Stufe I

DEGUM-Stufe I Notfallsonografie

Aufgabe der Stufe I-Anwender ist die qualifizierte sonografische Bildgebung und die strukturierte Integration in den Behandlungsablauf bei häufigen klinischen oder präklinischen Notfällen, die eine sinnvolle notfallsonografische Fragestellung beinhalten.

Erstzertifizierung

Für die Beantragung der Zertifizierung ist die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Notfallsonografie nötig. Sollte im Zertifizierungsportal der Arbeitskreis Notfallsonografie nicht erscheinen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Anforderungen:

  • Chefarzt-Bescheinigung über

    • Tätigkeit als Arzt in einem Fach mit Bezug zur Akut-, Notfall-oder Intensivmedizin

    • mindestens 1-jährige aktive Tätigkeit in der Ultraschalldiagnostik des eigenen Fachgebiets
      oder
      Nachweise von entsprechenden Weiterbildungsabschnitten in Notaufnahmen oder Intensivstationen

  • Bescheinigung vom Chefarzt oder einem DEGUM-Kursleiter über mindestens 50 eigenverantwortlich durchgeführte an Leitsymptomen orientierte notfallsonografische Falldokumentationen, bei denen mindestens 200 dokumentierte Einzelbefunde erhoben wurden.
    Auf Verlangen ist eine Auswahl der Falldokumentationen (Kurzanamnese, notfallsonografische Fragestellung, Befundinterpretation, aussagefähiges anonymisiertes Bild- oder Filmmaterial) per Datenträger vorzulegen. Nach der aktuellen Fassung der DSGVO ist unter „anonymisiert“ zu verstehen, dass auch mit hohem technischem Aufwand eine Re-Identifizierung des jeweiligen Patienten nicht mehr möglich ist.

    Geforderte Untersuchungen:
    • 10 Fälle „akute Dyspnoe“
    • 10 Fälle „Hypotonie/Schock“
    • 10 Fälle „Trauma“
    • 10 Fälle „akutes Abdomen“
    • 10 Fälle „Sonstiges“ (TBVT, Frakturen, Punktionen, etc.)
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten

  • Teilnahmebescheinigung an einem DEGUM-zertifizierten Grundkurs Notfallsonografie, Teil 1 und 2
    Alternativ werden auch andere inhaltsgleiche Kurse anerkannt, sofern eine DEGUM-Zertifizierung des Kurses besteht und ein Ausbilder Stufe II Notfallsonografie oder höher als Referent/Tutor mitgewirkt hat (Details siehe Kursanerkennung)

  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Chefarztbescheinigung:
    Es wurden jährlich eigenverantwortlich mindestens 100 Notfallsonografien durchgeführt, davon 20% mit klinisch-relevantem pathologischem Befund.
    Es werden alle dokumentierten fokussierten Anwendungen nach dem Dreiländerübergreifenden Curriculum der DEGUM/AK Notfallsonografie anerkannt.
    (Anonymisierte Befunde und aussagefähige Bild- oder Videodokumentationen sind dem Arbeitskreis auf Verlangen per Datenträger vorzulegen.)

  • Nachweis über 36 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen 6 Jahren (durchschnittlich 6 pro Jahr) durch Teilnahme an DEGUM-zertifizierten Kursen oder an anderen sonografischen Fortbildungsveranstaltungen/Kongressen.

  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten.

  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Notfallsonografie können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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