Allgemeine Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen

Formale Anforderungen:

  • Befundbilder und Befundberichte müssen eindeutig zuzuordnen sein.
    (z.B. Fall1-Befundbilder, Fall1-Befundberichte; Fall2-Befundbilder, Fall2-Befundberichte usw.)
  • Bitte achten Sie bei Einreichung von Befundbildern auf die Anonymisierung der Patientendaten.
    Sollten Ihnen die Einwilligungserklärungen der Patienten zur Weitergabe der Patientendaten vorliegen, können Sie alternativ auch eine entsprechende Eigenbescheinigung den Befunden beifügen.
    Bitte beachten Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen, welcher Sie bei Antragstellung ausdrücklich zustimmen.
  • Folgende Bilddokumente sind einzureichen:
    • Unauffällige Brust (BI-RADS 1): Je 1 repräsentatives Bild von jeder Brustseite sowie schriftliche Dokumentation des Axillastatus.
    • Benigne Tumore: 2 Bilder in senkrecht zueinander stehenden Ebenen, Dokumentation der Diagnose, der genauen Befundbeschreibung entsprechend den DEGUM analogen BI-RADS-Kriterien oder der ACR Originalkriterien, Therapieempfehlung, ggf. Stanzbiopsie oder Zytopunktion mit Histologie/Zytologie und schriftlicher Dokumentation des Axillastatus.
    • Maligne Tumore: 2 Bilder wie beschrieben inklusive schriftlicher und bei pathologischen Lymphknoten sonographischer Dokumentation des Axillastatus (dann min. 1 Bild).

Bitte erstellen Sie die Bilddokumente in den gängigen Dateiformaten .pdf, .jpg oder .gif.
Dateien im DIKOM-Format können nicht von allen Gutachtern geöffnet werden.
Beachten Sie, dass im Portal nur eine Datei pro Anforderung hochgeladen werden kann und nutzen Sie entsprechende Archivdateien (.rar, .tar, .tgz und .zip).

 

Fortbildungen:

  • Die geforderten Forbildungen müssen aus dem Bereich der Mammasonografie sein. Anerkannt werden nationale sowie internationale Ultraschallkongresse und Seminare und alle offiziellen DEGUM-zertifizierten Fortbildungen.
  • Der Besuch des Dreiländertreffens zählt als eine DEGUM-zertifizierten Fortbildung.


Mutterschutz- und Elternzeiten, Arbeitslosigkeit oder sonstige Gründe sollten der Geschäftsstelle angezeigt werden, sofern sich hierdurch die Möglichkeit zur Rezertifizierung einschränkt. Eine Verlängerung der bestehenden Zertifizierung ist um den Zeitraum der Arbeitsunterbrechung möglich, maximal jedoch 3 Jahre. Die Anträge zur Fristverlängerung sind unter Einreichung der entsprechenden Nachweise an die DEGUM-Geschäftsstelle zu richten.

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