Stufe I

DEGUM-Stufe I

Erstzertifizierung

Für die Beantragung der Zertifizierung ist die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Mammasonografie nötig. Sollte im Zertifizierungsportal der Arbeitskreis Mammasonografie nicht erscheinen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Anforderungen:

  • Chefarzt-Bescheinigung über mindestens 18 Monate ärztliche Tätigkeit in der Gynäkologie und Geburtshilfe, Radiologie oder Chirurgie vor Antragstellung
    oder
    Facharzturkunde für Gynäkologie und Geburtshilfe, Radiologie oder Chirurgie

  • Leistungsbescheinigung über 300 selbst durchgeführte Mammasonografien aus den letzten 18 Monaten vor Antragstellung, darunter mindestens 50 Tumoren und davon wiederum mindestens 20 Karzinome (optional)
    Die Leistungsbescheinigung kann von einem Vorgesetzten oder Kollegen in der aktuellen Klinik/Einrichtung ausgestellt werden, der Inhaber der DEGUM-Stufe II, DEGUM-Stufe II Kursleiter oder DEGUM-Stufe III Kursleiter des Arbeitskreises Mammasonografie ist. Alternativ kann die Letungsbescheinigungn auch von einem DEGUM-Stufe II Kursleiter oder DEGUM-Stufe III Kursleiter ausgestellt werden, sofern dem Kursleiter die 300 Befunde im Rahmen eines Kurses zur Begutachtung vorgelegt wurden.

  • 300 anonymisierte Befunde von selbst durchgeführten Mammasonografien aus den letzten 18 Monaten vor Antragstellung davon 100 pathologische Befunde mit mindestens 50 soliden Tumoren und davon 20 Karzinomen
    sowie
    Auflistung der Pathologie mit Histologie oder Zytologie
    Sämtliche Befunde müssen als Erst- oder als Nachbefundung nach einer Mammografie oder einem MRT sonografisch beurteilt worden sein.
    Die Untersuchungen sind anonymisiert einzureichen (siehe Allgemeine Anmerkungen).
    Bitte erstellen Sie die Bilddokumente in den gängigen Dateiformaten .pdf, .jpg oder .gif.
    Dateien im DIKOM-Format können nicht von allen Gutachtern geöffnet werden.
    Beachten Sie, dass im Portal nur eine Datei pro Anforderung hochgeladen werden kann und nutzen Sie entsprechende Archivdateien (.rar, .tar, .tgz und .zip).

    Liegt die Bescheinigung aus Punkt 2 vor, entfällt dieser Punkt.

  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten

  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Nachweis über die weitere schwerpunktmäßige Tätigkeit in der Mammadiagnostik/Mammasonografie

  • Nachweis von Untersuchungen, die entweder in einem zertifizierten Brustzentrum oder bei einem DEGUM-Stufe II, DEGUM-Stufe II Kursleiter oder DEGUM-Stufe III Kursleiter Mammasonografie selbst durchgeführt wurden
    Alternativ: KV-Ermächtigung mit Nachweis der durchgeführten Untersuchungen

  • Teilnahmebescheinigungen aus den letzten 6 Jahren von 6 DEGUM-zertifizierten Fortbildungen aus dem Bereich Mammasonografie
    oder
    3 DEGUM-zertifizierte Fortbildungen aus dem Bereich Mammasonografie und 6 senologische Fortbildungen

  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten

  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Mammasonografie können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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