Stufe I

DEGUM-Stufe I

Die DEGUM-Stufe I bildet die Basiskenntnisse des Anwendungsgebietes ab.

Erstzertifizierung

Für die Beantragung der Zertifizierung ist die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Endosonografie nötig. Sollte im Zertifizierungsportal der Arbeitskreis Endosonografie nicht erscheinen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Anforderungen:

  • Nachweis über die Tätigkeit als Arzt in folgenden Fachgebieten: Innere Medizin, Chirurgie, Schwerpunkte Gastroenterologie, Pneumologie, Endokrinologie oder Proktologie und Viszeralchirurgie
  • Chefarzt-Bescheinigung oder gleichwertige Bescheinigung eines Weiterbildungsberechtigten über
    • mindestens 2-jährige aktive Endosonografietätigkeit
    • mindestens 250 eigenverantwortlich durchgeführte endosonografische Untersuchungen und Interventionen insgesamt (darunter mindestens 25 EUS-FNA/FNB)
    • eigene Untersuchungsfrequenz von jährlich mindestens 75 Endosonografien mit EUS-FNA/FNB, mindestens 150 Untersuchungen in der Abteilung pro Jahr
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsform
  • Regelmäßige endosonografische Befundbesprechungen in der Institution
    (Angaben zu Häufigkeit und Umfang)
  • Nachweis von mindestens 9 CME-äquivalenten Punkten von Tagungen und DEGUM-zertifizierten Kursen mit Bezug zur Endosonografie aus dem Jahr vor der Antragstellung
  • Empfehlunsschreiben von einem DEGUM-Stufe II, DEGUM-Stufe II KUrsleiter oder DEGUM-Stufe III Kursleiter des Arbeitskreises Endosonografie
    (Inhaltliche Aspekte: fundiertes endosonografisches Fachwissen. Ein Hospitationstag wird im Rahmen der Erstellung des Empfehlungsschreiben empfohlen.)
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Chefarzt-Bescheinigung oder gleichwertige Bescheinigung eines Weiterbildungsberechtigten über regelmäßige Tätigkeit in der endosonografischen Diagnostik und ggf. -Therapie in den vergangenen sechs Jahren über
    • mindestens 75 eigenverantwortlich durchgeführte endosonografische Untersuchungen, darunter mindestens 25 EUS-FNA/FNB pro Jahr und mindestens 150 Untersuchungen pro Jahr in der Abteilung
    • Erfahrung in therapeutischen EUS-gestützten Interventionen
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsform
  • Regelmäßige endosonografische Befundbesprechungen in der Institution
    (Angaben zu Häufigkeit und Umfang)
  • Regelmäßige Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen mit Relevanz für die Endosonografie (bspw. Dreiländertreffen, Jahreskongresse der Fachgesellschaften, Endosonografietage). Insgesamt sind 60 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen 6 Jahren (durchschnittlich 10 pro Jahr) durch Teilnahme an Kongressen und Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen.
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Endosonografie können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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