DEGUM-Stufe II Kursleiter Pränatale Sonografie
Erstzertifizierung
Anforderungen:
- Erforderlich ist die DEGUM-Stufe II Pränatale Sonografie seit mindestens 2 Jahren
- Nachweis von regelmäßigen pränatalmedizinischen Sprechstunden
- Nachweis von regelmäßigen Aus- und Weiterbildungen von Ärztinnen und Ärzten im Bereich der pränatalen Sonografie:
mindestens 10 Vorträge bei DEGUM-zertifizierten Veranstaltungen mit Schwerpunkt pränatale Sonografie, darunter auch aktive Beiträge beim Dreiländertreffen (z.B. Vorträge oder Posterpräsentationen) - Nachweis von regelmäßigen Aus- und Weiterbildungen von Ärzt*innen im Bereich der Pränatalmedizin (mind. 10 Vorträge bei DEGUM-zertifizierten Veranstaltungen mit Schwerpunkt pränatale Sonografie, darunter auch aktive Beiträge (Vorträge, Posterpräsentationen) bei Drei-Länder-Treffen)
- Nachweis eines Kursleiters über die aktive Beteiligung an der Wissenschafltichen Leitung und Durchführung an mindestens 3 DEGUM-zertifizierten Veranstaltungen innerhalb der letzten 6 Jahre
- Curriculum Vitae mit Foto inkl. Publikations- und Vortragsverzeichnis
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 55,- €
Nach erfolgreicher Begutachtung wird der Antragsteller zu einem Treffen der Stufe-III-Mitglieder eingeladen, um seine didaktischen Fähigkeiten und sein Fachwissen zu demonstrieren. Dies erfolgt in einem 10-minütigen Probevortrag zu einem selbst gewählten Ultraschall-Thema. Das Thema wird bei der Antragstellung genannt. Im Anschluss folgt eine 10-minütige Diskussion mit dem Gremium. Die Zulassung wird durch Votierung entschieden; erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit.
Rezertifizierung
Anforderungen:
- Nachweis von mindestens zwei eigenen Vorträgen auf unterschiedlichen DEGUM-zertifizierten Veranstaltungen und/oder Leitung von mindestens einem DEGUM-zertifizierten Kurs oder einer Fortbildungsveranstaltung pro Jahr innerhalb der letzten 6 Jahre
- Nachweis von 15 selbst untersuchten Feten inkl. postnataler Follow-Up-Berichte
Es müssen insgesamt 15 Fälle mit dokumentierten Fehlbildungen verschiedener Organsysteme (Kopf, Hals, Thorax, Abdomen, Extremitäten) nachgewiesen werden. Die Fälle dürfen nicht älter als 6 Jahre sein, Marker sind ausgeschlossen. Bis zu 10 Fälle können aus Hospitationen stammen (Hospitationsvertrag erforderlich). Mindestens 8 Fälle müssen aus der 15. bis 24. Schwangerschaftswoche (14+0 bis 23+6) stammen.
🔗 Qualitätsstandards 🔗 Beispieldokumentation
Für jede Anomalie ist erforderlich:
○ Vollständiger Befundbericht mit Diagnose, Therapie/Prozedur und Unterschrift
○ Mindestens ein Ultraschallbild der Hauptanomalie, auf dem die Anomalie klar zu erkennen ist
Das postnatale Outcome muss gesichert sein, z. B. durch:
○ Kinderarztbericht und/oder
○ Humangenetische Ergebnisse (z. B. Karyotypisierung)
○ Obduktionsbefund und/oder Fotos
○ Ggf. Bestätigung Stufe IIIer
○ Ggf. Geburtsbericht bei lebenden Kindern bzw. Klinikbericht bei Schwangerschaftsabbruch, sofern diese die Diagnose des Kindes bestätigen - Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten entsprechend der KBV-Richtlinien (Abdominal- und Vaginalsonden; Dopplereinrichtung, möglichst Farbdoppler; dynamische Dokumentationsmöglichkeit, z. B. Video/Clips)
- Fehlbildungsliste (digital ausgefüllt und unterschrieben)
- Erklärung über das Vorliegen aller Einwilligungserklärungen zur Datenweitergabe (sofern die Daten nicht vollständig anonymisiert sind)
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 55,- €
*Bitte beachten Sie die formalen Anforderungen und die Hinweise zur Einreichung der Bild- und Befunddokumentation unter Allgemeine Anmerkungen. Hier finden Sie auch eine Anleitung zur Anonymisierung aus ViewPoint
