Kursleiter*in

DEGUM-Kursleiter*in

Ziel der DEGUM ist es, innerhalb der einzelnen Fachgebiete über besonders qualifizierte Kursleiter*innen auf das Niveau der Fortbildung und damit auch auf das Niveau der Ultraschalldiagnostik Einfluss zu nehmen.

Bei allen DEGUM-zertifizierten Fortbildungskursen muss die wissenschaftliche Leitung durch einen/eine DEGUM-Kursleiter*in übernommen werden. Die wissenschaftliche Leitung ist für das Programm und den Inhalt des Kurses verantwortlich. Die Organisation des Kurses kann durch eine andere, auch eine juristische Person übernommen werden.

Es ist verpflichtend, dass jeder/jede Teilnehmer*in eines DEGUM-zertifizierten Kurses eine Teilnahmebescheinigung mit DEGUM-Plakette erhält. Plaketten sind über die Ultraschall-Akademie der DEGUM zu beziehen.

Ablauf Zertifizierungsverfahren

Die Begutachtung der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsanträge zum Kursleiter*in-Status erfolgt durch die Leitung und die Mitglieder des Boards der Sektion.

Das Stufe III-Gremium überprüft das didaktische Können und Wissen. Der/die Bewerber*in stellt sich hierzu auf einem Stufe III-Treffen mit einem Probevortrag (Dauer 10 Minuten) zu einem selbst gewählten Ultraschall-Thema (in Absprache mit der Sektionsleitung) vor. Anschließend folgt eine Diskussion (Dauer 10 Minuten) zwischen dem Stufe III-Gremium und dem/der Antragsteller*in. Bei der abschließenden Votierung muss der/die Kandidat*in die Zweidrittelmehrheit erhalten.

Wurde der Kursleiter*in-Status zugesprochen, wird der Termin für die Rezertifizierung mit dem der Stufe II-Rezertifizierung synchronisiert. Zum Zeitpunkt der Rezertifizierung des Kursleiter*in-Status müssen auch die Nachweise für die Stufe II-Rezertifizierung eingereicht werden.

Wichtig: Mit der Erteilung der Zertifizierung beginnt der Zeitraum, aus dem die Fortbildungsnachweise für die bevorstehende Rezertifizierung stammen müssen.
Der Erstantrag ist als PDF per E-Mail an asja.klotz(at)degum.de zu stellen.

Gültigkeit Zertifizierung

Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre. Das Mitglied ist verpflichtet seine Rezertifizierung, vor Ablauf der Frist, selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Vor Ablauf dieser Frist müssen die Unterlagen vollständig vorliegen, sonst erlischt die Zertifizierung und ein Neuantrag ist erforderlich. Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die DEGUM-Mitgliedschaft gebunden und erlischt bei Kündigung derselben.

Pflichten Kursleiter*in

  • Der/die Kursleiter*in ist verpflichtet im Sinne der DEGUM aufzutreten
  • Folgende Kenntnisse sind von dem/der Kursleiter*in an die Auszubildenden zu vermitteln:
    • Eingehende Ultraschallkenntnisse (Technik, Methodik, Sicherheit, Spektral- und Farbdopplertechnologie, Abdominal-/Vaginal- und Mammasonographie, 3D-4D-Sonografie
    • Physiologische und pathophysiologische Fetalentwicklung
    • Grundkenntnisse der normalen und pathologischen Sonomorphologie des Fets
    • Pränatalmedizinische und perinatologische Managmentstrategien inkl. Gendiagnostikgesetz
  • Der/die Kursleiter*in ist verpflichtet jährlich mindestens eine DEGUM-zertifizierte Veranstaltung (Kurs oder Fortbildung) zu leiten und/oder an zwei DEGUM zertifizierten Fortbildungen aktiv als Referent teilzunehmen
  • Der/die Kursleiter*in ist verpflichtet, seinen Wissensstand ständig zu aktualisieren
  • Der/die Kursleiter*in ist zur Benutzung der gebührenpflichtigen DEGUM-Plaketten verpflichtet, wenn er/sie DEGUM-zertifizierten Ultraschallkursen als wissenschaftliche Leitung vorsteht. Die Teilnahmebescheinigungen müssen Auskunft über Zeit, Ort, Inhalt und Typ der Veranstaltung geben.
  • Begutachtung von DEGUM-Stufe I Anträgen

Aberkennung des Kursleiter*in-Status

  • Der Kursleiter*in-Status geht bei Verstößen gegen die Ausbildungsrichtlinien der DEGUM verloren
  • Für die Aberkennung des Kursleiter*in-Status ist eine Zweidrittelmehrheitsentscheidung des Stufe III-Gremiums notwendig
  • Die Aberkennung erfolgt durch die Leitung der Sektion
  • Bei Austritt aus der DEGUM erlischt der Kursleiter*in-Status automatisch

Beantragung Erstzertifizierung

  • Siehe Formale Anforderungen
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Überwiesene Bearbeitungsgebühr i. H. v. 55,00 € (Bankverbindung s. Antragsformular)
  • Abgeschlossene Facharztausbildung
  • Mindestens fünfjährige aktive Zeit in der Ultraschalldiagnostik in der Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Mindestens zwei Jahre DEGUM-Stufe II
  • Mindestens 5.000 nachweisbare, eigene sonographische Untersuchungen
  • Der/die Bewerber*in hat jährlich mindestens 1.000 sonographische Untersuchungen selbst durchzuführen
  • Tätigkeit an einer gynäkologisch-geburtshilflichen Einrichtung (Klinik/Praxis) mit einer Untersuchungsfrequenz von mindestens 3.000 Ultraschalluntersuchungen pro Jahr. Ein aktueller Geräte- und Dokumentationsstandard wird vorausgesetzt
  • Regelmäßige Teilnahme an DEGUM-zertifizierten Veranstaltungen (mindestens zwei pro Jahr)
  • Regelmäßige Teilnahme am Drei-Länder-Treffen (mindestens drei)
  • Der/die Bewerber*in soll mindestens fünf wissenschaftliche Publikationen zu unterschiedlichen Themen der Sonographie, darunter drei Publikationen als Erstautor*in, vorweisen
  • Der/die Bewerber*in soll zehn wissenschaftliche Vorträge über verschiedene Ultraschallthemen, davon 5 Vorträge und/oder Poster auf dem Dreiländertreffen, vorweisen
  • Ein einseitiges Curriculum Vitae sowie ein Publikationsverzeichnis inkl. Vorträge sind der Bewerbung beizufügen
  • Foto

Beantragung Rezertifizierung

  • Siehe Formale Anforderungen
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Überwiesene Bearbeitungsgebühr i. H. v. 55,00 € (Bankverbindung s. Antragsformular)
  • Nachweis von 15 selbst untersuchten Feten mit bild- und befunddokumentierten Fehlbildungen unterschiedlicher Organsysteme (Kopf, Hals, Thorax, Abdomen, Extremitäten)
    • Nicht älter als 6 Jahre
    • Keine Marker
    • Keine Hospitationen
    • Mehrheitlich (mindestens 8 von 15) aus dem Zeitraum 15. bis 24. SSW (14+0 – 23+6)
    • Zu jeder Anomalie muss vorliegen:
      • Kompletter Befundbericht mit Diagnose, Therapie/Prozedere und Unterschrift
      • Mindestens 1 US-Bild der Hauptanomalie, auf dem die Anomalie klar zu erkennen ist
    • Inkl. postnataler Follow-Up-Berichte (Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Fälle, dass die Einholung der Outcomes sichergestellt ist, bspw. über eine unterzeichnete Freigabe der Patientin für die Einholung); folgende Dokumente sind möglich:
      • Geburtsbericht bei lebenden Kindern und/oder
      • Kinderarztbrief und/oder
      • Humangenetische Ergebnisse (z.B. Karyotypisierung)
      • Klinikbericht bei SS-Abbruch und/oder
      • Obduktionsbefund und/oder
      • Fotos
    • Einreichung ausschließlich im Papierformat (Bitte beachten Sie die Vorgaben für die Dokumentation der Anomalien sowie die Datenschutzbestimmungen und die Qualitätsanforderungen für die Stufe II.)
  • Digital (am Rechner) ausgefüllte und unterschriebene Fehlbildungsliste
  • Besondere apparative Ausstattung entsprechend der KBV-Richtlinien (Abdominal- und Vaginalsonden; Dopplereinrichtung, möglichst Farbdoppler; dynamische  Dokumentationsmöglichkeit, z. B. Video/Clips)
  • Nachweis von zwei eigenen Vorträgen auf verschiedenen DEGUM-Veranstaltungen und/oder Leitung von mindestens einem DEGUM-anerkannten Kurs oder einer Fortbildungsveranstaltung pro Jahr

Formale Anforderungen an die Antragstellung (Rezertifizierung)

Anträge, die diese Bedingungen nicht erfüllen, dürfen nicht bearbeitet werden und müssen an den Antragsteller zurückgeschickt werden.

  • Alle Nachweise für die Antragstellung sind in ausgedruckter, fest abgehefteter Form (Aktenordner; keine Prospekthüllen) per Post an die auf dem Antragsformular angegebene Adresse zu schicken
  • Deckblatt mit folgenden Informationen:
    Name, Vorname (Antragsteller*in)
    Geburtshilflicher US
    Kursleiter Zertifizierung/Rezertifizierung
  • Bitte reichen Sie nur die geforderte Anzahl (15) an Fehlbildungen (14+0 bis 23+6) ein
  • Die Bilder dürfen nicht kleiner als 7,5 cm x 9,5 cm sein
  • Die Fälle sind durch Register zu trennen
  • Die Teilnahmebescheinigungen von DEGUM-zertifizierten Veranstaltungen (DEGUM-Plakette) sind im Original einzureichen (Sie erhalten diese im Anschluss an die Begutachtung zurück)
  • Die Bestätigung, dass die eingereichten Untersuchungen selbständig vorgenommen wurden (s. Fehlbildungsliste) ist zu unterschreiben und im Original einzureichen
  • Die Fehlbildungsliste ist am Rechner auszufüllen
  • Siehe auch Datenschutzbestimmungen

Datenschutz

Um sowohl den Datenschutz als auch die Qualitätssicherung zu gewährleisten, müssen die einzureichenden Patient*innendaten auf den Fällen, wie nachfolgend beschrieben, bearbeitet werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten:

1) Pseudonymisierung
Pseudonymisierte Patient*innendaten, bestehend aus (keine handschriftlichen Vermerke dieser Angaben):

  • Untersuchungsdatum
  • SSW
  • Initialen der Patient*innen + Geburtsdatum der Patient*innen
    oder
    Initialen der Patient*innen + Patient*innen-ID

Wichtig: Die Pseudonymisierung des Namens hat im Ausdruck per Hand und an allen Stellen, an denen der Name vermerkt ist (Befundtexte, Bilder, Fußzeilen, etc.), mit einem schwarzen, deckenden Stift zu erfolgen. Initialen, Geburtsdatum und Pat.-ID müssen wie abgedruckt erkennbar bleiben. Siehe Beispiele gynäkologische und geburtshilfliche Bilddokumentationen.

2) Patient*inneneinwilligungen
Ihnen liegen die Patient*inneneinwilligungen lückenlos vor. In diesem Fall müssen die o. g. Daten nicht geschwärzt werden. Obligat ist in diesem Fall die unterzeichnete Bestätigung, dass Ihnen die Patient*inneneinwilligungen vorliegen.

Bekanntgabe der Kurs- und Veranstaltungstermine

Kursleiter können eigene Kurse und Veranstaltungen durch die DEGUM zertifizieren lassen und im Kursportal der Ultraschall-Akademie ankündigen. Die Anmeldung der Kurse erfolgt online.

Cookie-Einstellungen

Wir nutzen Cookies auf der Seite. Einige davon sind essenziell, während andere uns helfen, die Seite weiter zu verbessern.