Mehrstufenkonzept & Zertifizierung

Mehrstufenkonzept & Zertifizierung

Das Mehrstufenkonzept der DEGUM soll in Deutschland flächendeckend eine hochwertige Ultraschalldiagnostik von der qualifizierten Basisdiagnostik bis zu Referenzzentren in Klinik und Praxis sicherstellen. Es definiert qualitative Mindestanforderungen an Ultraschall-Untersucher, auf deren Grundlage die Untersucher zertifiziert und regelmäßig rezertifiziert werden. Dabei geht das Konzept über die Mindestanforderungen der KV und der Facharztkataloge der Landesärztekammern hinaus. Entsprechend qualifizierte, DEGUM-zertifizierte Ärzte finden Sie auf dieser Website.

Stufe I

Aufgabe des Stufe I-Untersuchers ist die qualifizierte Untersuchung der Bewegungsorgane zur Erkennung von häufigen Krankheitsbildern. Der Untersucher ist in der Lage zu entscheiden, welche weiteren diagnostischen Schritte zur Abklärung eines Befundes erforderlich und geeignet sind. Er muss erkennen, in welchen Situationen eine Sonografie durch einen Stufe II- bzw. Stufe III-Untersucher geeignet ist, andere bildgebende diagnostische Verfahren zu ersetzen.
Die Anforderungen für die Stufe I entnehmen Sie bitte dem Antragsformular:

Die Zertifizierung ist 6 Jahre gültig. Die Anforderungen für die Rezertifizierung entnehmen Sie bitte dem Rezertifizierungsformular:

Stufe II

Aufgabe des Stufe II-Untersuchers ist die hochqualifizierte Sonografie der Bewegungsorgane, einschließlich Referenzdiagnostik für die Stufe I. Die Stufe II berechtigt den Untersucher, innerhalb seiner Institution als DEGUM-Ausbilder Assistenten bis zur eigenverantwortlichen Ultraschalldiagnostik auszubilden.

Die Anforderungen für die Stufe II entnehmen Sie bitte dem Antragsformular:

Die Zertifizierung ist 6 Jahre gültig. Die Anforderungen für die Rezertifizierung entnehmen Sie bitte dem Rezertifizierungsformular:

Stufe II Kursleiter

Ein Jahr nach Bewilligung der Stufe II (Mindestzeitraum) kann ein Antrag auf Stufe II Kursleiter gestellt werden. Der Kursleiter der Stufe II ist befugt und verpflichtet (ebenso wie der Kursleiter der mehr wissenschaftlich orientierten Stufe III), regelmäßig DEGUM-zertifizierte Kurse auch außerhalb der eigenen Institution anzubieten. Er ist verpflichtet, seinen Wissensstand ständig zu aktualisieren. Auch diese Zertifizierung ist 6 Jahre gültig.

Stufe III Kursleiter

Die Stufe III Kursleiter repräsentiert die höchstqualifizierte Sonografie im entsprechenden Fachgebiet. Er ist zuständig für die Supervision und Ausbildung der Stufen I und II sowie für gutachterliche Fragen in der Ultraschalldiagnostik. Er ist befugt und verpflichtet, regelmäßig Ultraschallkurse durchzuführen (mind. 1 Kurs pro Jahr) oder eine von der DEGUM anerkannte Veranstaltung abzuhalten oder eine zitierfähige sonografische Publikation zu veröffentlichen. Er ist verpflichtet, seinen Wissensstand ständig zu aktualisieren.

Die Anforderungen für die Stufe III Kursleiter entnehmen Sie bitte dem Antragsformular:

Die Zertifizierung ist 6 Jahre gültig. Die Anforderungen für die Rezertifizierung entnehmen Sie bitte dem Rezertifizierungsformular:

Gültigkeit Zertifizierung

Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre. Das Mitglied ist verpflichtet seine Rezertifizierung, vor Ablauf der Frist, selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Vor Ablauf dieser Frist müssen die Unterlagen vollständig vorliegen, sonst erlischt die Zertifizierung und ein Neuantrag ist erforderlich.

Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die DEGUM-Mitgliedschaft gebunden und erlischt bei Kündigung derselben.

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