Mehrstufenkonzept & Zertifizierung

Mehrstufenkonzept & Zertifizierung

Das Mehrstufenkonzept und die DEGUM-Richtlinien für die Aus- und Weiterbildung der Sektion Kopf-Hals der DEGUM ist in dieser Version seit dem 18.03.2022 gültig.

Ablauf Zertifizierungsverfahren

Die Unterlagen der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsanträge werden von einem/r Gutachter/in gesichtet. Wird der Antrag bestätigt, erhält der/die Antragsteller/in von der Sektionsleitung und vom Präsident/in unterschriebene Urkunde im Bereich Kopf-Hals.

Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe II Kursleiter bzw. der DEGUM-Stufe III Kursleiter ist der/die Antragsteller/in nach der erfolgreichen Begutachtung zur Prüfung* zugelassen. Die Prüfung wird von einer/m DEGUM-Stufe III Kursleiter/in abgenommen. Sie besteht aus theoretischen und praktischen Anteilen. Darüber hinaus werden auch die didaktischen Fähigkeiten bewertet. Die Sektionsleitung legt den Prüfer fest. Mehr über die Prüfung erfahren Sie hier.

Nach erfolgreicher Prüfung ist der/die Antragsteller/in der DEGUM-Stufe II Kursleiter zum didaktischen Probevortrag und der der/die Antragsteller/in der DEGUM-Stufe III Kursleiter zum wissenschaftlichen Probevortrag im Rahmen der darauffolgenden Sektionssitzung bzw. Kursleitertreffens zugelassen. Der/die Bewerber/in schlagen der Sektionsleitung drei unterschiedliche Vortragsthemen entsprechend dem Kopf-Hals Kurscurriculum vor. Die Sektionsleitung wählt im Vorfeld ein Thema für den Probevortrag aus. Der/die Bewerber/in bereiten zu diesem Thema einen 10-minütigen Vortrag vor.
Während der Sektionssitzung prüfen die anwesenden Kursleiter/innen das Wissen und das didaktische Können des/der Antragsteller/in und stimmen im Anschluss mehrheitlich darüber ab, ob der Vortrag den Anforderungen entsprochen hat.

*Bei Erstzertifizierung der Stufe III Kursleiter entfällt die Prüfung, wenn der/die Antragsteller/in zuvor die DEGUM-Stufe II Kursleiter/in erlangt hat.

Gültigkeit Zertifizierung

Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre. Das Mitglied ist verpflichtet seine Rezertifizierung, vor Ablauf der Frist, selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Vor Ablauf dieser Frist müssen die Unterlagen vollständig vorliegen, sonst erlischt die Zertifizierung und ein Neuantrag ist erforderlich.

Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die DEGUM-Mitgliedschaft gebunden und erlischt bei Kündigung derselben.

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Kopf-Hals können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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