Stufe II

DEGUM-Stufe II

Die DEGUM-Stufe II berechtigt zur Aus- und Weiterbildung in der Endosonografie im eigenen Fachgebiet oder auch fachgebietsübergreifend und zur Ausbildung von Ärzt/innen in Weiterbildung bis zur eigenverantwortlichen endosonografischen Diagnostik. Ausbilder/innen der DEGUM-Stufe II sind gehalten, sich aktiv an qualitätssichernden Maßnahmen zu beteiligen.

Erstzertifizierung

Für die Beantragung der Zertifizierung ist die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Endosonografie nötig. Sollte im Zertifizierungsportal der Arbeitskreis Endosonografie nicht erscheinen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Anforderungen:

  • Erforderlich ist die DEGUM-Mitgliedschaft seit mindestens zwei Jahren.
  • Facharzturkunde für z.B. Innere Medizin, Chirurgie, Schwerpunkte Gastroenterologie, Pneumologie, Endokrinologie oder Proktologie und Viszeralchirurgie
  • Chefarzt-Bescheinigung oder gleichwertige Bescheinigung eines Weiterbildungsberechtigten über
    • mindestens 2-jährige aktive Endosonografietätigkeit
    • mindestens 600 eigenverantwortlich durchgeführten endosonografischen Untersuchungen und Interventionen insgesamt (darunter mindestens 100 EUS-FNA)
    • eigene Untersuchungsfrequenz von mindestens 150 diagnostischen und therapeutischen Endosonografien pro Jahr (darunter mindetens 25 EUS-FNA)
  • Ultraschallausbildung bei einem DEGUM-Stufe II, DEGUM-Stufe II-Kursleiter oder DEGUM-Stufe III Kursleiter
    oder
    Teilnahmebescheinigungen an DEGUM-zertifizierten Grund- und Aufbaukurs Endosonografie sowie an mindestens zwei DEGUM-zertifizierten Veranstaltungen
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsform
  • Regelmäßige endosonografische Befundbesprechungen in der Institution
    (Angaben zu Häufigkeit und Umfang)
  • Nachweis von mindestens 18 CME-äquivalenten Punkten von Tagungen und zertifizierten Kursen mit Bezug zur Endosonografie aus dem Jahr vor der Antragstellung
  • Empfehlungsschreiben von zwei DEGUM-Stufe III Kursleiter des Arbeitskreises Endosonografie
    (inhaltliche Aspekte: endosonografisches Fachwissen, klinische Erfahrung, Kompetenz für die endosonografische Ausbildung)
  • Bearbeitungs- und Prüfungsgebühr von 250,- €

Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe II ist der Antragsteller nach der erfolgreichen Begutachtung zur Prüfung zugelassen. In der Prüfung werden das Wissen und die endosonografischen Fertigkeiten von zwei DEGUM-Stufe II Kursleiter und/oder DEGUM-Stufe III Kursleiter abgenommen. Die Prüfung findet in der Regel im Rahmen eines DEGUM-zertifizierten Kurses statt.

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Chefarzt-Bescheinigung oder gleichwertige Bescheinigung eines Weiterbildungsberechtigten über regelmäßige Tätigkeit in der endosonografischen Diagnostik und ggf. -Therapie. In den vergangenen sechs Jahren über
    • mindestens 150 eigenständig durchgeführte Untersuchungen pro Jahr
    • darunter jeweils 25 diagnostische (EUS-FNA) oder therapeutische EUS-gestützte Interventionen
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsform
  • Regelmäßige endosonografische Befundbesprechungen in der Institution
    (Angaben zu Häufigkeit und Umfang)
  • Regelmäßige Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen mit Relevanz für die Endosonografie (bspw. Dreiländertreffen, Jahreskongresse der Fachgesellschaften, Endosonografietage). Insgesamt sind 84 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen 6 Jahren (durchschnittlich 14 pro Jahr) durch Teilnahme an Kongressen und Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen.
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Endosonografie können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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