Stufe III Kursleiter

DEGUM-Stufe III Kursleiter Muskel-Nerven-Sonografie

Der Ultraschalluntersucher der DEGUM-Stufe III Kursleiter erfüllt die Anforderungen einer überregionalen Referenzdiagnostik für die Stufen I und II. Er ist ein besonders qualifizierter Untersucher auf dem Gebiet der Muskel- und Nerven-Sonografie und ein Ausbilder mit besonderer didaktischer und wissenschaftlicher Erfahrung auf dem Gebiet der Ultraschalldiagnostik. Er ist zur Tätigkeit als Kursleiter verpflichtet, um so Einfluss auf das Niveau der Fortbildungskurse und damit auf das Niveau der Ultraschalldiagnostik zu nehmen. Jeder Ultraschall-Fortbildungskurs, der in Zusammenarbeit mit und nach den Richtlinien der DEGUM durchgeführt wird, muss von einem DEGUM-Kursleiter geleitet werden. Dieser ist verantwortlich für Programm und Inhalt des Fortbildungskurses. Kursleiter sind für die Durchführung des mündlichen Fachgesprächs zur Erteilung des Zertifikats über die Muskel- und Nervensonografie zuständig. Kursleiter sind gleichzeitig Ausbilder an ihrer Institution.

Erstzertifizierung

Anforderungen:

  • Erforderlich ist die DEGUM-Mitgliedschaft seit mindestens zwei Jahren.

  • Facharzturkunde für Neurologie, Neurochirurgie, Neuropädiatrie oder Neuroradiologie

  • DGKN-Zertifikat „Muskel-Nerven-Sonografie“
    oder
    DEGUM-Stufe I Muskel-Nerven-Sonografie
    oder
    DEGUM-Stufe II Muskel-Nerven-Sonografie

  • Nachweis der Teilnahme an einer regulären Mitgliederversammlung der DEGUM-Sektion Neurologie in den 2 Jahren vor Antragstellung

  • Nachweis durch Controlling-Ausdruck, Labor-Leistungsstatistik oder Chefarztbescheinigung über

    • mindestens 2.000 persönlich durchgeführten und dokumentierten Ultraschalluntersuchungen der Muskeln und Nerven

    • jährlich mindestens 200 selbst durchgeführten und/oder supervidierten Ultraschalluntersuchungen der Muskeln und Nerven aus den vergangenen 3 Jahren

  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten (Nennung des elektronischen Dokumentationssystems, Papierausdruck einer Musterdokumentation)

  • Teilnahmebescheinigungen an DEGUM-zertifizierten Veranstaltungen zur Muskel-Nerven-Sonografie (Refresher-/Anwenderkurse) mit einem zeitlichen Umfang von wenigstens 12 Stunden aus den vergangenen 6 Jahren

  • Nachweis der Referenten- bzw. Tutorentätigkeit an mindestens 3 DEGUM-zertifizierten Fortbildung zur Muskel-Nerven-Sonografie

  • Nachweis von Publikationen (in peer-review-Journalen) und Vorträgen zu Themen der Muskel-Nerven-Sonografie

  • Empfehlungsschreiben von zwei DEGUM-Stufe III Kursleiter der Muskel-Nerven-Sonografie der Sektion Neurologie

  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Der Antrag muss zunächst durch einen Gutachter der Sektion bestätigt werden. In einem zweiten Schritt stellt der Antragsteller sein Schwerpunktthema im Rahmen der Fachtagungen der Sektion Neurologie den Mitgliedern vor (als Teil des wissenschaftlichen Programms). Der Antrag ist angenommen, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Kursleiter ein positives Votum abgibt.

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Controlling-Ausdruck oder Labor-Leistungsstatistik jährlich mindestens 200 selbst durchgeführten und/oder supervidierten Ultraschalluntersuchungen der Muskel und Nerven aus den vergangenen drei Jahren
  • Teilnahme an Ultraschall-Fortbildungsveranstaltungen mit Inhalten der Muskel- und Nervensonografie mit einem zeitlichen Umfang von wenigstens 24 Stunden aus den vergangenen 6 Jahren
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten (Nennung des elektronischen Dokumentationssystems, Papierausdruck einer Musterdokumentation)

  • Nachweis der Referententätigkeit an mindestens 6 Ultraschall-Fortbildungsveranstaltungen mit Inhalten der Muskel- und Nervensonografie innerhalb der vergangenen 6 Jahren
    Mindestens 3 der Fortbildungsveranstaltungen müssen DEGUM-zertifizierte Anwenderseminare (Refresherkurse) oder DEGUM-zertifizierte Grund-, Aufbau- oder Abschlusskurse sein

  • Nachweis der Teilnahme an einem Kursleitertreffen in den vergangenen 6 Jahren

  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Können die für eine Rezertifizierung notwendigen Untersuchungen aufgrund längerer Ausfallzeiten (beispielsweise durch Elternzeit, längere Krankheit oder Pflegezeit) nicht in ausreichender Zahl geleistet werden, so besteht die Möglichkeit auf Antrag den Rezertifizierungszeitraum um die Ausfallzeiten zu verlängern.

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Neurologie können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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