Mehrstufenkonzept & Zertifizierung
Die Ultraschalldiagnostik ist ein Verfahren, dessen Qualität in hohem Maße vom Ausbildungs- und Erfahrungsstand des Untersuchers abhängt. Dies betrifft sowohl das theoretische und klinische Hintergrundwissen als auch die sonografischen Fertigkeiten. Dies gilt in besonderem Maße für die Durchführung interventioneller Techniken, wie Punktionen unter Sicht. Die Sonografie kann daher nur unter kompetenter Aufsicht und Anleitung erlernt und bei regelmäßiger Anwendung und Fortbildung qualitativ hochwertig durchgeführt werden. Zur Sicherstellung dieser Qualität hat die Sektion Anästhesiologie ein Mehrstufenkonzept erstellt, das regelmäßig aktualisiert wird und Grundlage des allgemeinen und speziellen Zertifizierungsverfahrens ist.
Die DEGUM zertifiziert in der Sektion Anästhesiologie sowohl einzelne Ultraschalluntersucher als auch Abteilungen. Anästhesisten, die in der DEGUM-Stufe II zertifiziert sind, sind als DEGUM-Ausbilder für die eigene Institution qualifiziert. DEGUM-Stufe II Kursleiter sind berechtigt, auch außerhalb der eigenen Institution DEGUM-zertifizierte Kurse zu leiten. Kursleiter der DEGUM-Stufe III arbeiten darüber hinaus auch wissenschaftlich in der Sonografie.
Diese allgemeinen Vorgaben gelten für alle Zertifizierungen der Sektion Anästhesiologie.
In der Sektion Anästhesiologie kann die Zertifizierung für folgende Bereiche beantragt werden:
- Anästhesiologie
- Echokardiografie in der Anästhesie und Intensivmedizin
- Schmerztherapeutische Intervention
- Sonografie bei militärischen Einsatzlagen
Die entsprechenden Voraussetzungen für die einzelnen Stufen sind im jeweiligen Untermenü zu finden.
Gültigkeit Zertifizierung
Die Erst- und Rezertifizierung sind personenbezogen und auf 6 Jahre begrenzt . Das Mitglied ist verpflichtet seine Rezertifizierung, vor Ablauf der 6-Jahres-Frist, selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Vor Ablauf dieser Frist müssen die Unterlagen dann vollständig vorliegen, sonst erlischt die Zertifizierung und es muss ein Neuantrag gestellt werden.
Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die DEGUM-Mitgliedschaft gebunden und erlischt bei Beendigung derselben. Bei Wiedereintritt muss zur Zertifizierung erneut ein Antrag gestellt werden (Erstantrag).
Antragstellung
Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Anästhesiologie können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de
Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.
