Mehrstufenkonzept & Zertifizierung

Mehrstufenkonzept & Zertifizierung

Hintergrund und Prozessbericht

Nach einer intensiven initialen Entwicklungsarbeit einer Expertengruppe mit ausgewiesener notfallsonografischer Expertise wird das Ausbildungskonzept des Arbeitskreises Notfallsonografie seit 2011 aktiv angeboten und erfreut sich vor allem bei jungen Kolleginnen und Kollegen als qualitativ hochwertiger Einstieg in die sonografische Notfalldiagnostik stetig steigender Beliebtheit. Im Zuge einer konsequenten Weiterentwicklung erfolgte 2015 im Rahmen des Dreiländertreffens die Verabschiedung des Curriculums zu einem Aufbaukurs, um zum einen wichtige notfallsonografische Themen zu intensivieren, zum anderen aber auch einige hilfreiche Randthemen zu vermitteln und in die breite Anwendung zu tragen. Seither werden beide Kurscurricula in einem kontinuierlichen Optimierungsprozess evidenzbasiert an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Der Arbeitskreis Notfallsonografie ist daher mit einem breit aufgestellten Ausbildungskonzept ein wichtiger und fester Bestandteil der fachärztlichen Weiterbildung in allen akutmedizinischen Fachgebieten und bildet darüber hinaus die sonografische Grundlage für die Zusatzbezeichnung klinische Notfallmedizin.

Definition

Unter Notfallsonografie verstehen wir eine strukturiert durchgeführte, symptomorientierte Multi-Organ-Sonografie am Notfallpatienten. Sie ist organ-, regionen- und fach- oder funktionsübergreifend durchführbar und somit als fester Bestandteil der körperlichen Untersuchung in die notfallmedizinische Patientenversorgung eingebunden.

Mehrstufenkonzept

Der Arbeitskreis Notfallsonographie zertifiziert zur Sicherung der Untersucher- und Ausbilderqualität drei Qualifikationsstufen.
Mit der Stufe I werden den Kollegen fundierte Basiskenntnisse in der Ultraschalldiagnostik im Kontext notfallmedizinischer Patientenversorgung bescheinigt.
Mit der Stufe II wird eine Qualifikation zur Beantwortung komplexerer notfallsonographischer Fragestellungen und zur Ausbildung und Supervision im eigenen klinischen Umfeld erreicht.
Die Kursleiterstufen Stufe II und Stufe III berechtigen darüber hinaus klinikunabhängig zur Durchführung DEGUM-zertifizierter Kurse, wobei den Kursleitern der Stufe III außerdem wissenschaftliches Arbeiten und die Weiterentwicklung der Notfallsonographie obliegt.

Ablauf Zertifizierungsverfahren

Die Unterlagen sowohl der Zertifizierungs- als auch der Rezertifizierungsanträge zu den jeweiligen DEGUM-Stufen werden von Gutachtern des Arbeitskreises gesichtet und bei Vollständigkeit bestätigt.

Bei allen Erst- und Rezertifizierungen erhält der Antragsteller eine Urkunde, in der die Qualifikationsstufe und der Zertifizierungszeitraum aufgeführt sind. Die Urkunde wird von der Leitung des Arbeitskreises und vom DEGUM-Präsidenten unterschrieben.

Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe II ist der Antragsteller nach der erfolgreichen Begutachtung der Antragsunterlagen zur Prüfung zugelassen. Die Prüfung wird von mindestens einem DEGUM-Stufe III Kursleiter (Notfallsonografie) abgenommen, der nicht aus dem Arbeits- und Ausbildungsumfeld (Klinik, Arbeitsgruppe, gewohnte Kursinfrastruktur) des Kandidaten kommen darf. Die Prüfungen kann im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung oder einer Hospitation stattfinden. Als Prüfungsleistung führt der Antragsteller mind. zwei simulierte leitsymptomorientierte Untersuchungen durch. Die Qualität der Untersuchung wird entlang eines strukturierten Beobachtungsbogens mit den Bewertungspunkten Indikation, Gerätebedienung, Bildoptimierung und- aquise, Untersuchungsstrategie, Bildinterpretation, Dokumentation und notfallmedizinisch-therapeutische Entscheidungsfindung bewertet. Die jeweiligen Simulationsfälle werden von dem Prüfer in Absprache mit der Leitung des Arbeitskreises festgelegt. Der Prüfungstermin wird von der Leitung des Arbeitskreises in Absprache mit dem Antragsteller und dem Prüfer festgelegt.

Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe II Kursleiter bzw. DEGUM-Stufe III Kursleiter ist der Antragsteller nach der erfolgreichen Begutachtung ebenfalls zu einer Prüfung zugelassen*. Auch diese Prüfung wird von mindestens einem DEGUM-Stufe III Kursleiter (Notfallsonografie) abgenommen, der nicht aus dem Arbeits- und Ausbildungsumfeld (Klinik, Arbeitsgruppe, gewohnte Kursinfrastruktur) der Kandidaten kommen darf. Die Prüfung bezieht sich auf alle Teile des Curriculums und beinhaltet die Leitung eines Kurses nach den Regularien des Arbeitskreises, inklusive Vortragstätigkeit und Tutoriat in den praktischen Übungen. Die jeweiligen Vortragsthemen werden von dem jeweiligen Prüfer in Absprache mit dem verantwortlichen Kursleiter festgelegt. Des weiteren stellt der Antragsteller dem Prüfer alle organisatorischen Planungsunterlagen (mit Ausnahme der Kurskalkulation) zur Begutachtung zur Verfügung. Der Prüfungstermin wird von der Leitung des Arbeitskreises in Absprache mit dem Antragsteller und dem Prüfer festgelegt.
Der Zertifizierungsprozess zum DEGUM-Stufe III Kursleiter Notfallsonografie wird mit einem wissenschaftlichen Vortrag im Rahmen einer DEGUM-Veranstaltung des Arbeitskreises Notfallsonografie abgeschlossen. Nach Zustimmung durch eine Mehrheit der anwesenden DEGUM-Stufe III Kursleiter Notfallsonografie wird der Antragsteller zum DEGUM-Stufe III Kursleiter ernannt.

*Bei Erstzertifizierung der DEGUM-Stufe III Kursleiter entfällt die Prüfung, wenn der Antragsteller zuvor die Qualifikation zum DEGUM-Stufe II Kursleiter innehatte. Die o.g. Modalität des abschließenden Vortrags bleibt erhalten.

Gültigkeit Zertifizierung

Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre. Das Mitglied ist verpflichtet seine Rezertifizierung, vor Ablauf der Frist, selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Vor Ablauf dieser Frist müssen die Unterlagen vollständig vorliegen, sonst erlischt die Zertifizierung und ein Neuantrag ist erforderlich.

Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die DEGUM-Mitgliedschaft gebunden und erlischt bei Beendigung derselben. Bei Wiedereintritt muss zur Zertifizierung erneut ein Antrag gestellt werden (Erstantrag).

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Notfallsonografie können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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