Mehrstufenkonzept & Zertifizierung
Das Mehrstufenkonzept der DEGUM soll in Deutschland flächendeckend eine hochwertige Ultraschalldiagnostik von der qualifizierten Basisdiagnostik bis zu Referenzzentren in Klinik und Praxis sicherstellen. Es definiert qualitative Mindestanforderungen an Ultraschall-Untersucher, auf deren Grundlage die Untersucher zertifiziert und regelmäßig rezertifiziert werden. Dabei geht das Konzept über die Mindestanforderungen der KV und der Facharztkataloge der Landesärztekammern hinaus. Entsprechend qualifizierte, DEGUM-zertifizierte Ärzte finden Sie hier.
Das Mehrstufenkonzept und die DEGUM-Richtlinien für die Aus- und Weiterbildung der Sektion Ophthalmologie der DEGUM sind in dieser Version seit dem 24.11.2022 gültig.
Ablauf Zertifizierungsverfahren
Die Unterlagen der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsanträge werden von einem Gutachter gesichtet. Wird der Antrag bestätigt, erhält der Antragsteller von der Sektionsleitung und vom Präsident unterschriebene Urkunde für den Bereich Ophthalmologie.
Bei den Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe II Kursleiter bzw. der DEGUM-Stufe III Kursleiter ist der Antragsteller nach der erfolgreichen Begutachtung zur Prüfung* zugelassen.
Die Prüfung wird von einem DEGUM-Stufe III Kursleiter abgenommen. Sie besteht aus theoretischen und praktischen Anteilen. Darüber hinaus werden auch die didaktischen Fähigkeiten bewertet. Die Sektionsleitung legt den Prüfer fest.
Nach erfolgreicher Prüfung ist der Antragsteller zum didaktischen Probevortrag im Rahmen der darauffolgenden Sektionssitzung bzw. Kursleitertreffens zugelassen. Die Bewerber schlagen der Sektionsleitung drei unterschiedliche Vortragsthemen aus dem Kurscurriculum der Ophthalmologie vor. Die Sektionsleitung wählt im Vorfeld, wenigsten 6 Wochen im Voraus, ein Thema für den Probevortrag aus. Die Bewerber bereiten zu diesem Thema einen 10-minütigen Vortrag vor. Während der Sektionssitzung prüfen die anwesenden Kursleiter das Wissen und das didaktische Können des Antragsteller und stimmen im Anschluss mehrheitlich darüber ab, ob der Vortrag den Anforderungen entsprochen hat.
*Bei Erstzertifizierung der Stufe III Kursleiter entfällt die Prüfung, wenn der Antragsteller zuvor die DEGUM-Stufe II Kursleiter erlangt hat.
Gültigkeit Zertifizierung
Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre. Das Mitglied ist verpflichtet seine Rezertifizierung, vor Ablauf der Frist, selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Vor Ablauf dieser Frist müssen die Unterlagen vollständig vorliegen, sonst erlischt die Zertifizierung und ein Neuantrag ist erforderlich.
Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die DEGUM-Mitgliedschaft gebunden und erlischt bei Beendigung derselben. Bei Wiedereintritt muss zur Zertifizierung erneut ein Antrag gestellt werden (Erstantrag).
Antragstellung
Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Ophthalmologie können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de
Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.