Mehrstufenkonzept & Zertifizierung

Mehrstufenkonzept & Zertifizierung

Das 3-Stufen-Konzept der Sektion Pädiatrie soll dazu beitragen, die Qualität der Ausbildung und  der Ausführung des Ultraschalls in allen Disziplinen, die sich mit Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen befassen, auf eine solide und überprüfbare Qualität zu bringen.

Die 3 Stufen sind definiert, wie folgt:

Stufe I

Die Stufe I bescheinigt die Fähigkeit, auf Facharztstandard eigenständig Ultraschalluntersuchungen durchzuführen und zu befunden.

Sonographie im Neugeborenen- und Kindesalter

Für die Zulassung zur Prüfung ist die abgeschlossene Facharztausbildung nicht erforderlich.

Bei Erfüllung folgender Kriterien kann die Stufe I mit dem entsprechenden Antragsformular (s.u.) beantragt werden:

a) Nachweis der Ausbildung in der pädiatrischen Sonographie

  • durch Teilnahme an einem DEGUM-zertifizierten interdisziplinären Grundkurs und einem DEGUM-zertifizierten Aufbaukurs (beim Antrag auf Mitzertifizierung der Hüftsonographie muss die Teilnahme an einem Aufbaukurs Hüftsonographie nachgewiesen werden)
  • oder durch Ausbildung in einer Ausbildungsstätte mit mindestens einem Ausbilder mit DEGUM-Stufe II oder III.

b) Nachweis selbstständig durchgeführter Untersuchungen:

  • 150 Schädel/Hirn
  • 400 Abdomen/Retroperitoneum
  • 200 small parts
  • 200 Säuglingshüften bei 100 Kindern (bei Mitzertifizierung Säuglingshüfte)

c) Es liegen 20 eigene Untersuchungen mit Befundung und aussagekräftigen Bildern (bei Mitzertifizierung Säuglingshüfte zusätzlich 10 Hüftuntersuchungen) – elektronisch oder in Papierform vor.

d) Mitgliedschaft in der DEGUM e.V. (Aufnahmeantrag DEGUM)

Nach Eingang der Gebühren und Zulassung (siehe Antragsformulare) erfolgt eine Prüfung durch zwei von der Sektion Pädiatrie bestimmte Prüfer über mindestens 30 Minuten mit theoretischen und praktischen Inhalten. Mindestens einer der Prüfer muss die DEGUM-Stufe II oder III haben. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung auf Antrag wiederholt werden.

Stufe II Kursleiter

Die Stufe II Kursleiter bescheinigt die Fähigkeit, Ärzte im diagnostischen Ultraschall auszubilden und Ultraschallkurse zu veranstalten.

Diese Qualifikation wird anhand didaktischer Fähigkeiten und Nachweis geeigneten Bildmaterials überprüft. Die Prüfung findet im Rahmen von Sektionsveranstaltungen statt

Sonographie im Neugeborenen- und Kindesalter

Bei Erfüllung folgender Kriterien kann die Stufe II Kursleiter mit dem entsprechenden Antragsformular (s.u.) beantragt werden:

a) Facharztanerkennung Kinderheilkunde oder Kinderchirurgie oder der Schwerpunkt Kinderradiologie

b) DEGUM Mitgliedschaft

c) DEGUM-Stufe I

d) Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Ultraschall nach Erwerb der Facharzt- / Schwerpunkt-Qualifikation

e) Nachweis von mindestens 30 CME-Punkten in Fortbildungen mit sonographischer Thematik

f) Nachweis selbständig durchgeführter Untersuchungen:

  • 400 Schädel/Hirn
  • 900 Abdomen/Retroperitoneum
  • 300 small parts
    inklusive Dopplertechniken für alle Anwendungen
  • 400 Säuglingshüften bei 200 Kindern

Nach Zulassung und Eingang der Gebühren (siehe Antragsformulare) findet eine Prüfung im Rahmen von Sektionsveranstaltungen statt. Der Antragsteller / die Antragstellerin muss 2 Vorträge (je 15 Minuten) halten. Ein Thema kann er / sie frei wählen (Kürthema), das zweite Thema wird vom Vorstand der Sektion vorgegeben (Pflichtthema). Das Pflichtthema wird dem Prüfling spätestens 6 Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben.

Die Vorträge werden nicht-öffentlich von mindestens 5 DEGUM-Sektionsmitgliedern mit Stufe II Kursleiter oder III Kursleiter nach Inhalt und Didaktik bewertet. Die Prüfung kann bestanden, nicht bestanden oder teils bestanden (z.B. nur für einen der Vorträge) werden. Auf Antrag kann die Prüfung oder Teile der Prüfung wiederholt werden.

Stufe III Kursleiter

Die Stufe III Kursleiter bescheinigt neben der qualifizierten Ultraschalluntersuchung und der Ausbilderqualität zusätzlich wissenschaftliches und berufspolitisches Engagement.

Bei Erfüllung folgender Kriterien kann die Stufe III Kursleiter mit dem entsprechenden Antragsformular (s.u.) beantragt werden:

a) DEGUM-Stufe II seit mindestens 2 Jahren

b) Habilitation oder vergleichbare Tätigkeiten oder mindestens 5 zitierbare Publikationen aus dem Bereich Ultraschall.

Die Ernennung erfolgt über die positive Bewertung durch 2 Bürgen mit DEGUM-Stufe III Kursleiter, die von der Sektion benannt werden, und das positive Votum durch die Gruppe der Sektionsmitglieder mit DEGUM-Stufe III Kursleiter.

Die Stufen I bis III werden für jeweils 6 Jahre vergeben, danach ist eine Rezertifizierung erforderlich.

Rezertifizierung

Stufe I

Sonographie im Neugeborenen- und Kindesalter

a) Nachweis selbständig durchgeführter Untersuchungen in den vorangegangenen 6 Jahren:

  • 150 Schädel/Hirn
  • 400 Abdomen/Retoperitoneum
  • 200 small parts
  • 200 Säuglingshüften bei 100 Kindern (bei Mit-Rezertifizierung Säuglingshüfte)

b) 20 CME Punkte aus Fortbildungsveranstaltung mit sonographischen Inhalten

Stufe II Kursleiter

Sonographie im Neugeborenen- und Kindesalter

Nachweis einer Ausbildertätigkeit (in Klinik oder durch Kurse oder durch Vorträge)

a) Nachweis von 30 CME-Punkten aus Fortbildungsveranstaltungen mit sonographischen Inhalten

Stufe III Kursleiter

Sonographie im Neugeborenen- und Kindesalter

Nachweis von 40 CME-Punkten aus Fortbildungsveranstaltungen mit sonographischen Inhalten
Die Rezertifizierung erfolgt durch ein positives Votum des Gremiums der DEGUM-Stufe III Kursleiter der Sektion Pädiatrie

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag erst bearbeitet wird, wenn die Bearbeitungsgebühr auf dem DEGUM-Konto eingegangen ist.

Die Gültigkeit der Stufe ist gebunden an die Mitgliedschaft in der DEGUM und erlischt bei Kündigung der Mitgliedschaft.
  

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