung entschieden; erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit.

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Nachweis von mindestens zwei eigenen Vorträgen auf unterschiedlichen DEGUM-zertifizierten Veranstaltungen und/oder Leitung von mindestens einem DEGUM-zertifizierten Kurs oder einer Fortbildungsveranstaltung pro Jahr innerhalb der letzten 6 Jahre
  • Nachweis von 15 selbst untersuchten Feten inkl. postnataler Follow-Up-Berichte
    Es müssen insgesamt 15 Fälle mit dokumentierten Fehlbildungen verschiedener Organsysteme (Kopf, Hals, Thorax, Abdomen, Extremitäten) nachgewiesen werden. Die Fälle dürfen nicht älter als 6 Jahre sein, Marker sind ausgeschlossen. Bis zu 10 Fälle können aus Hospitationen stammen (Hospitationsvertrag erforderlich). Mindestens 8 Fälle müssen aus der 15. bis 24. Schwangerschaftswoche (14+0 bis 23+6) stammen.
    🔗 Qualitätsstandards 🔗 Beispieldokumentation

    Für jede Anomalie ist erforderlich:
    ○ Vollständiger Befundbericht mit Diagnose, Therapie/Prozedur und Unterschrift
    ○ Mindestens ein Ultraschallbild der Hauptanomalie, auf dem die Anomalie klar zu erkennen ist

    Das postnatale Outcome muss gesichert sein, z. B. durch:
    ○ Kinderarztbericht und/oder 
    ○ Humangenetische Ergebnisse (z. B. Karyotypisierung)
    ○ Obduktionsbefund und/oder Fotos
    ○ Ggf. Bestätigung Stufe IIIer
    ○ Ggf. Geburtsbericht bei lebenden Kindern bzw. Klinikbericht bei Schwangerschaftsabbruch, sofern diese die Diagnose des Kindes bestätigen
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten entsprechend der KBV-Richtlinien (Abdominal- und Vaginalsonden; Dopplereinrichtung, möglichst Farbdoppler; dynamische Dokumentationsmöglichkeit, z. B. Video/Clips)
  • Fehlbildungsliste (digital ausgefüllt und unterschrieben)
  • Erklärung über das Vorliegen aller Einwilligungserklärungen zur Datenweitergabe (sofern die Daten nicht vollständig anonymisiert sind)
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 55,- €

*Bitte beachten Sie die formalen Anforderungen und die Hinweise zur Einreichung der Bild- und Befunddokumentation unter Allgemeine Anmerkungen. Hier finden Sie auch eine Anleitung zur Anonymisierung aus ViewPoint


 


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