DEGUM-Stufe II Kursleiter
Die DEGUM-Stufe II Kursleiter ist die Referenzstufe für die DEGUM-Stufe I und die DEGUM-Stufe II und steht für höchstqualifizierte Sonografie.
Aufgabe der DEGUM-Stufe II Kursleiter istdie systematische qualifizierten Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Sonografie. Die Kursleiter Stufe II sind befugt und verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Ultraschallkurse oder gleichwertige Veranstaltungen, zum Beispiel Module oder Workshops, durchzuführen. Kursleiter Stufe II sind verpflichtet, ihren Wissensstand ständig zu aktualisieren.
Erstzertifizierung
Anforderungen:
- Erforderlich ist die DEGUM-Stufe II der Sektion Radiologie seit mindestens 2 Jahren.
- Facharzturkunde im Fachgebiet Radiologie
- Bescheinigung des Chefarztes/Abteilungsleitenden über
- mindestens 6-jährige aktive Ultraschalldiagnostik im Fachgebiet Radiologie*
- mindestens 8.000 eigenverantwortlich durchgeführte und/oder supervidierte Ultraschalluntersuchungen
oder
Sonografien von mindestens 4.000 Patienten mit pathologischen Befunden* - durchschnittlich jährlich mindestens 1.500 eigenverantwortlich durchgeführte und/oder supervidierte radiologische Ultraschalluntersuchungen*
- Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
- Nachweis aktiver Mitarbeit als Tutor/in und Referent/in bei mindestens drei DEGUM-zertifizierten Kursen der Sektion Radiologie, Innere Medizin oder Chirurgie innerhalb von drei Jahren vor
Antragstellung - Teilnahmebescheinigung von einem Treffen der Stufen II und III der Sektion Radiologie in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung (verbindlich ab 01.08.2026)
- Strukturiertes Empfehlungsschreiben** von drei DEGUM-Stufe III Kursleitern aus der Sektion Radiologie, Innere Medizin oder Chirurgie (davon mind. zwei aus der Sektion Radiologie)
- Bearbeitungsgebühr von 50,- €
Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe II Kursleiter ist der/die Antragsteller/in nach der erfolgreichen Begutachtung zum Vortrag im Rahmen der jährlich stattfindenden Kursleitertagung zugelassen. Der Bewerber bereitet einen 20-minütigen Vortrag vor. Das Thema wird mit der Sektionsleitung vereinbart.
Das Kursleiterkollegium überprüft das Wissen und das didaktische Können der Antragsteller und stimmt im Anschluss darüber ab, ob der Vortrag den Anforderungen entsprochen hat. Die Bürgen sind gehalten, sich vor der Prüfung der formalen und inhaltlichen Qualität der vorbereiteten Vorträge zu vergewissern.
*Bei Teilzeitbeschäftigung und Berufspausen (Mutterschutz/Elternzeit o.ä.) werden entsprechend verlängerter Zeiträume akzeptiert und angepasste Untersuchungszahlen zu Grunde gelegt, wobei die Gesamtzahl der geforderten Untersuchungen erfüllt sein muss.
**Das Empfehlungsschreiben ist mit offiziellem Briefkopf zu verfassen. Aus dem Empfehlungsschreiben sollte hervorgehen, dass der/die Unterschreibende die Antragssteller persönlich kennt und aus welchem Zusammenhang. Es soll eingegangen werden auf die
- praktische klinische Erfahrung im Ultraschall
- Kenntnisse in sonografischer Differentialdiagnostik
- Entscheidungs- und Handlungskompetenz aufgrund der im Ultraschall erhobenen Befunde
- wissenschaftliche Aktivität, so vorhanden
- Kompetenz im Umgang mit der Gerätetechnik
- didaktische Kompetenz für die Ultraschallaus- und -weiterbildung
- Aktivtäten in der Lehre, d.h. Teilnahme an Kursen, Workshops, etc.
- Aktivitäten im Verband der DEGUM und/oder anderen Sonografie-orientierten Vereinigungen, Qualitätszirkeln etc.
Rezertifizierung
Anforderungen:
- Bescheinigung des Chefarztes/Abteilungsleitenden über mindestens 1.500 jährlich durchgeführte Sonografien*
- Regelmäßige Ultraschallbesprechungen in der Klinik (entfällt bei Tätigkeit in Praxis)
- Teilnahmebescheinigung am Dreiländertreffen (mindestens 2 in den vergangenen sechs Jahren)
- Teilnahme am Kursleitertreffen der Sektion Radiologie (mindestens 2 in den vergangenen sechs Jahren)
- Nachweis über 84 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen 6 Jahren (durchschnittlich 14 pro Jahr) durch Teilnahme an weiteren sonografischen Fortbildungsveranstaltungen und an Kongressen
Maximal sieben Punkte pro Jahr können auf sonografischen Online-Fortbildungen entfallen. - Nachweis aktiver Mitarbeit als Tutor/in und Referent/in bei mindestens drei DEGUM-zertifizierten Kursen der Sektion Radiologie, Innere Medizin oder Chirurgie innerhalb von drei Jahren vor Antragstellung
Haben mehrere Kursleiter gemeinsam einen Kurs, Workshop oder und Modul veranstaltet, muss ein relevanter eigener Anteil am theoretischen und praktischen Unterricht nachgewiesen werden (mindestens ein Vortrag, ganztägige praktische Ausbildung).
Das Verfassen einer zitierfähigen Publikation zu sonografischen Themen in einer Fachzeitschrift wird als Äquivalent für einen abgehaltenen Kurs anerkannt. Die von der DEGUM mandatierte Mitarbeit in einem Leitlinienkomitee wird als Äquivalent für zwei abgehaltene Kurs anerkannt. - Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €
*Bei Teilzeitbeschäftigung und Berufspausen (Mutterschutz/Elternzeit o.ä.) werden entsprechend verlängerter Zeiträume akzeptiert und angepasste Untersuchungszahlen zu Grunde gelegt, wobei die Gesamtzahl der geforderten Untersuchungen erfüllt sein muss.
Antragstellung
Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Radiologie können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de
Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.