Prüfung Stufe II Kursleiter

Prüfung Kursleiter Kopf-Hals

Prüfung

Nach der Zulassung wird eine mündliche Prüfung* bei einem DEGUM-Stufe III Kursleiter abgelegt. Die Auswahl des Prüfers erfolgt durch die Sektionsleitung. Um Neutralität und Unabhängigkeit zu gewährleisten, darf der Prüfer nicht aus der Klinik der zu Prüfenden kommen und nicht dessen Bürge sein. Den Kandidaten werden ein möglichst „heimatnaher“ Prüfer genannt, mit dem sie einen Prüfungstermin vereinbaren.

Die Prüfung kann an der Arbeitsstätte des Prüfers sowie im Rahmen eines Kursleitertreffens oder einer wissenschaftlichen Ultraschalltagung erfolgen. Die Prüfung besteht primär aus einem theoretischen Teil, kann aber bei Bedarf um einen praktischen Teil ergänzt werden.

Prüfungsgegenstand der theoretischen Prüfung sind die Grundlagen der B-Bild- und Farbdopplerverfahren. Fortgeschrittene Geräteeinstellungen der B- und Farbdopplersonographie müssen bekannt sein und beherrscht werden. Ebenso müssen die Kandidaten mit bildmorphologischen Fehlermöglichkeiten (z.B. Artefakten) vertraut sein und theoretische Kenntnisse über moderne Ultraschalltechniken wie Tissue Harmonic Imaging, Elastographie und Kontrastmittelverfahren haben.
Die Prüfungsinhalte orientieren sich an der Neufassung des Ultraschallkurskonzeptes. Alle dort aufgeführten Themen werden als bekannt vorausgesetzt. Den Kandidaten werden per Bild und Video Fallbeispiele demonstriert, die sie interpretieren und beurteilen müssen. Die Prüfung dauert mindestens 30 Minuten.

Zur praktischen Prüfung: Sollte der Prüfer es für sinnvoll und notwendig erachten, sich auch von den praktischen Fähigkeiten der Kandidaten zu überzeugen, kann dies an einem der am Prüfungsort vorhandenen Ultraschallgeräte erfolgen. Eine Einarbeitungszeit am Gerät von maximal 20 Minuten wird auf Wunsch ermöglicht. Anhand von Probanden oder Patienten sollen Geräteeinstellungen und Untersuchungstechniken demonstriert werden.

Der Prüfer erstellt über den Verlauf und das Ergebnis der Prüfung ein Protokoll, das er an die DEGUM-Geschäftsstelle schickt.

Nach bestandener Prüfung ist der Antragsteller zum didaktischen Probevortrag zugelassen.
Bei Nichtbestehen der Prüfung ist eine Wiederholung nach 6 bis 24 Monaten bei einem anderen Prüfer möglich.

Der didaktischen Probevortrag wird im Rahmen der darauffolgenden Sektionssitzung bzw. Kursleitertreffens gehalten. Die Bewerber schlagen der Sektionsleitung drei unterschiedliche Vortragsthemen entsprechend dem Kopf-Hals Kurscurriculum vor. Die Sektionsleitung wählt im Vorfled ein Thema für den Probevortrag aus. Die Bewerber bereiten zu diesem Thema einen 10-minütigen Vortrag vor. Während der Sektionssitzung prüfen die anwesenden Kursleiter das Wissen und das didaktische Können der Antragsteller und stimmen im Anschluss mehrheitlich darüber ab, ob der Vortrag den Anforderungen entsprochen hat.

*Bei Erstzertifizierung der Stufe III Kursleiter entfällt die Prüfung, wenn der Antragsteller zuvor die DEGUM-Stufe II Kursleiter erlangt hat.

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