DEGUM-Stufe III Kursleiter
Untersucher der Stufe III erbringt alle Aufgaben eines Untersuchers der Stufe II. Darüber hinaus fallen in seinen Aufgabenbereich gutachterliche Fragestellungen. Als höchstqualifizierter vaskulärer Ultraschalluntersucher erfüllt er die Anforderungen einer überregionalen Referenzdiagnostik für die Stufen I und II.
Ein Untersucher der Stufe III ist ein besonders qualifizierter vaskulärer Ultraschalluntersucher und DEGUM-Kursleiter mit besonderer didaktischer und wissenschaftlicher Erfahrung auf dem Gebiet der Ultraschalldiagnostik. Er ist zur Kursleitertätigkeit verpflichtet, um so Einfluss auf das Niveau der Fortbildungskurse und damit auf das Niveau der Ultraschalldiagnostik zu nehmen. Jeder Ultraschall-Fortbildungskurs, der in Zusammenarbeit mit und nach den Richtlinien der DEGUM durchgeführt wird, muss von einem verantwortlichen Kursleiter geleitet werden. Der Kursleiter ist verantwortlich für Programm und Inhalt des Fortbildungskurses.
Für folgende Anwendungsbereiche kann die Zertifizierung beantragt werden:
- extrakranielle hirnversorgende Gefäße
- intrakranielle hirnversorgende Gefäße
- periphere Arterien und Venen
- Arterien und Venen des Abdomens
Erstzertifizierung
Für die Beantrragung der Zertifizierung ist die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Vaskulärer Ultraschall nötig. Sollte im Zertifizierungsportal der Arbeitskreis Vaskulärer Ultraschall nicht erscheinen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Anforderungen:
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Erforderlich ist die DEGUM-Mitgliedschaft seit mindestens zwei Jahren.
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Facharzturkunde im Fachgebiet Allgemeinchirurgie, Allgemeinmedizin, HNO, Innere Medizin, Neurochirurgie, Neurologie, Radiologie
oder Schwerpunkt Gefäßchirurgie, Viszeralchirurgie, Kinderradiologie, Neuroradiologie, Angiologie oder Zusatzbezeichnung Phlebologie
Bei anderen Fachrichtungen muss anhand des Logbuchs belegt werden, dass die Gefäßsonographie Bestandteil der Weiterbildung war.
Liegt die DEGUM-Stufe II bzw. die DEGUM Stufe III in anderen Anwendungsbereichen des Vaskulärer Ultraschall bereits vor, entfällt dieser Punkt. -
Nachweis von mindestens 4.000 persönlich durchgeführten Untersuchungen im beantragten Anwendungsbereich
und
jährlich mindestens 600 selbst durchgeführten und/oder supervidierten Untersuchungen in dem Anwendungsbereich während der dem Antrag vorausgehenden 3 Jahre.
Ausnahme: Bei mehr als einem Anwendungsbereich sind für jeden Anwendungsbereich jährlich mindestens 400 selbst durchgeführte und/oder supervidierte Untersuchungen bzw für alle Anwendungsbereiche insgesamt jährlich mindestens 1.200 selbst durchgeführte und/oder supervidierte Untersuchungen nachzuweisen. -
Nachweis der Teilnahme an zertifizierten Ultraschallveranstaltungen, die nicht Teil der Basisausbildung (Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs) sind, sondern Refresher- oder Anwenderkurse, mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 36 Stunden innerhalb der dem Antrag vorausgehenden 6 Jahre
Ausnahme: Die Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Stunden anerkannt, die Teilnahme an allen Tagen des Drei-Länder-Treffens und/oder WFUMB Weltkongress mit 16 Stunden. Zusätzliche Stunden können durch den Besuch von Anwenderkursen am Vortag des Dreiländertreffens erlangt werden. - Aktueller Geräte- und Dokumentationsstand (Hersteller, Gerätename, Baujahr, verwendete Sonden, Dokumentationssystem)
Liegt die DEGUM-Stufe II bzw. die DEGUM Stufe III in anderen Anwendungsbereichen des Vaskulärer Ultraschall bereits vor, entfällt dieser Punkt. -
Nachweis der Teilnahme als Referent/in in mindestens einem Grundkurs und einem Aufbau-, Abschluss-, Refresher- oder Anwenderkurs
Die Kurse müssen unter Leitung eines Kursleiters für die beantragten Bereiche durchgeführt und DEGUM-zertifiziert worden sein. -
Nachweis von mindestens 20 eigenen Publikationen und/oder Vorträgen zu Themen des vaskulären Ultraschalls, darunter 5 zitierbare Veröffentlichungen oder 3 zitierbare Veröffentlichungen als Erstautor/in
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Teilnahme an einer Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Vaskulärer Ultraschall in den 2 Jahren vor Antragstellung
Liegt die DEGUM-Stufe III in anderen Anwendungsbereichen des Vaskulärer Ultraschall bereits vor, entfällt dieser Punkt. -
Nachweis des praktischen Könnens und theoretischen Wissens durch jeweils mindestens 1-tägige Hospitationen bei zwei Untersuchern mit Stufe II- oder Stufe III Kursleiter des Arbeitskreises Vaskulärer Ultraschall
oder
Basisausbildung bei einem Stufe II- oder Stufe III Kursleiter des Arbeitskreises Vaskulärer Ultraschall -
Schriftliche Bürgschaft zweier Mitglieder des Arbeitskreises Vaskulärer Ultraschall mit DEGUM-Stufe II oder DEGUM-Stufe III Kursleiter
Inhalt der Bürgschaft muss die didaktische Eignung des Antragstellers, sein Verfügen über ausreichendes Lehrmaterial sowie sein breites, fundiertes klinisches und sonografisches Können und Wissen sein.
Liegt die DEGUM-Stufe III in anderen Anwendungsbereichen des Vaskulärer Ultraschall bereits vor, entfällt dieser Punkt. - Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €
Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe III Kursleiter ist der/die Antragsteller/in nach der erfolgreichen Begutachtung zur Prüfung zugelassen.
Die Prüfung wird von einer/m DEGUM-Stufe III Kursleiter/in des Arbeitskreises Vaskulärer Ultraschall abgenommen. Sie besteht aus theoretischen und praktischen Anteilen. Darüber hinaus werden auch die didaktischen Fähigkeiten bewertet. Die Arbeitskreisleitung legt den Prüfer fest. Liegt die DEGUM-Stufe II bzw. die DEGUM Stufe III in anderen Anwendungsbereichen bereits vor, entfällt die Prüfung.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der/die Antragsteller/in eingeladen, zum Nachweis ihrer/seiner didaktischen Befähigung auf einer Kursleitertagung des Arbeitskreises einen 10-minütigen Vortrag zu halten. Der Antrag ist angenommen, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder ein positives Votum abgibt.
Rezertifizierung
Anforderungen:
- Nachweis der Teilnahme an zertifizierten Ultraschallveranstaltungen, die nicht Teil der Basisausbildung (Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs) sind, sondern Refresher- oder Anwenderkurse, mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 36 Stunden aus den vergangenen sechs Jahren
Ausnahme: Die Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Stunden anerkannt, die Teilnahme an allen Tagen des Drei-Länder-Treffens und/oder WFUMB Weltkongress mit 16 Stunden. -
Chefarzt-Bescheinigung von jährlich mindestens 600 selbständig durchgeführten und/oder supervidierten Untersuchungen aus den vergangenen drei Jahren.
Ausnahme: Bei mehreren Anwendungsbereichen sind pro beantragtem Anwendungsbereich jährlich mindestens 400, bei allen vier Anwendungsbereichen insgesamt jährlich mindestens 1200 selbständig durchgeführte und/oder supervidierte Untersuchungen aus den vergangenen drei Jahren nachzuweisen. -
Nachweis der Teilnahme als Referent an mindestens 6 Ultraschallfortbildungsveranstaltungen während der vergangenen sechs Jahre.
Dabei müssen mindestens drei der Veranstaltungen aus folgender Kategorie sein: DEGUM-zertifizierte Anwenderseminare, Refresherkurse, Grund-, Aufbau- oder Abschlusskurse. -
Teilnahme an 2 Kursleitertreffen während der vergangenen 6 Jahre
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Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
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Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €
Können die für eine Rezertifizierung notwendigen Untersuchungen aufgrund längerer Ausfallzeiten (beispielsweise durch Elternzeit, längere Krankheit oder Pflegezeit) nicht in ausreichender Zahl geleistet werden, so besteht die Möglichkeit auf Antrag den Rezertifizierungszeitraum um die Ausfallzeiten zu verlängern.
Bei Fehlen der Voraussetzungen zur Rezertifizierung in Stufe 3 kann eine Rezertifizierung für Stufe II oder I beantragt werden. Dafür sind dann die dort genannten Voraussetzungen zu erfüllen.
Ohne Rezertifizierung erlischt die Qualifikation. Ein Neuantrag kann jederzeit gestellt werden.
Antragstellung
Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Vaskulärer Ultraschall können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de
Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.