DEGUM-Stufe I Neurologische Ultraschalldiagnostik
Der Untersucher der DEGUM-Stufe I beantwortet neurologische Fragestellungen mit Hilfe einer qualifizierten neurologischen Ultraschalluntersuchung. Wo ihm dies nicht möglich ist, sowie vor invasiven, potentiell mit einem Gesundheitsrisiko behafteten, diagnostischen Verfahren und therapeutischen Interventionen, soll er den Patienten an einen Untersucher mindestens der DEGUM-Stufe II weiterleiten oder von diesem unmittelbar supervidiert werden.
Die DEGUM-Stufe I "Neurologische Ultraschalldiagnostik" bzw. das DGKN-Zertifikat "Neurologische Ultraschalldiagnostik" wird von der jeweils anderen Gesellschaft anerkannt. Sollte Ihnen bereits das DGKN-Zertifikat vorliegen, können Sie sich gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20 EUR eine Urkunde für die DEGUM-Stufe I ausstellen lassen. Hierzu senden Sie bitte eine Kopie Ihres DGKN-Zertifiaktes per E-Mail an zertifizierung(at)degum.de.
Erstzertifizierung
Anforderungen:
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Ultraschallausbildung bei einem DEGUM-Stufe II oder DEGUM-Stufe III Kursleiter Neurologie
oder
Teilnahmebescheinigungen an DEGUM-zertifizierten Kursen:
a. Grundkurs (24 Unterrichtseinheiten)
b. Aufbaukurs (mindestens 16 Unterrichtseinheiten)
c. Abschlusskurs (mindestens 12 Unterrichtseinheiten)
(mindestens 9 Monate Abstand zwischen Grund- und Abschlusskurs) -
Chefarzt-Bescheinigung über mindestens 18-monatige ständige Tätigkeit in den Fachgebieten Neurologie, Neurochirurgie, Neuropädiatrie oder Neuroradiologie
oder
Facharzturkunde für Neurologie, Neurochirurgie, Neuropädiatrie oder Neuroradiologie -
Logbuch über eigenständig durchgeführte Sonografien an hirnversorgenden Gefäßen:
Bitte nutzen Sie hierfür das Formular:
Ultraschall-Ausbildungsbuch Neurologische Ultraschalldiagnostik »-
extrakraniell: 200 Sonografien
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intrakraniell: 200 Sonografien
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Nachweis der Teilnahme an DEGUM-zertifizierten neurologischen Ultraschallveranstaltungen (Refresherkurse, Anwenderseminare, Sommertagung) mit einem zeitlichen Umfang von wenigstens 36 Unterrichtseinheiten aus den vergangenen 6 Jahren
Die Teilnahme an Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs wird mit je 4 Unterrichtseinheiten anerkannt. Die Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Unterrichtseinheiten anerkannt und die Teilnahme am Drei-Länder-Treffen wird mit 4 Unterrichtseinheiten pro Tag anerkannt, max. jedoch 16 Unterrichtseinheiten. -
Bearbeitungs- und Prüfungsgebühr in Höhe von 100,- €
Werden die Voraussetzungen von einem Gutachter der Sektion bestätigt, erfolgt in einem Fachgespräch - mit praktischer Ultraschalluntersuchung und anhand von 20 mitgebrachten, persönlich erhobenen pathologischen Befunden - die Überprüfung der Kenntnisse und Fertigkeiten in der neurologischen Ultraschalldiagnostik. Prüfer in dem Fachgespräch ist ein DEGUM-Mitglied mit der Stufe III Kursleiter. Nach bestandener Prüfung erhält der Antragsteller die Urkunde der Stufe I. Die Prüfung kann auf Antrag nach mindestens 6 und höchstens 12 Monaten bei einem anderen Prüfer wiederholt werden. Mehr über die Prüfung erfahren Sie hier.
Rezertifizierung
Anforderungen:
- Controlling-Ausdruck oder Labor-Leistungsstatistik über eine kontinuierliche und selbständige Tätigkeit in der Sonografie für die vergangenen 6 Jahre
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Teilnahme an DEGUM-zertifizierten Ultraschallveranstaltungen (nicht Grund- und Aufbaukurse) zur neurologischen Ultraschalldiagnostik mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 36 Unterrichtseinheiten aus den vergangenen 6 Jahren. Hierzu zählen u.a. Refresherkurse, Anwenderseminare, Sommertagung.
Die Teilnahme an Abschlusskursen wird mit insgesamt 12 Unterrichtseinheiten anerkannt. Die Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Unterrichtseinheiten anerkannt und die Teilnahme am Drei-Länder-Treffen wird mit 4 Unterrichtseinheiten pro Tag anerkannt, max. jedoch 16 Unterrichtseinheiten . - Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €
Können die für eine Rezertifizierung notwendigen Untersuchungen aufgrund längerer Ausfallzeiten (beispielsweise durch Elternzeit, längere Krankheit oder Pflegezeit) nicht in ausreichender Zahl geleistet werden, so besteht die Möglichkeit auf Antrag den Rezertifizierungszeitraum um die Ausfallzeiten zu verlängern.
Antragstellung
Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Neurologie können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de
Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.