Mehrstufenkonzept & Zertifizierung
Das Mehrstufenkonzept der DEGUM soll in Deutschland flächendeckend eine hochwertige Ultraschalldiagnostik von der qualifizierten Basisdiagnostik bis zu Referenzzentren in Klinik und Praxis sicherstellen. Es definiert qualitative Mindestanforderungen an Ultraschall-Untersucher, auf deren Grundlage die Untersucher zertifiziert und regelmäßig rezertifiziert werden. Dabei geht das Konzept über die Mindestanforderungen der KV und der Facharztkataloge der Landesärztekammern hinaus. Entsprechend qualifizierte, DEGUM-zertifizierte Ärzte finden Sie hier.
Stufe I
Aufgabe des Stufe I-Untersuchers ist die sonografische Basisdiagnostik des Auges zur Erkennung von häufigen Krankheitsbildern. Der Untersucher ist Facharzt und in der Lage zu entscheiden, welche weiteren diagnostischen Schritte zur Abklärung eines Befundes erforderlich und geeignet sind. Er muss erkennen, in welchen Situationen eine Sonografie durch einen Stufe II- bzw. Stufe III-Untersucher geeignet ist, andere bildgebende diagnostische Verfahren zu ersetzen.
Zur Ultraschalldiagnostik in der Stufe I gehören die Ultraschalluntersuchung des Auges und der Orbita sowie die Ultraschallbiometrie (Teilstreckenmessung des Auges).
Die Zertifizierung erfolgt für 6 Jahre. Danach ist eine Rezertifizierung erforderlich.
Die Anforderungen für die DEGUM-Stufe I entnehmen Sie bitte dem Antragsformular:
Stufe II
Aufgabe des Stufe II-Untersuchers ist die hochqualifizierte Sonografie des Auges, die zusätzlich die Referenzdiagnostik für die Stufe I-Untersuchung umfasst. Der Stufe II-Untersucher ist für alle über die Basisdiagnostik hinausgehenden sonografischen Fragestellungen zuständig. Die Stufe II berechtigt den Untersucher, innerhalb seiner Institution als DEGUM-Ausbilder Assistenten bis zur eigenverantwortlichen Ultraschalldiagnostik auszubilden.
Zur Ultraschalldiagnostik in der Stufe II gehören die für die Stufe I aufgeführten Untersuchungen, darüber hinaus die Ultraschallbiomikroskopie (hochauflösende Systeme am Augenvorderabschnitt, Frequenz 20 MHz bis 50 MHz) sowie die Gewebediagnostik bei Raumforderungen und Grundkenntnisse orbitaler Gefäßveränderungen.
Die Zertifizierung erfolgt für 6 Jahre. Danach ist eine Rezertifizierung erforderlich.
Die Anforderungen für die DEGUM-Stufe II entnehmen Sie bitte dem Antragsformular:
Stufe II Kursleiter
Ein Jahr nach Bewilligung der Stufe II (Mindestzeitraum) kann ein Antrag auf Stufe II Kursleiter gestellt werden. Der Kursleiter der Stufe II kann (ebenso wie der mehr wissenschaftlich orientierte Kursleiter der Stufe III) DEGUM-zertifizierte Kurse auch außerhalb der eigenen Institution anbieten.
Die Zertifizierung erfolgt für 6 Jahre. Danach ist eine Rezertifizierung erforderlich.
Die Anforderungen für die DEGUM-Stufe II Kursleiter entnehmen Sie bitte dem Antragsformular:
Stufe III Kursleiter
Aufgabe des Stufe III-Kursleiters ist die höchstqualifizierte Sonografie im entsprechenden Fachgebiet. Er ist zuständig für die Supervision der Ausbildung der Stufen I und II sowie für gutachterliche Fragen in der Ultraschalldiagnostik. Zu den Anforderungen an den Stufe III-Kursleiter gehört die wissenschaftliche Publikation. Als DEGUM-Kursleiter kann er DEGUM-zertifizierte Kurse auch außerhalb der eigenen Institution anbieten.
Die Zertifizierung erfolgt für 6 Jahre. Danach ist eine Rezertifizierung erforderlich.
Die Anforderungen für die DEGUM-Stufe III entnehmen Sie bitte dem Antragsformular:
Antragsformulare
- Antrag Stufe I (PDF)
- Antrag Stufe II (PDF)
- Antrag Stufe II Kursleiter (PDF)
- Antrag Stufe III Kursleiter (PDF)
Die Gültigkeit der Stufe ist gebunden an die Mitgliedschaft in der DEGUM und erlischt bei Kündigung der Mitgliedschaft.