Stufe II

DEGUM-Stufe II

Aufgabe des Stufe-II-Untersuchers ist die hochqualifizierte Sonographie des Abdomens, einschließlich der Referenzdiagnostik für die Stufe I. Die Stufe-II-Inhaber bilden das Rückgrat einer qualifizierten Aus- und Weiterbildung in der internistischen Sonographie und sind berechtigt die Assistenten bis zur eigenverantwortlichen Ultraschalldiagnostik auszubilden.

Erstzertifizierung

Anforderungen:

  • Erforderlich ist die DEGUM-Mitgliedschaft seit mindestens einem Jahr.
  • Facharzt-Urkunde für Innere Medizin oder Allgemeinmedizin
  • Teilnahmebescheinigung eines Ultraschall-Dreiländertreffens in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung (temporär optional)
  • Ultraschallausbildung bei einem DEGUM-Stufe II oder DEGUM-Stufe III Kursleiter
    oder
    Hospitation von insgesamt 2 Wochen bei einem DEGUM-Stufe II oder DEGUM-Stufe III Kursleiter
  • Chefarzt-Bescheinigung über
    aktive Tätigkeit in der Ultraschalldiagnostik in Innerer Medizin über mindestens viereinhalb Jahre mindestens 6.000 eigenständig durchgeführte Sonographien
    oder
    3.000 Untersuchungen mit pathologischem Befund (jährlich mindestens 800 eigene Untersuchungen)
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
  • Teilnahmebescheinigungen der DEGUM-zertifizierten Ultraschallkurse des DEGUM-Kurssystems "Abdomen"
    oder Bescheinigung über Tutoren- oder Referententätigkeit in diesen Kursen
    • Grundkurs
    • Aufbaukurs
  • Schriftliche Bürgschaft von zwei DEGUM-Stufe III Kursleiter der Sektion Innere Medizin
  • Bearbeitungs- und Prüfungsgebühr in Höhe von 250,- €

Die Anerkennung der Stufe II erfolgt nach Bestehen einer Stufe II-Prüfung. Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil orientiert sich an einem Fragenkatalog mit Ultraschall-Bildern und Fragen zu physikalisch-technischen und theoretischen Grundlagen. Der Praxisteil beinhaltet die Untersuchung von Patienten. Beide Teile sollen an einem Tag geprüft werden. Die Prüfungen erfolgen gemeinsam mit den Sektionen Radiologie und Chirurgie. Eine Liste der aktuellen Prüfzentren ist über die DEGUM-Geschäftsstelle erhältlich. Die Zuteilung der Kandidaten zu den Zentren erfolgt durch die Geschäftsstelle in Absprache mit dem Sektionsvorstand.
Mehr über die Prüfung erfahren Sie hier.

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Chefarzt-Bescheinigung über jährlich mindestens 800 eigenständig durchgeführte Sonographien
  • Nachweis über 84 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen 6 Jahren (durchschnittlich 14 pro Jahr) durch Teilnahme an spezifisch sonographischen Fortbildungsveranstaltungen/Kongressen
    Maximal 5 Punkte pro Jahr können auf textbasierte Online-Fortbildungen oder CME-Beiträge aus Zeitschriften entfallen.
  • Beschreibung der aktuellen Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
  • Teilnahme an mindestens einem Dreiländertreffen innerhalb von 6 Jahren vor der Rezertifizierung (temporär optional)
  • Vorlage einer Kurzpräsentation/Kasuistik mit eigenem Bildmaterial
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Bei Fehlen der Voraussetzungen zur Rezertifizierung in Stufe II wird die Stufenanerkennung nicht verlängert. Es kann ein erneuter Rezertifizierungsantrag gestellt werden, wenn die Voraussetzungen wieder erfüllt sind oder es kann eine Rezertifizierung für Stufe I beantragt werden. Dafür sind dann die dort genannten Voraussetzungen zu erfüllen.

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Innere Medizin können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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