DEGUM-Stufe III Kursleiter
Die DEGUM-Stufe III Kursleiter ist die Referenzstufe für die DEGUM-Stufe I und die DEGUM-Stufe II und steht für die höchstqualifizierte Sonografie. Der DEGUM-Stufe III Kursleiter ist, neben den Aufgaben der DEGUM-Stufe I- und DEGUM-Stufe II-Untersucher, zuständig für gutachterliche Fragen in der Ultraschalldiagnostik. Er zeichnet sich aus durch wissenschaftliche/akademische Arbeit auf dem Gebiet der Sonografie und seinen Einsatz als Kursleiter DEGUM-zertifizierter Kurse.
Erstzertifizierung
Anforderungen:
- Erforderlich ist die DEGUM-Stufe II der Sektion Radiologie seit mindestens 2 Jahren.
- Chefarzt-Bescheinigung über
- mindestens 6-jährige aktive Ultraschalldiagnostik im Fachgebiet Radiologie
- mindestens 10.000 eigenverantwortlich durchgeführte und/oder supervidierte Ultraschalluntersuchungen
oder
Sonografien von mindestens 5000 Patienten mit pathologischen Befunden - durchschnittlich jährlich mindestens 1.500 eigenverantwortlich durchgeführte und/oder supervidierte radiologische Ultraschalluntersuchungen
- Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
- Übersicht zum Thema Ultraschall (aus den letzten 6 Jahren) als Nachweis über
- Ihre zitierbaren wissenschaftlichen Publikationen (davon 5 Publikationen als Erst- oder Letztautor)
und - Dokumentation von 5 wissenschaftlichen Vorträgen auf Kongressen mit Abstract
- Ihre zitierbaren wissenschaftlichen Publikationen (davon 5 Publikationen als Erst- oder Letztautor)
- Empfehlungsschreiben von drei DEGUM-Stufe III Kursleitern aus der Sektion Radiologie, Innere Medizin oder Chirurgie (davon mind. zwei aus der Sektion Radiologie)
- Bearbeitungsgebühr von 50,- €
Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe III Kursleiter ist der Antragsteller nach der erfolgreichen Begutachtung zum Vortrag im Rahmen der jährlich stattfindenden Kursleitertagung zugelassen.* Der Bewerber bereitet einen 20-minütigen Vortrag vor. Das Thema wird mit der Sektionsleitung vereinbart.
Das Kursleiterkollegium überprüft das Wissen und das didaktische Können der Antragsteller und stimmt im Anschluss darüber ab, ob der Vortrag den Anforderungen entsprochen hat. Die Bürgen sind gehalten, sich vor der Prüfung der formalen und inhaltlichen Qualität der vorbereiteten Vorträge zu vergewissern.
*Bei Erstzertifizierung der DEGUM-Stufe III Kursleiter entfällt der Vortrag, wenn der Antragsteller zuvor die DEGUM-Stufe II Kursleiter erlangt hat.
Rezertifizierung
Anforderungen:
- Chefarzt-Bescheinigung über mindestens 1.500 jährlich durchgeführte Sonografien
- Regelmäßige Ultraschallbesprechungen in der Klinik (entfällt bei Tätigkeit in Praxis)
- Teilnahmebescheinigung am Dreiländertreffen (mindestens 2 in den vergangenen sechs Jahren)
- Nachweis über 144 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen 6 Jahren (durchschnittlich 24 pro Jahr) durch Teilnahme an weiteren Fortbildungsveranstaltungen und an Kongressen
- Teilnahme am Kursleitertreffen der Sektion Radiologie (mindestens 2 in den vergangenen sechs Jahren)
- Abhalten von einem Sonografiekurs, -fortbildung oder das Verfassen einer zitierfähigen Publikation (Durchschnittlich eine Tätigkeit pro Jahr)
(Insgesamt 6 Nachweise – z.B. Kursflyer, Publikationsnachweise etc.) - Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €
Antragstellung
Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Radiologie können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de
Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.