Stufe II Kursleiter

DEGUM-Stufe II Kursleiter Sonografie im Rettungsdienst

Aufgabe der Stufe-II-Kursleiter ist die systematische qualifizierte Aus- und Weiterbildung der Notfallsonografie auch außerhalb der eigenen klinischen Tätigkeit. Die Stufe-II-Kursleiter sind befugt und verpflichtet, Ultraschallkurse oder gleichwertige Veranstaltungen (DEGUM-zertifizierte Module, Workshops oder Symposien) durchzuführen.

Erstzertifizierung

Für die Beantragung der Zertifizierung ist die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Notfallmedizin nötig. Sollte im Zertifizierungsportal der Arbeitskreis Notfallmedizin nicht erscheinen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Anforderungen:

  • DEGUM-Stufe II Rettungsdienst, Notfallsonografie oder Anästhesiologie seit mindestens einem Jahr

  • Bescheinigung des Chefarztes über mindestens 300 eigenständig durchgeführte oder supervidierte, an Leitsymptomen orientierten notfallsonografische Falldokumentationen sowie mindestens 100 Interventionen in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung
    Auf Verlangen sind anonymisierte Befunde einschließlich aussagefähigen Bildmaterials vorzulegen. Nach der aktuellen Fassung der DSGVO ist unter „anonymisiert“ zu verstehen, dass auch mit hohem technischem Aufwand eine Re-Identifizierung des jeweiligen Patienten nicht mehr möglich ist.

  • Regelmäßige Tätigkeit als Referent und Tutor bei DEGUM-zertifizierten Kursen des Arbeitskreises Notfallmedizin oder der Sektion Anästhesiologie (mindestens 3 Kurse, beide Kurskategorien erforderlich)
    • Grundkurs „Notfallsonografie Teil 1+2“ (AK Notfallmedizin)
      oder
      Grundkurs „Sonografie in der Diagnostik von Akutsituationen“ (SK Aästhesiologie)
    • Aufbaukurs „Ultraschallgeführte Interventionen im Rettungsdienst"
  • Teilnahme an mindestens zwei Sitzungen des Arbeitskreises Notfallmedizin innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung

  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten

  • Bearbeitungs- und Prüfungsgebühr in Höhe von 200,- €

Zur Vorbereitung der Kursleiterstufe wird die Teilnahme an einer medizindidaktischen Weiterbildung empfohlen.

Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe II Kursleiter Rettungsdienst wird der Antragsteller nach erfolgreicher Begutachtung der Antragsunterlagen zur Prüfung zugelassen. Die Prüfung wird von zwei Kursleitern, davon mindestens einem DEGUM-Stufe III Kursleiter (Notfallsonografie oder Anästhesiologie) abgenommen. Die Prüfung bezieht sich auf alle Bereiche des Curriculums und beinhaltet die fachliche Leitung eines der og Kurse nach den Regularien des Arbeitskreises Notfallmedizin oder der Sektion Anästhesiologie, einschließlich eines aktiven Tutoriats in den praktischen Übungen. Im zweiten Prüfungsteil präsentiert der Kandidat einen Impulsvortrag zu einem Thema aus beiden Kurskategorien. Das individuelle Vortragsthema wird vom jeweiligen Prüfer in Absprache mit dem verantwortlichen Kursleiter festgelegt und dem Kandidaten spätestens 14 Tage vor der Prüfung mitgeteilt. Der Prüfungstermin wird von der Leitung des Arbeitskreises in Absprache mit dem Antragsteller und dem Prüfer festgelegt.

Eine direkte Queranerkennung ohne Prüfung ist für Inhaber des Stufe-II-Kursleiters Notfallsonografie oder Anästhesiologie bei Vorliegen der Bescheinigung über die Teilnahme am Aufbaukurs „Ultraschallgeführte Interventionen im Rettungsdienst“ auf Antrag und nach Begutachtung durch die Arbeitskreisleitung möglich.

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Chefarzt-Bescheinigung über mindestens 150 jährlich durchgeführte oder durch den Antragsteller supervidierte Falldokumentationen, davon mindestens 50 US-geführte Interventionen
  • Kursleitung bei DEGUM-zertifizierten Kursen des Arbeitskreises Notfallmedizin oder der Sektion Anästhesiologie (mindestens vier Kurse, beide Kurskategorien erforderlich):
    • Grundkurs „Notfallsonografie Teil 1+2“ (AK Notfallmedizin)
      oder
      Grundkurs „Sonografie in der Diagnostik von Akutsituationen“ (SK Anästhesiologie)
    • Aufbaukurs „Ultraschallgeführte Interventionen im Rettungsdienst“
  • Nachweis über 180 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen 6 Jahren (durchschnittlich 30 pro Jahr) durch Teilnahme an sonografischen Fortbildungsveranstaltungen/Kongressen
  • Teilnahme an mindestens vier Sitzungen des Arbeitskreises Notfallmedizin innerhalb der vergangenen sechs Jahre
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Antragstellung

Die Online-Antragstellung für die Zertifizierung im Arbeitskreis Notfallmedizin wird voraussichtlich im Laufe des vierten Quartals freigeschaltet. Sobald das Zertifizierungsportal verfügbar ist, können Sie Ihren Antrag hier online einreichen.
Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

Cookie-Einstellungen

Wir nutzen Cookies auf der Seite. Einige davon sind essenziell, während andere uns helfen, die Seite weiter zu verbessern.