DEGUM-Stufe I
Ein Untersucher der Stufe I beantwortet Fragestellungen zum Gefäßstatus in einem oder mehreren der Anwendungsbereiche extrakranielle hirnversorgende Gefäße, intrakranielle hirnversorgende Gefäße, Extremitätenarterien und -venen sowie Arterien und Venen des Abdomens mit Hilfe einer qualifizierten vaskulären Ultraschalluntersuchung. Wo ihm dies nicht möglich ist sowie vor invasiven, potentiell mit einem Gesundheitsrisiko behafteten, diagnostischen Verfahren und therapeutischen Interventionen soll er den Patienten an einen Untersucher mindestens der Stufe II weiterleiten oder von diesem unmittelbar supervidiert werden.
Für folgende Anwendungsbereiche kann die Zertifizierung beantragt werden:
- extrakranielle hirnversorgende Gefäße
- intrakranielle hirnversorgende Gefäße
- Extremitätenarterien und -venen
- Arterien und Venen des Abdomens
Erstzertifizierung
Für die Beantragung der Zertifizierung ist die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Vaskulärer Ultraschall nötig. Sollte im Zertifizierungsportal der Arbeitskreis Vaskulärer Ultraschall nicht erscheinen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Die Qualifikation der Stufe I ist an folgende Voraussetzungen in dem jeweiligen Anwendungsbereich gebunden:
Anforderungen:
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Nachweis über abgeschlossene oder laufende Weiterbildung in einem Fachgebiet, Schwerpunkt oder Fachbereich, in dem gemäß Weiterbildungsordnung eingehende bzw. besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Ultraschalldiagnostik in dem Anwendungsbereich gefordert werden.
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Nachweis von mindestens 200 selbständig durchgeführten und dokumentierten Untersuchungen in dem beantragten Anwendungsbereich
Als selbständig durchgeführte Untersuchungen gelten Untersuchungen, die nach Erreichen der Anzahl der für den jeweiligen Facharzt erforderlichen Anzahl, durchgeführt wurden. -
Nachweis der Teilnahme an einem interdisziplinären Ultraschallgrundkurs der DEGUM
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Nachweis der Teilnahme an zertifizierten Ultraschallveranstaltungen, die nicht Teil der Basisausbildung (Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs) sind, sondern Refresher- oder Anwenderkurse, mit einem zeitlichen Umfang von wenigstens 36 Stunden innerhalb der dem Antrag vorausgehenden 6 Jahre.
Ausnahme: Bei Erstzertifizierung zur Stufe I wird einmalig der interdisziplinäre Grundkurs mit 12 Stunden angerechnet. Die Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Stunden anerkannt, die Teilnahme an allen Tagen des Drei-Länder-Treffens und/oder WFUMB Weltkongress mit 16 Stunden. Zusätzliche Stunden können durch den Besuch von Anwenderkursen am Vortag des Dreiländertreffens erlangt -
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €
Rezertifizierung
Anforderungen:
- Nachweis der Teilnahme an zertifizierten Ultraschallveranstaltungen, die nicht Teil der Basisausbildung sind, mit einem zeitlichen Umfang von wenigstens 36 Stunden innerhalb der dem Antrag vorausgehenden 6 Jahre
Die Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Stunden anerkannt, die Teilnahme an allen Tagen des Dreiländertreffens und/oder WFUMB Weltkongress mit 16 Stunden. - Nachweis von jährlich mindestens 200 selbst durchgeführten Untersuchungen in dem beantragten Anwendungsbereich während der dem Antrag vorausgehenden 3 Jahre
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €
Können die für eine Rezertifizierung notwendigen Untersuchungen aufgrund längerer Ausfallzeiten (beispielsweise durch Elternzeit, längere Krankheit oder Pflegezeit) nicht in ausreichender Zahl geleistet werden, so besteht die Möglichkeit auf Antrag den Rezertifizierungszeitraum um die Ausfallzeiten zu verlängern.
Ohne Rezertifizierung erlischt die Qualifikation. Ein Neuantrag kann jederzeit gestellt werden.
Antragstellung
Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Vaskulärer Ultraschall können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de
Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.