Mehrstufenkonzept & Zertifizierung
Das 3-Stufen-Konzept der Sektion Pädiatrie soll dazu beitragen, die Qualität der Ausbildung und der Ausführung des Ultraschalls in allen Disziplinen, die sich mit Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen befassen, auf eine solide und überprüfbare Qualität zu bringen.
Ablauf Zertifizierungsverfahren
Die Unterlagen der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsanträge werden von einem Gutachter gesichtet. Wird der Antrag durch diesen bestätigt, erhält der Antragsteller die vom Sektionsleiter und vom Präsident eine unterschriebene Urkunde im Bereich Pädiatrie.
Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe I ist der Antragsteller nach der erfolgreichen Begutachtung zur Prüfung zugelassen. Die Prüfung wird durch zwei von der Sektion Pädiatrie bestimmte Prüfer über mindestens 30 Minuten mit theoretischen und praktischen Inhalten. Mindestens einer der Prüfer muss die DEGUM-Stufe II Kursleiter oder DEGUM-Stufe III Kurseliter haben. Der Prüfling vereinbart zeitnah mit dem Prüfer einen Prüfungstermins und übersendet dem Prüfer 20 selbst untersuchte, dokumentierte und anonymisierte komplette Ultraschall-Untersuchungen mit Befundberichten (bei Mitzertifizierung Säuglingshüfte zusätzlich 10 Hüftuntersuchungen), von denen mindestens die Hälfte einen pathologischen Befund aufweisen. Mehr über die Prüfung erfahren Sie hier.
Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe II Kursleiter wird der Antragsteller nach der erfolgreichen Begutachtung von der Sektionsleitung eingeladen, im Rahmen einer Sektionsveranstaltung 2 Vorträge (je 15 Minuten) zu halten. Ein Thema (Pflicht) wird von der Sektionsleitung vorgegeben, das andere (Kür) kann frei gewählt werden. Das Pflichtthema wird dem Prüfling spätestens 6 Wochen vor der Prüfung bekanntgegeben. Weitere Hinweise zur Prüfung finden Sie hier.
Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe II Kursleiter erfolgt die Ernennung erfolgt über die positive Bewertung durch 2 Gutachter (Leitung und DEGUM-Stufe III Kursleiter der Sektion Pädiatrie) sowie durch das positive Votum der anwesenden Kursleiter auf dem Stufe III-Treffen der Sektion.
Gültigkeit
Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre. Das Mitglied ist verpflichtet seine Rezertifizierung, vor Ablauf der Frist, selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Vor Ablauf dieser Frist müssen die Unterlagen vollständig vorliegen, sonst erlischt die Zertifizierung und ein Neuantrag ist erforderlich.
Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die DEGUM-Mitgliedschaft gebunden und erlischt bei Kündigung derselben.