Stufe I

DEGUM-Stufe I

Ein Untersucher der Stufe I beantwortet Fragestellungen zum Gefäßstatus in einem oder mehreren der Anwendungsbereiche extrakranielle hirnversorgende Gefäße, intrakranielle hirnversorgende Gefäße, Extremitätenarterien und -venen undArterien und Venen des Abdomens mit Hilfe einer qualifizierten vaskulären Ultraschalluntersuchung. Wo ihm dies nicht möglich ist sowie vor invasiven, potentiell mit einem Gesundheitsrisiko behafteten, diagnostischen Verfahren und therapeutischen Interventionen soll er den Patienten an einen Untersucher mindestens der Stufe II weiterleiten oder von diesem unmittelbar supervidiert werden.

Für folgende Anwendungsbereiche kann die Zertifizierung beantragt werden:

  • extrakranielle hirnversorgende Gefäße
  • intrakranielle hirnversorgende Gefäße
  • periphere Arterien und Venen
  • Arterien und Venen des Abdomens

Erstzertifizierung

Für die Beantragung der Zertifizierung ist die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Vaskulärer Ultraschall nötig. Sollte im Zertifizierungsportal der Arbeitskreis Vaskulärer Ultraschall nicht erscheinen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Anforderungen:

  • Facharzt-Urkunde im Fachgebiet Allgemeinchirurgie, Allgemeinmedizin, HNO, Innere Medizin, Neurochirurgie, Neurologie, Radiologie
    oder Schwerpunkt Gefäßchirurgie, Viszeralchirurgie, Kinderradiologie, Neuroradiologie, Angiologie oder Zusatzbezeichnung Phlebologie
    Bei anderen Fachrichtungen muss anhand des Logbuchs belegt werden, dass die Gefäßsonographie Bestandteil der Weiterbildung war.

  • Nachweis von mindestens 200 selbständig durchgeführten Untersuchungen in dem beantragten Anwendungsbereich seit Facharztqualifikation
    Ausnahme: im Anwendungsbereich Extremitätenarterien und -venen jeweils mindestens 200 Arterien und 200 Venen

  • Nachweis der Teilnahme an zertifizierten Ultraschallveranstaltungen, die nicht Teil der Basisausbildung (Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs) sind, sondern Refresher- oder Anwenderkurse, mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 36 Stunden innerhalb der dem Antrag vorausgehenden 6 Jahre
    Ausnahme: Der interdisziplinäre Grundkurs wird mit 12 Stunden angerechnet. Die Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Stunden anerkannt, die Teilnahme an allen Tagen des Drei-Länder-Treffens und/oder WFUMB Weltkongress mit 16 Stunden. Zusätzliche Stunden können durch den Besuch von Anwenderkursen am Vortag des Dreiländertreffens erlangt werden.

  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Nachweis der Teilnahme an zertifizierten Ultraschallveranstaltungen, die nicht Teil der Basisausbildung (Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs) sind, sondern Refresher- oder Anwenderkurse, mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 36 Stunden aus den vergangenen sechs Jahren
    Ausnahme: Die Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Stunden anerkannt, die Teilnahme an allen Tagen des Drei-Länder-Treffens und/oder WFUMB Weltkongress mit 16 Stunden.
  • Chefarzt-Bescheinigung über 200 selbständig durchgeführten Untersuchungen pro beantragtem Anwendungsbereich aus den vergangenen sechs Jahren
    Befunde sind nur auf Verlangen einzureichen.
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Können die für eine Rezertifizierung notwendigen Untersuchungen aufgrund längerer Ausfallzeiten (beispielsweise durch Elternzeit, längere Krankheit oder Pflegezeit) nicht in ausreichender Zahl geleistet werden, so besteht die Möglichkeit auf Antrag den Rezertifizierungszeitraum um die Ausfallzeiten zu verlängern.

Ohne Rezertifizierung erlischt die Qualifikation. Ein Neuantrag kann jederzeit gestellt werden.

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Vaskulärer Ultraschall können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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