DEGUM-Stufe II Kursleiter
Die DEGUM-Stufe II Kursleiter ist die Referenzstufe für die DEGUM-Stufe I und die DEGUM-Stufe II und steht für höchstqualifizierte Sonografie.
Aufgabe der DEGUM-Stufe II Kursleiter istdie systematische qualifizierten Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Sonografie. Die Kursleiter Stufe II sind befugt und verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Ultraschallkurse oder gleichwertige Veranstaltungen, zum Beispiel Module oder Workshops, durchzuführen. Kursleiter Stufe II sind verpflichtet, ihren Wissensstand ständig zu aktualisieren.
Erstzertifizierung
Anforderungen:
- Erforderlich ist die DEGUM-Stufe II der Sektion Radiologie seit mindestens 2 Jahren.
- Facharzturkunde im Fachgebiet Radiologie
- Chefarzt-Bescheinigung über
- mindestens 6-jährige aktive Ultraschalldiagnostik im Fachgebiet Radiologie
- mindestens 8.000 eigenverantwortlich durchgeführte und/oder supervidierte Ultraschalluntersuchungen
oder
Sonografien von mindestens 4.000 Patienten mit pathologischen Befunden - durchschnittlich jährlich mindestens 1.500 eigenverantwortlich durchgeführte und/oder supervidierte radiologische Ultraschalluntersuchungen
- Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
- Nachweis aktiver Mitarbeit als Tutor/in und Referent/in bei mindestens drei DEGUM-zertifizierten Kursen der Sektion Radiologie, Innere Medizin oder Chirurgie innerhalb von drei Jahren vor
Antragstellung - Empfehlungsschreiben von drei DEGUM-Stufe III Kursleitern aus der Sektion Radiologie, Innere Medizin oder Chirurgie (davon mind. zwei aus der Sektion Radiologie)
- Bearbeitungsgebühr von 50,- €
Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe II Kursleiter ist der/die Antragsteller/in nach der erfolgreichen Begutachtung zum Vortrag im Rahmen der jährlich stattfindenden Kursleitertagung zugelassen. Der Bewerber bereitet einen 20-minütigen Vortrag vor. Das Thema wird mit der Sektionsleitung vereinbart.
Das Kursleiterkollegium überprüft das Wissen und das didaktische Können der Antragsteller und stimmt im Anschluss darüber ab, ob der Vortrag den Anforderungen entsprochen hat. Die Bürgen sind gehalten, sich vor der Prüfung der formalen und inhaltlichen Qualität der vorbereiteten Vorträge zu vergewissern.
Rezertifizierung
Anforderungen:
- Chefarzt-Bescheinigung über mindestens 1.500 jährlich durchgeführte Sonografien
- Regelmäßige Ultraschallbesprechungen in der Klinik (entfällt bei Tätigkeit in Praxis)
- Teilnahmebescheinigung am Dreiländertreffen (mindestens 2 in den vergangenen sechs Jahren)
- Nachweis über 144 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen 6 Jahren (durchschnittlich 24 pro Jahr) durch Teilnahme an weiteren sonografischen Fortbildungsveranstaltungen und an Kongressen
- Teilnahme am Kursleitertreffen der Sektion Radiologie (mindestens 2 in den vergangenen sechs Jahren)
- Nachweis aktiver Mitarbeit als Tutor/in und Referent/in bei mindestens drei DEGUM-zertifizierten Kursen (auch Kursen für Studierende) der Sektion Radiologie, Innere Medizin oder Chirurgie innerhalb von drei Jahren vor Antragstellung
- Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €
Antragstellung
Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Radiologie können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de
Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.