Stufe III Kursleiter

DEGUM-Stufe III Kursleiter

Untersucher der Stufe III erbringt alle Aufgaben eines Untersuchers der Stufe II. Darüber hinaus fallen in seinen Aufgabenbereich gutachterliche Fragestellungen. Als höchstqualifizierter vaskulärer Ultraschalluntersucher erfüllt er die Anforderungen einer überregionalen Referenzdiagnostik für die Stufen I und II.
Ein Untersucher der Stufe III ist ein besonders qualifizierter vaskulärer Ultraschalluntersucher und DEGUM-Kursleiter mit besonderer didaktischer und wissenschaftlicher Erfahrung auf dem Gebiet der Ultraschalldiagnostik. Er ist zur Kursleitertätigkeit verpflichtet, um so Einfluss auf das Niveau der Fortbildungskurse und damit auf das Niveau der Ultraschalldiagnostik zu nehmen. Jeder Ultraschall-Fortbildungskurs, der in Zusammenarbeit mit und nach den Richtlinien der DEGUM durchgeführt wird, muss von einem verantwortlichen Kursleiter geleitet werden. Der Kursleiter ist verantwortlich für Programm und Inhalt des Fortbildungskurses und muss persönlich vor Ort sein.

Für folgende Anwendungsbereiche kann die Zertifizierung beantragt werden:

  • extrakranielle hirnversorgende Gefäße
  • intrakranielle hirnversorgende Gefäße
  • Extremitätenarterien und -venen
  • Arterien und Venen des Abdomens

Erstzertifizierung

Für die Beantrragung der Zertifizierung ist die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Vaskulärer Ultraschall nötig. Sollte im Zertifizierungsportal der Arbeitskreis Vaskulärer Ultraschall nicht erscheinen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Anforderungen:

  • Erforderlich ist die DEGUM-Stufe II oder DEGUM-Stufe II Kursleiter

  • Nachweis von mindestens 4000 persönlich durchgeführten und dokumentierten Untersuchungen im beantragten Anwendungsbereich
    und
    jährlich mindestens 600 selbst durchgeführten und/oder supervidierten Untersuchungen in dem Anwendungsbereich aus den vergangenen 3 Jahren.
    Ausnahme: Bei mehr als einem Anwendungsbereich sind für jeden Anwendungsbereich jährlich mindestens 400 selbst durchgeführte und/oder supervidierte Untersuchungen bzw für alle Anwendungsbereiche insgesamt jährlich mindestens 1.200 selbst durchgeführte und/oder supervidierte Untersuchungen nachzuweisen.

  • Nachweis der Teilnahme an zertifizierten Ultraschallveranstaltungen, die nicht Teil der Basisausbildung (Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs) sind, sondern Refresher- oder Anwenderkurse, mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 36 Stunden aus den vergangenen 6 Jahren
    Ausnahme: Die Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Stunden anerkannt, die Teilnahme an allen Tagen des Drei-Länder-Treffens und/oder WFUMB Weltkongress mit 16 Stunden. Zusätzliche Stunden können durch den Besuch von Anwenderkursen am Vortag des Dreiländertreffens erlangt werden.

  • Aktuelle Geräte- und Dokumentationsstandards (Nennung des elektronischen Dokumentationssystems)
  • Nachweis der Teilnahme als Referent und Tutor an mindestens einem Grundkurs (Grundlagenvermittlung), sowie einem Aufbau-, Abschlusskurs (Pathologievermittlung) des/der beantragten Anwendungsbereiche
    Die Kurse müssen unter Leitung eines Kursleiters für die beantragten Bereiche durchgeführt und DEGUM zertifiziert worden sein. Bei ausreichender Qualifikation müssen vom jeweiligen durchführenden Kursleiter entsprechende Zeugnisse über die Qualifikation zum Kursleiter ausgestellt werden.

  • Nachweis von mindestens 20 eigenen Publikationen und/oder Vorträgen zu Themen des vaskulären Ultraschalls, darunter 5 zitierbare Veröffentlichungen oder 3 zitierbare Veröffentlichungen als Erstautor/in
    Hierbei werden bei Fachkongressen (wie z.B. der Dreiländertagung) eingereichte und akzeptierte Abstracts als zitierbare Veröffentlichung akzeptiert.

  • Teilnahme an einer Mitgliederversammlung sowie an mindestens einem Kursleitertreffen des Arbeitskreises Vaskulärer Ultraschall

  • Empfehlungsschreiben von zwei DEGUM-Stufe III Kursleitern des Arbeitskreises, die sich persönlich von der Qualifikation als Kursleiter überzeugt haben.
    Aus der jeweiligen Schreiben müssen die didaktische Eignung des Antragstellers, sein ausreichendes Lehrmaterial sowie sein breites, fundiertes klinisches und sonografisches Wissen hervorgehen. Voraussetzung für die Bescheinigung ist, dass der Kursleiter sich im Rahmen eines von ihm geleiteten Kurses ein umfassendes Bild von der Qualifikation des Antragstellers machen konnte.

  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Liegen die Voraussetzungen für die Erstzertifizierung der DEGUM-Stufe III Kursleiter vor, erfolgt zusätzlich eine Einladung zu einem Vortrag im Rahmen des nächsten Kursleitertreffens. Der Antrag ist angenommen, wenn nach einem Probevortrag im Rahmen eines regelmäßigen Kursleitertreffens des Arbeitskreises die einfache Mehrheit der anwesenden Kursleiter ein positives Votum abgibt.
Waren die Kandidaten für die DEGUM-Stufe III Kursleiter zuvor bereits Inhaber der DEGUM-Stufe II Kursleiter, entfallen die Verpflichtungen zum Kurs-Probevortrag.

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Nachweis der Teilnahme an zertifizierten Ultraschallveranstaltungen, die nicht Teil der Basisausbildung sind, mit einem zeitlichen Umfang von wenigstens 36 Stunden aus den vergangenen 6 Jahren
    Ausnahme: Die Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Stunden anerkannt, die Teilnahme an allen Tagen des Drei-Länder-Treffens und/oder WFUMB Weltkongress mit 16 Stunden.
  • Nachweis von jährlich mindestens 600 selbst durchgeführten und/oder supervidierten Untersuchungen aus den vergangenen 3 Jahren
    Ausnahme: Bei mehreren Anwendungsbereichen sind pro beantragtem Anwendungsbereich jährlich mindestens 400, bei allen vier Anwendungsbereichen insgesamt jährlich mindestens 1200 selbständig durchgeführte und/oder supervidierte Untersuchungen aus den vergangenen 3 Jahren nachzuweisen.

  • Nachweis der Teilnahme als Referent an mindestens 6 Ultraschallfortbildungsveranstaltungen während der vergangenen 6 Jahre.
    Dabei müssen mindestens 3 der Veranstaltungen aus folgender Kategorie sein: DEGUM-zertifizierte Anwenderseminare, Refresherkurse, Grund-, Aufbau- oder Abschlusskurse.

  • Teilnahme an 2 Mitgliederversammlung sowie an mindestens 2 Kursleitertreffen des Arbeitskreises während der vergangenen 6 Jahre (optional bis 31.10.2023)

  • Aktuelle Geräte- und Dokumentationstandards (Nennung des elektronischen Dokumentationssystems)

  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Können die für eine Rezertifizierung notwendigen Untersuchungen aufgrund längerer Ausfallzeiten (beispielsweise durch Elternzeit, längere Krankheit oder Pflegezeit) nicht in ausreichender Zahl geleistet werden, so besteht die Möglichkeit auf Antrag den Rezertifizierungszeitraum um die Ausfallzeiten zu verlängern.
Bei Fehlen der Voraussetzungen zur Rezertifizierung in Stufe 3 kann eine Rezertifizierung für Stufe II oder I beantragt werden. Dafür sind dann die dort genannten Voraussetzungen zu erfüllen.
Ohne Rezertifizierung erlischt die Qualifikation. Ein Neuantrag kann jederzeit gestellt werden.

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Vaskulärer Ultraschall können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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