Gemeinsame Geschäftsordnung
des Vorstands und des erweiterten Vorstands
Stand Oktober 2021
Präambel
Die Geschäftsordnung ergänzt die aktuelle Satzung, die der Geschäftsordnung grundsätzlich übergeordnet ist. Vorstand und erweiterter Vorstand der DEGUM sind gemeinsam für die satzungsgemäße Arbeit der DEGUM verantwortlich. Alle in diesen Leitungsfunktionen tätigen DEGUM-Mitglieder verpflichten sich, die Ziele der DEGUM nach Kräften zu unterstützen und an der Weiterentwicklung der Gesellschaft mitzuarbeiten. Dazu gehören die regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen der Gesellschaft (Dreiländertreffen), eine aktive Beteiligung am Erfahrungsaustausch sowie an der Leitlinienarbeit.
In Ausführung des § 9 Abs. 11 und Abs. 3 Satz 3 der Satzung beschließen der Vorstand und der erweiterte Vorstand nachfolgende Geschäftsordnung:
1. Aufgaben des Vorstandes
Präsident
Der Präsident vertritt die Umsetzung der Vorstandsbeschlüsse nach außen. Errepräsentiert die DEGUM nach außen und koordiniert nach innen. Er wird im Bedarfsfall durch den Vizepräsidenten vertreten. In wichtigen Angelegenheiten hat der Präsident die Pflicht, rechtzeitig eine Vorstandsentscheidung herbeizuführen. Er leitet die Sitzungen (VS, EVS und MV) und die Beschlussverfahren. Bei Verhinderung geht die Leitung auf ein anderes Vorstandsmitglied in folgender Reihenfolge über: Vizepräsident, Neupräsident, Sekretär, Schatzmeister, Beisitzer.
Schatzmeister
Der Schatzmeister führt die finanziellen Geschäfte der Gesellschaft unter Maßgabe der Beschlüsse des Vorstandes. Jährlich legt er der Mitgliederversammlung den Abschlussbericht über das abgelaufene Haushaltsjahr und den folgenden Haushaltsplan vor.
Vorstandsmitglieder
Die Übertragung von Aufgaben an Mitglieder des Vorstandes erfolgt durch einen Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit, wobei der Präsident ein erstes Vorschlagsrecht hat. Aufgaben sind unter anderem Öffentlichkeitsarbeit,Wissenschaftsbeirat, Fort- und Weiterbildung, Anfragen von externen Gremien, NKLM, Fortbildungskommission DLT, Belange der Sektionen und Arbeitskreise. Die Aufgabenwahrnehmung endet spätestens mit Ablauf der Amtsperiode.
Beauftragte des Vorstandes
Der Vorstand kann Beauftragte einsetzen, die den Vorstand zu bestimmten Themenbereichen beraten und unterstützen. Die Beauftragung endet mit Ablauf der Amtsperiode. Eine Verlängerung ist möglich. Eine Vertretung sollte benannt werden. Die Beauftragten erhalten ein (elektronisches) Bestätigungsschreiben des Vorstandes. Die Beauftragten handeln nach Weisung des Vorstandes und sind diesem gegenüber berichtspflichtig.
2. Aufgaben des erweiterten Vorstands
Der erweiterte Vorstand unterstützt und berät den Vorstand in allen wichtigen Fragen und erörtert die Belange der Sektionen und Arbeitskreise in den gemeinsamen Sitzungen.
3. Ordentliche Vorstandssitzung
Vorstandssitzungen haben regelmäßig, mehrmals jährlich und nach Bedarf stattzufinden. Sie können als Präsenz- oder als Onlinesitzung durchgeführt werden. Abstimmungen zu aktuellen Fragestellungen können unabhängig von den Vorstandssitzungen schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen. Die Tagesordnung, die in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der Geschäftsstelle vorbereitet wird, soll so rechtzeitig ausgesandt werden, dass sie mit allen zur Abstimmung anstehenden Tagesordnungspunkten spätestens eine Woche vor der Sitzung allen Vorstandsmitgliedern vorliegt.
4. Ordentliche Sitzung des erweiterten Vorstands
EVS-Sitzungen können als Präsenz- oder als Onlinesitzung durchgeführt werden. Abstimmungen zu aktuellen Fragestellungen können unabhängig von den Vorstandssitzungen schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen. Die Sitzungen des erweiterten Vorstandes haben mindestens einmal jährlich stattzufinden. Die Tagesordnung kann durch Vorschläge und Anträge von Mitgliedern des erweiterten Vorstands ergänzt werden. Die Tagesordnung in ihrer endgültigen Fassung muss so rechtzeitig ausgesandt werden, dass sie mit allen zur Abstimmung anstehenden Tagesordnungspunkten spätestens eine Woche vor der Sitzung allen Mitgliedern des erweiterten Vorstands vorliegt. Ein Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist zulässig. Abstimmungen und Beschlussfassungen sind unter diesem Tagesordnungspunkt jedoch nicht zulässig. Alle Sektionen und Arbeitskreise sollen in den jeweiligen Sitzungen durch ihre Vorsitzenden bzw. Sprecher oder deren Stellvertretervertreter sein. Für die Beschlussfassung des erweiterten Vorstandes gelten die Bestimmungen für den Vorstand analog (s. Satzung §9). Die Zuleitung des Protokolls erfolgt durch die Geschäftsführung in Textform.
5. Kongresse (DLT)
Auf der Grundlage von Bewerbungen beschließt der Vorstand die Durchführung des Kongresses durch einen professionellen Kongressveranstalter, der den Kongress durchführt sowie den Kongressort. Es müssen mindestens drei Angebote eingeholt werden. Der Vorstand benennt mindestens einen -vorzugsweise zwei- KongresspräsidentInnen zwei Jahre vor dem nächsten Kongress, der dem Vorstand halbjährlich, bei Bedarf, gerade im letzten halben Jahr vor Kongressbeginn häufiger über die Kongressplanung und die finanzielle Entwicklung berichtet. In finanziellen Angelegenheiten haben der Vorstand insbesondere der Schatzmeister sowie die Geschäftsführung die Aufsicht. Die Erfahrungen früherer Kongressorganisatoren sollen in die laufende Planung einfließen. Die Fortbildungskommission ist mit jeweils zwei Vertretern der Ländergesellschaften, den vorangegangenen, den aktuellen und den zukünftigen KongresspräsidentInnen besetzt. Unterstützt wird dieses Gremium durch ein lokales Komitee, in dem möglichst die größeren Fachbereiche vertreten sein sollten. Die Kommission sowie das Gremium tagen im Januar in dem Land, das den Kongress ausrichtet. Aus den eingereichten Vorschlägen, die auch direkt von den Mitgliedern eingereicht werden können, wird unter Einbeziehung der Sektions- und Arbeitskreisleitungen das jährliche Fortbildungsprogramm zusammengestellt. Für das DLT in Deutschland wird angestrebt, die Veranstaltung mindestens kostendeckend (kommerzieller Bereich und wissenschaftlicher Bereich gemeinsam) durchzuführen.
6. DEGUM-Förderpreise, Wissenschaftsförderung und Wissenschaftsreferat
Die DEGUM vergibt alle drei Jahre anlässlich des Dreiländertreffens in Deutschland den DEGUM-Wissenschaftspreis und den DEGUM-Promotionspreis. Die Preise werden in der Zeitschrift Ultraschall in der Medizin sowie auf der DEGUM-Webseite sechs bis neun Monate vor dem Termin des DLT ausgeschrieben. Die Bedingungen für Bewerber werden auf der DEGUM-Webseite veröffentlicht. Bedingungen und Ausführungen für die Forschungsförderung und der Leitfaden zur Ausbildungsförderung werden ebenfalls auf der DEGUM-Webseite veröffentlicht. Der Wissenschaftsbeirat führt das Auswahlverfahren durch. Dazu holt er mindestens zwei Fachgutachten zu jeder Einreichung ein. Das Wissenschaftsreferat wird vom Vorsitzenden des Wissenschaftsbeirats geleitet. Die Mitglieder des Wissenschaftsbeirats werden vom Vorstand zu Beginn der Sitzungsperiode des jeweiligen Präsidenten benannt. Wissenschaftsbeirat wird vom Vorstand zu Beginn der Sitzungsperiode des jeweiligen Präsidenten neu bestimmt.
7. Sektionen und Arbeitskreise
Mindestens einmal im Jahr muss eine Mitgliederversammlung der Sektionen und Arbeitskreise vorzugsweise auf dem DLT stattfinden. Hier sollte auch die Wahl der Leiter der Sektionen bzw. Sprecher der Arbeitskreise erfolgen (s. Satzung §12 und 13). Arbeitskreise und Sektionen sind außerdem für die Umsetzung des Mehrstufenkonzepts, die Aktualisierungen der Voraussetzungen für die Zertifizierung und Rezertifizierung sowie der Entwicklung/Erstellung von Kurscurricula in ihrem Fachbereich verantwortlich. Die Sektionen und Arbeitskreise sind angehalten, sich aktiv an der Initiierung von und Mitarbeit an Leitlinienprojekten (s. SOP Leitlinien) ihres Fachbereichs zu beteiligen.
8. Sitzungsprotokolle der Sektionen und Arbeitskreise
Internetfähige Sitzungsprotokolle der Sektionen und Arbeitskreise sind dem Vorstand über die Geschäftsstelle nach Fertigstellung vorzulegen sowie ein jährlicher Tätigkeitsbericht bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres.
9. Aufwandsentschädigung
Es gilt die Reisekostenregelung, die auf der DEGUM-Webseite veröffentlicht ist.
10. Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung wurde in der Sitzung des erweiterten Vorstands am 27.10.2021 via Zoom beschlossen. Sie ersetzt die Geschäftsordnung vom 29.10.2014.