Stufe II

DEGUM-Stufe II

Die DEGUM-Stufe II berechtigt zur Aus- und Weiterbildung in der Endosonografie im eigenen Fachgebiet oder auch fachgebietsübergreifend und zur Ausbildung von Ärzt/innen in Weiterbildung bis zur eigenverantwortlichen endosonografischen Diagnostik. Ausbilder/innen der DEGUM-Stufe II sind gehalten, sich aktiv an qualitätssichernden Maßnahmen zu beteiligen.

Erstzertifizierung

Für die Beantragung der Zertifizierung ist die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Endosonografie nötig. Sollte im Zertifizierungsportal der Arbeitskreis Endosonografie nicht erscheinen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Anforderungen:

  • Erforderlich ist die DEGUM-Mitgliedschaft seit mindestens einem Jahr.
  • Facharzturkunde für z.B. Innere Medizin, Chirurgie, Schwerpunkte Gastroenterologie, Pneumologie, Endokrinologie oder Viszeralchirurgie
  • Chefarzt-Bescheinigung über
    • mindestens 2-jährige aktive Endosonografietätigkeit
    • mindestens 600 eigenverantwortlich durchgeführten endosonografischen Untersuchungen und Interventionen (darunter mindestens 100 EUS-FNA)
    • eigene Untersuchungsfrequenz von wenigstens 150 Endosonografien pro Jahr
  • Ultraschallausbildung bei einem DEGUM-Stufe II oder DEGUM-Stufe III Kursleiter
    oder
    Hospitation von insgesamt 2 Wochen bei einem DEGUM-Stufe II oder DEGUM-Stufe III Kursleiter
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsform
  • Regelmäßige endosonografische Befundbesprechungen in der Institution
    (Angaben zu Häufigkeit und Umfang)
  • Nachweis von mindestens 18 CME-äquivalenten Punkten von Tagungen und zertifizierten Kursen mit Bezug zur Endosonografie aus dem Jahr vor der Antragstellung
  • Nachweis von Erfahrungen in der wissenschaftlichen Vortragstätigkeit
    und/oder
    Mitwirkung in Kursen der Endosonografie, Sonografie und/oder Endoskopie als Tutor, Referent oder Organisator
  • Schriftliche Bürgschaften von zwei DEGUM-Stufe III Kursleiter des Arbeitskreises Endosonografie
    (Bescheinigung fundierten endosonografischen Fachwissens, für die Kursgestaltung hinreichenden, aktuellen Bildmaterials und didaktischer Eignung)
  • Bearbeitungs- und Prüfungsgebühr von 250,- €

Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe II ist der Antragsteller nach der erfolgreichen Begutachtung zur Prüfung zugelassen. Der Ablauf der Prüfung beinhaltet die Durchführung bei einer Endosono-Veranstaltung mit mindestens zwei Kursleitern nach vorheriger Absprache. Der Prüfling hat die Möglichkeit entweder aktiv als Referent und ggf. Tutor an der Veranstaltung teilzunehmen oder zwei Vorträge mitzubringen, die in das Kurskonzept der DEGUM passen. Diese Vorträge werden im Rahmen der Prüfung mit den beiden Kursleitern hinsichtlich Didaktik und Inhalt besprochen. Es wird erwartet, dass der Prüfling etwa 20 eigene Endosono-Befunde mitbringt, die mit den Prüfern bezüglich Befundstruktur besprochen werden. Des Weiteren werden die Prüfer einen Endosono-Fall präsentieren, der strukturiert befundet und nach Möglichkeit beurteilt werden soll.

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Chefarzt-Bescheinigung über regelmäßige Tätigkeit in der endosonografischen Diagnostik und ggf. -Therapie. In den vergangenen sechs Jahren über
    • mindestens 150 eigene Untersuchungen pro Jahr
    • darunter jeweils 25 diagnostische (EUS-FNA) oder therapeutische EUS-gestützte Interventionen
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsform
  • Regelmäßige endosonografische Befundbesprechungen in der Institution
    (Angaben zu Häufigkeit und Umfang)
  • Nachweis über wissenschaftliche Vortragstätigkeit
    und/oder
    aktive Teilnahme als Anleiter oder Referent in Kursen zur Endosonografie, Sonografie und/oder Endoskopie, insb. Endosonografiekurse und –workshops
    (mindestens drei Nachweise aus den vergangenen sechs Jahren)
  • Regelmäßige Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen mit Relevanz für die Endosonografie (bspw. Dreiländertreffen, Jahreskongresse der Fachgesellschaften, Endosonografietage). Insgesamt sind 108 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen 6 Jahren (durchschnittlich 18 pro Jahr) durch Teilnahme an Kongressen und Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen.
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Endosonografie können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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