Stufe II

DEGUM-Stufe II Pränatale Sonografie

Die weiterführende sonografische Diagnostik gemäß der DEGUM-Stufe II Pränatale Sonografie dient schwerpunktmäßig der Erkennung fetaler Entwicklungsstörungen in speziellen Risikokollektiven. Die Indikationen sind in den Mutterschaftsrichtlinien definiert (Anlage 1c). In der Stufe I erkannte Auffälligkeiten werden weiter abgeklärt, evtl. in Kooperation mit Untersucher*innen der Stufe III.

Erstzertifizierung

Anforderungen:

  • Erforderlich ist die DEGUM-Stufe I der Sektion Gynäkolige & Geburtshilfe seit mindestens 2 Jahren
  • Facharzturkunde für Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Nachweis von 30 selbst untersuchten Feten inkl. postnataler Follow-Up-Berichte
    Es müssen insgesamt 30 Fälle mit dokumentierten Fehlbildungen verschiedener Organsysteme (Kopf, Hals, Thorax, Abdomen, Extremitäten) nachgewiesen werden. Die Fälle dürfen nicht älter als 6 Jahre sein, Marker sind ausgeschlossen. Bis zu 10 Fälle können aus Hospitationen stammen (Hospitationsvertrag erforderlich). Mindestens 16 Fälle müssen aus der 15. bis 24. Schwangerschaftswoche (14+0 bis 23+6) stammen.
    🔗 Qualitätsstandards 🔗 Beispieldokumentation

    Für jede Anomalie ist erforderlich:
    ○ Vollständiger Befundbericht mit Diagnose, Therapie/Prozedur und Unterschrift
    ○ Mindestens ein Ultraschallbild der Hauptanomalie, auf dem die Anomalie klar zu erkennen ist

    Das postnatale Outcome muss gesichert sein, z. B. durch:
    ○ Kinderarztbericht und/oder 
    ○ Humangenetische Ergebnisse (z. B. Karyotypisierung)
    ○ Obduktionsbefund und/oder Fotos
    ○ Ggf. Bestätigung Stufe IIIer
    ○ Ggf. Geburtsbericht bei lebenden Kindern bzw. Klinikbericht bei Schwangerschaftsabbruch, sofern diese die Diagnose des Kindes bestätigen
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten entsprechend der KBV-Richtlinien (Abdominal- und Vaginalsonden; Dopplereinrichtung, möglichst Farbdoppler; dynamische Dokumentationsmöglichkeit, z. B. Video/Clips)
  • Teilnahmebescheinigungen von mindestens 4 DEGUM-zertifizierten Fortbildungen (Kongresse oder Kurse zu pränataldiagnostischen Themen) aus den letzten 2 Jahren vor Antragstellung
  • Fehlbildungsliste (digital ausgefüllt und unterschrieben)
  • Erklärung über das Vorliegen aller Einwilligungserklärungen zur Datenweitergabe (sofern die Daten nicht vollständig anonymisiert sind)
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Bearbeitungs- und Prüfungsgebühr in Höhe von 305,- €

*Bitte beachten Sie die formalen Anforderungen und die Hinweise zur Einreichung der Bild- und Befunddokumentation unter Allgemeine Anmerkungen. Hier finden Sie auch eine Anleitung zur Anonymisierung aus ViewPoint.


Die Anerkennung erfolgt nach einer abschließenden mündlichen und praktischen Prüfung, die von Mitgliedern der DEGUM-Stufe III Kursleiter Pränatal vorgenommen wird. Bei nichtbestehen der mündlichen Prüfung, so besteht die Möglichkeit der einmaligen Wiederholung bei einer anderen Prüfunger, frühestens nach sechs Monaten aber innerhalb eines Jahres.

 


Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Nachweis von 15 selbst untersuchten Feten inkl. postnataler Follow-Up-Berichte
    Es müssen insgesamt 15 Fälle mit dokumentierten Fehlbildungen verschiedener Organsysteme (Kopf, Hals, Thorax, Abdomen, Extremitäten) nachgewiesen werden. Die Fälle dürfen nicht älter als 6 Jahre sein, Marker sind ausgeschlossen. Bis zu 10 Fälle können aus Hospitationen stammen (Hospitationsvertrag erforderlich). Mindestens 8 Fälle müssen aus der 15. bis 24. Schwangerschaftswoche (14+0 bis 23+6) stammen.
    🔗 Qualitätsstandards 🔗 Beispieldokumentation

    Für jede Anomalie ist erforderlich:
    ○ Vollständiger Befundbericht mit Diagnose, Therapie/Prozedur und Unterschrift
    ○ Mindestens ein Ultraschallbild der Hauptanomalie, auf dem die Anomalie klar zu erkennen ist

    Das postnatale Outcome muss gesichert sein, z. B. durch:
    ○ Kinderarztbericht und/oder 
    ○ Humangenetische Ergebnisse (z. B. Karyotypisierung)
    ○ Obduktionsbefund und/oder Fotos
    ○ Ggf. Bestätigung Stufe IIIer
    ○ Ggf. Geburtsbericht bei lebenden Kindern bzw. Klinikbericht bei Schwangerschaftsabbruch, sofern diese die Diagnose des Kindes bestätigen
  • Teilnahmebescheinigungen von mindestens 12 DEGUM-zertifizierten Fortbildungen (mindestens 8 zu pränataldiagnostischen Themen) aus den letzten sechs Jahren
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten entsprechend der KBV-Richtlinien (Abdominal- und Vaginalsonden; Dopplereinrichtung, möglichst Farbdoppler; dynamische Dokumentationsmöglichkeit, z. B. Video/Clips)
  • Fehlbildungsliste (digital ausgefüllt und unterschrieben)
  • Erklärung über das Vorliegen aller Einwilligungserklärungen zur Datenweitergabe (sofern die Daten nicht vollständig anonymisiert sind)
  • Ausgefülltes Antragsformular

Bearbeitungsgebühr in Höhe von 55,- €


*Bitte beachten Sie die formalen Anforderungen und die Hinweise zur Einreichung der Bild- und Befunddokumentation unter Allgemeine Anmerkungen. Hier finden Sie auch eine Anleitung zur Anonymisierung aus ViewPoint


 


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