Stufe I

DEGUM-Stufe I

Der Schwerpunkt der pränatalen Sonografie der Stufe I liegt auf der sicheren Darstellung der normalen Sonoanatomie des Feten, der Plazenta, Eihäute und des Uterus im Zeitraum zwischen 19-22 Schwangerschaftswochen. Dabei sollen auf der Grundlage anamnestischer Risikofaktoren (u. a. Anlage 1c der Mutterschaftsvorsorge) Hinweiszeichen für fetale Erkrankungen, Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen erkannt bzw. abgegrenzt werden. Dies ermöglicht die intradisziplinäre Zusammenarbeit mit Untersucher*innen der DEGUM-Stufen II und III und die Umsetzung des Mehrstufenkonzeptes.

Die gynäkologische Sonografie der Stufe I befähigt zur sicheren Darstellung der normalen Sonoanatomie der inneren weiblichen Genitalorgane. Damit sollen die Untersucher*innen in die Lage versetzt werden, auffällige Befunde und Hinweiszeichen für Malignome, entzündliche Prozesse, genitale Fehlbildungen und Extrauteringravidität zu erkennen (Gültig seit 01.01.2020).

Ablauf Zertifizierungsverfahren

Die Begutachtung der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsanträge der Stufe I erfolgt durch die Kursleiter*innen und die Regionalvertreter*innen der Sektion.

Es ist den Gutachter*innen vorbehalten Bilder von dem/der Antragsteller*in nachzufordern. Der/die Antragsteller*in hat die Bilder innerhalb von vier Wochen nachzureichen. In diesem Fall erfolgt die Nachbegutachtung durch denselben/dieselbe Auditor*in. Wird ein Antrag abgelehnt, kann innerhalb von vier Wochen Einspruch bei der Geschäftsstelle Büro Berlin erhoben werden. In diesem Fall erfolgt ein Zweitgutachten durch einen/eine neuen/neue Auditor*in. Bei zweimaliger Ablehnung muss ein Neuantrag gestellt werden. 

Sollten Sie langfristig die nächst höhere Stufe anstreben, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit den Voraussetzungen auseinander.

Gültigkeit Zertifizierung

Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre. Das Mitglied ist verpflichtet seine Rezertifizierung, vor Ablauf der Frist, selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Vor Ablauf dieser Frist müssen die Unterlagen vollständig vorliegen, sonst erlischt die Zertifizierung und ein Neuantrag ist erforderlich. Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die DEGUM-Mitgliedschaft gebunden und erlischt bei Kündigung derselben.

Beantragung Erstzertifizierung

Mit Facharzt

Ohne Facharzt

  • Siehe Formale Anforderungen
  • Mitgliedschaft in der DEGUM (Aufnahmebestätigung erhalten)
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Überwiesene Bearbeitungsgebühr i. H. v. 55,00 € (Bankverbindung s. Antragsformular)
  • Nachweis über mind. 18 Monate ärztliche Tätigkeit in der Gynäkologie und Geburtshilfe (z.B. Bescheinigung d. Vorgesetzten)
  • Nachweis von 300 selbst durchgeführten geburtshilflichen (je 1 Bild AU oder KU) Ultraschalluntersuchungen und 300 selbst durchgeführten gynäkologischen (je ein Bild Uterus oder Ovar) Ultraschalluntersuchungen (aus den letzten 6 Jahren stammend). Der Nachweis der Untersuchungen muss über Dokumente (Bilder) erfolgen und kann nicht über kumulative Bescheinigungen erbracht werden
    (Ausnahme: Bescheinigungen eines/einer DEGUM Stufe II oder III-Inhaber*in (im Bereich Gynäkologie & Geburtshilfe) über die 300 gynäkologischen/300 geburtshilflichen Untersuchungen bei Tätigkeiten in einem Ultraschallzentrum)
  • Vorlage einer geburtshilflichen Bilddokumentation von 10 Fällen nach demQualitätsstandard der DEGUM-Stufe I (Zeitraum 18+0 bis 21+6 SSW), aufzukleben in die Vorlage sofern nicht mit einem Dokumentationsprogramm wie Viewpoint o.ä. erfasst
  • Vorlage einer gynäkologischen Bilddokumentation von 10 Fällen nach dem Qualitätsstandard der DEGUM Stufe I,aufzukleben in die Vorlage sofern nicht mit einem Dokumentationsprogramm wie Viewpoint o. ä. erfasst (Gültig seit 01.01.2020)
  • Erklärung über das Vorhandensein aller Einwilligungserklärungen über die Weitergabe der Daten der betreffenden Patientinnen oder pseudonymisierte Patient*innendaten.
  • Erklärung über persönliche Leistungserbringung

Beantragung Rezertifizierung

Formale Anforderungen an die Antragstellung

Anträge, die diese Bedingungen nicht erfüllen, dürfen nicht bearbeitet werden und müssen an den Antragsteller zurückgeschickt werden.

  • Alle Nachweise für die Antragstellung sind in ausgedruckter, fest abgehefteter Form (Heftstreifen/Schnellhefter) per Post an die auf dem Antragformular angegebene Adresse zu schicken
  • Deckblatt mit folgenden Informationen:
    Name, Vorname (Antragsteller*in)
    Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe
    Stufe I Zertifizierung/Rezertifizierung
  • Ultraschallbilder, die über Geräte erstellt worden sind die diese auf Fotopapierstreifen ausgeben, sind auf die verlinkten Vorlagen für die geburtshilfliche und gynäkologische Bilddokumentation aufzukleben
  • Ultraschallbilder, die über ein Dokumentationsprogramm wie beispielsweise Viewpoint erstellt wurden, müssen als vollständiger Befundbericht ausgedruckt werden
  • Die Bilder dürfen nicht kleiner als 7,5 cm x 9,5 cm sein
  • Die Bestätigung, dass die eingereichten Untersuchungen selbständig vorgenommen wurden ist zu unterschreiben und im Original einzureichen
  • Die Bescheinigung eines/einer DEGUM-Stufe II oder III-Inhaber*in über die 300 geburtshilflichen und 300 gynäkologischen Ultraschalluntersuchungen ist im Original einzureichen (nur bei Erstzertifizierung ohne Facharzt)
  • Facharzturkunden sind in Kopie beizufügen (nur bei Erstzertifizierung mit Facharzt)
  • Die 10-fache geburtshilfliche Bilddokumentation (18+0 bis 21+6) muss den Qualitätsanforderungen der DEGUM entsprechen
  • Die 10-fache gynäkologische Bilddokumentation (Uterus&Ovar) muss den Qualitätsanforderungen der DEGUM entsprechen
  • Es sollen pro Fall nicht mehr als die geforderten 6 (GEB) bzw. 2 (GYN) Ebenen eingereicht werden. Insgesamt soll die Anzahl der Fälle 10 weder über- noch unterschreiten.
  • Siehe auch geburtshilfliche und gynäkologische Beispieldokumentationen, Bewertungskriterien und Datenschutzbestimmungen

Datenschutz

Um sowohl den Datenschutz als auch die Qualitätssicherung zu gewährleisten, müssen die einzureichenden Patient*innendaten auf den Fällen, wie nachfolgend beschrieben, bearbeitet werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten:

1) Pseudonymisierung
Pseudonymisierte Patient*innendaten, bestehend aus (keine handschriftlichen Vermerke dieser Angaben):

  • Untersuchungsdatum
  • SSW (bei der geburtshilflichen Dokumentation)
  • Initialen der Patient*innen + Geburtsdatum der Patient*innen
    oder
    Initialen der Patient*innen + Patient*innen-ID

Wichtig: Die Pseudonymisierung des Namens hat im Ausdruck per Hand und an allen Stellen, an denen der Name vermerkt ist (Befundtexte, Bilder, Fußzeilen, etc.), mit einem schwarzen, deckenden Stift zu erfolgen. Initialen, Geburtsdatum und Pat.-ID müssen wie abgedruckt erkennbar bleiben. Siehe Beispiele gynäkologische und geburtshilfliche Bilddokumentationen.

2) Patient*inneneinwilligungen
Ihnen liegen die Patient*inneneinwilligungen lückenlos vor. In diesem Fall müssen die o. g. Daten nicht geschwärzt werden. Obligat ist in diesem Fall die unterzeichnete Bestätigung, dass Ihnen die Patient*inneneinwilligungen vorliegen.

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