Stufe II

DEGUM-Stufe II

Aufgabe der Stufe-II-Untersucher ist die hochqualifizierte Sonografie des Abdomens, einschließlich der Referenzdiagnostik für die Stufe I. Sie bilden das Rückgrat einer qualifizierten Aus- und Weiterbildung in der internistischen Sonografie und sind berechtigt die Assistenten bis zur eigenverantwortlichen Ultraschalldiagnostik auszubilden.

Erstzertifizierung

Anforderungen:

  • DEGUM-Mitgliedschaft seit mindestens einem Jahr.
  • Facharzturkunde für Innere Medizin oder Allgemeinmedizin
  • Teilnahmebescheinigung eines Ultraschall-Dreiländertreffens in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung
  • Bescheinigung des Weiterbildungsermächtigten/Abteilungsleitenden über
    • aktive Tätigkeit in der Ultraschalldiagnostik in der Inneren Medizin
    • mindestens viereinhalb Jahre mindestens 6.000 eigenständig durchgeführte Sonografien *
      oder
      3.000 Untersuchungen mit pathologischem Befund (jährlich mindestens 800 eigene Untersuchungen) *
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
  • Teilnahmebescheinigungen der DEGUM-zertifizierten Ultraschallkurse des DEGUM-Kurssystems Abdomen (Grund- und Aufbaukurs)
    oder DEGUM-Kursleiter-Bescheinigung über Tutoren- oder Referententätigkeit in diesen Kursen
  • Strukturiertes Empfehlungsschreiben von zwei DEGUM-Stufe II Kursleiter oder DEGUM-Stufe III Kursleiter der Sektion Innere Medizin
  • Bearbeitungs- und Prüfungsgebühr in Höhe von 250,- €

Das Empfehlungsschreiben ist mit offiziellem Briefkopf zu verfassen. Aus dem Empfehlungsschreiben sollte hervorgehen, dass der Unterschreibende die Antragssteller persönlich kennt und aus welchem Zusammenhang. Es soll eingegangen werden auf die
- praktische klinische Erfahrung im Ultraschall
- Kenntnisse in sonografischer Differentialdiagnostik
- Entscheidungs- und Handlungskompetenz aufgrund der im Ultraschall erhobenen Befunde
- wissenschaftliche Aktivität, so vorhanden
- Kompetenz im Umgang mit der Gerätetechnik
- didaktische Kompetenz für die Ultraschallaus- und –weiterbildung
- Aktivtäten in der Lehre, d.h. Teilnahme an Kursen, Workshops, etc.
- Aktivitäten im Verband der DEGUM und/oder anderen Sonografie-orientierten Vereinigungen, Qualitätszirkeln etc.

Ist die Ultraschallausbildung nicht bei einem DEGUM-Stufe II, DEGUM-Stufe II Kursleiter oder DEGUM-Stufe III Kursleiter erfolgt, wird eine mehrtägige Hospitation bei einem DEGUM-Stufe II, DEGUM-Stufe II Kursleiter oder DEGUM-Stufe III Kursleiter vor Anmeldung zur Zertifizierung dringend empfohlen.

Die Anerkennung der Stufe II erfolgt nach Bestehen einer Stufe II-Prüfung. Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil orientiert sich an einem Fragenkatalog mit Ultraschall-Bildern und Fragen zu physikalisch-technischen und theoretischen Grundlagen. Der Praxisteil beinhaltet die Untersuchung von Patienten. Beide Teile sollen an einem Tag geprüft werden. Die Prüfungen erfolgen gemeinsam mit den Sektionen Radiologie und Chirurgie. Eine Liste der aktuellen Prüfzentren ist über die DEGUM-Geschäftsstelle erhältlich. Die Zuteilung der Kandidaten zu den Zentren erfolgt durch die Geschäftsstelle in Absprache mit dem Sektionsvorstand.
Mehr über die Prüfung erfahren Sie hier.

* Bei Teilzeitbeschäftigung und Berufspausen (Mutterschutz/Elternzeit o.ä.) werden entsprechend verlängerte Zeiträume akzeptiert und angepasste Untersuchungszahlen zu Grunde gelegt, wobei die Gesamtzahl der geforderten Untersuchungen erfüllt sein muss.

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Nachweis über jährlich mindestens 800 eigenständig durchgeführte Sonografien *
  • Nachweis über 84 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen sechs Jahren (durchschnittlich 14 pro Jahr) durch Teilnahme an spezifisch sonografischen Fortbildungsveranstaltungen/Kongressen
    Maximal sieben Punkte pro Jahr können auf textbasierte Online-Fortbildungen oder CME-Beiträge aus Zeitschriften entfallen.
  • Aktuellen Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
  • Teilnahme an mindestens einem Dreiländertreffen innerhalb von 6 Jahren vor der Rezertifizierung
  • Vorlage einer Kurzpräsentation/Kasuistik mit eigenem Bildmaterial
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

* Bei Teilzeitbeschäftigung und Berufspausen (Mutterschutz/Elternzeit o.ä.) werden entsprechend angepasste Untersuchungszahlen zu Grunde gelegt.

Bei Fehlen der Voraussetzungen zur Rezertifizierung in Stufe II wird die Stufenanerkennung nicht verlängert. Es kann ein erneuter Rezertifizierungsantrag gestellt werden, wenn die Voraussetzungen wieder erfüllt sind oder es kann eine Rezertifizierung für Stufe I beantragt werden. Dafür sind dann die dort genannten Voraussetzungen zu erfüllen.

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Innere Medizin können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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