DEGUM-Stufe I
Aufgabe der Stufe-I-Untersucher und der Stufe-I-Untersucherrinnen ist die qualifizierte Untersuchung des Abdomens zur Erkennung von häufigen Krankheitsbildern. Sie sind in der Lage zu entscheiden, welche weiteren diagnostischen Schritte zur Abklärung eines Befundes erforderlich und geeignet sind. Sie müssen erkennen, in welchen Situationen eine Sonographie durch Stufe II- bzw. Stufe III-Untersucher/innen geeignet ist, andere bildgebende diagnostische Verfahren zu ersetzen. Inhaber und Inhaberinnen der Stufe I sollen didaktische Kompetenz durch aktive Teilnahme an Kursen erwerben.
Erstzertifizierung
Anforderungen:
- Facharzt-Urkunde für Innere Medizin oder Allgemeinmedizin
oder
Bescheinigung des/der Weiterbildungsbefugten über die laufende Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin oder Allgemeinmedizin - Bescheinigung des/der Weiterbildungsbefugten über
- mindestens 800 eigenständig durchgeführte Sonographien (durchschnittlich 400 eigene Untersuchungen pro Jahr in den zwei Jahren vor Antragstellung) *
- aktive Ultraschalldiagnostik in Innerer Medizin mindestens sechs Monate ganztägig oder 24 Monate begleitend in den zwei Jahren vor Antragstellung *
- Teilnahmebescheinigungen der DEGUM-zertifizierten Ultraschallkurse des DEGUM-Kurssystems Abdomen
oder DEGUM-Kursleiter-Bescheinigung über Tutoren- oder Referententätigkeit in diesen Kursen- Grundkurs
- Aufbaukurs
- Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
- Strukturiertes Empfehlungsschreiben von einem/einer Schriftliche Bürgschaft von einem DEGUM-Stufe II, DEGUM-Stufe II Kursleiter/Kursleiterin oder DEGUM-Stufe III Kursleiter/Kursleiterin der Sektion Innere Medizin
Aus dem Empfehlungsschreiben sollte hervorgehen, dass der/die Unterschreibende die Antragssteller persönlich kennt und aus welchem Zusammenhang.
Es soll eingegangen werden auf die
- Praktische klinische Erfahrung im Ultraschall
- Kenntnisse im sonografischer Differentialdiagnostik
- Entscheidungs- und Handlungskompetenz aufgrund der im Ultraschall erhobenen Befunde - Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €
* Bei Teilzeitbeschäftigung und Berufspausen (Mutterschutz/Elternzeit o.ä.) werden entsprechend verlängerte Zeiträume akzeptiert und angepasste Untersuchungszahlen zu Grunde gelegt, wobei die Gesamtzahl der geforderten Untersuchungen erfüllt sein muss.
Rezertifizierung
Anforderungen:
- Bescheinigung des/der Weiterbildungsermächtigten/Abteilungsleiten über jährlich mindestens 400 eigenständig durchgeführte Sonographien *
- Nachweis über 60 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen sechs Jahren (durchschnittlich zehn pro Jahr) durch Teilnahme an spezifisch sonografischen Fortbildungsveranstaltungen/Kongressen
Maximal fünf Punkte pro Jahr können auf textbasierte Online-Fortbildungen oder CME-Beiträge aus Zeitschriften entfallen. - Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €
* Bei Teilzeitbeschäftigung und Berufspausen (Mutterschutz/Elternzeit o.ä.) werden entsprechend angepasste Untersuchungszahlen zu Grunde gelegt.
Bei Fehlen der Voraussetzungen zur Rezertifizierung in Stufe I wird die Stufenanerkennung nicht verlängert. Es kann ein erneuter Rezertifizierungsantrag gestellt werden, wenn die Voraussetzungen wieder erfüllt sind. Eine erneute Erstzertifizierung ist nicht möglich.
Antragstellung
Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Innere Medizin können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de
Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.