Stufe II

DEGUM-Stufe II

Während sich die DEGUM Stufe I auf eine qualitätsgesicherte Basisuntersuchung und auf die Detektion von Abweichungen von Normalbefunden konzentriert, liegt der Fokus der DEGUM Stufe II auf der gezielten Abklärung von Verdachtsbefunden und  der Betreuung von Risikopatient*innen. Um die Qualifikation der Stufe II zu erlangen, bedarf es eines spezialisierten Aus- und Weiterbildungswegs und des Sammelns von Erfahrung mit pathologischen Befunden.
Während die DEGUM Stufe I noch die geburtshilflichen/pränatalmedizinischen wie auch die gynäkologischen Ultraschallanforderungen vereint, teilt sich die DEGUM Stufe II ab dem 01.01.2022 in zwei mögliche Zertifizierungen auf, welche einzeln beantragt und erworben werden müssen. Ein Erwerb beider Zertifizierungen ist beim Nachweis der entsprechenden Qualifikationen möglich.

Übergangsregelung für aktuelle Inhaber*innen der Stufe II:

Grundsätzlich bleibt der Status gewahrt für die Mitglieder, die zurzeit bzw. zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Stufe II Gynäkologische Sonografie bereits Inhaber*innen der Stufe II Gynäkologie und Geburtshilfe sind. Diese müssen vorerst keinen Neuantrag stellen.

  • Aktuelle Inhaber*innen der Stufe II Gynäkologie und Geburtshilfe behalten diese Stufenbezeichnung bis zum Zeitpunkt der erforderlichen Rezertifizierung.
  • Die bisherige Stufe II Gynäkologie und Geburtshilfe wird sich für Neuanträge und Rezertifizierungen ab dem 01.01.2022 umbenennen in Stufe II Pränatale Sonografie. Eine zusätzliche Rezertifizierung für die Stufe II Gynäkologische Sonografie ist möglich, aber nicht obligat.
  • Wenn aktuelle Inhaber*innen der Stufe II Gynäkologie und Geburtshilfe bei Rezertifizierung sowohl die Stufe II Pränatale Sonografie verlängern als auch die Stufe II Gynäkologische Sonografie erwerben wollen, gilt der Antrag für die Gynäkologische Sonografie als Rezertifizierung und nicht als Neuantrag. 
    • Die erforderlichen 12 Fortbildungsnachweise werden für beide Zertifizierungsprozesse anerkannt. Es müssen jedoch anteilig Fortbildungen mit zumindest teilweise gynäkologisch-sonografischem Inhalt (mindestens zwei Vorträge pro Veranstaltung) enthalten sein (Programm beifügen).
    • Bezüglich der vorzulegenden pathologischen Befunde gelten dieselben Rezertifizierungs-Bestimmungen wie für alle anderen Bewerber*innen, d. h. für die Beantragung beider Stufen sind 15 geburtshilflich-pränatale Befunde und 15 gynäkologische Befunde erforderlich.

Stufe II (ab 01.01.2022 Stufe II Pränatale Sonografie)

Stufe II Gynäkologische Sonografie (ab 01.01.2022) 

Cookie-Einstellungen

Wir nutzen Cookies auf der Seite. Einige davon sind essenziell, während andere uns helfen, die Seite weiter zu verbessern.