DEGUM-Stufe II
Aufgabe des DEGUM-Stufe II-Untersuchers ist die hochqualifizierte Sonografie. Diese umfasst zusätzlich zu den Aufgaben der Basisdiagnostik die Referenzdiagnostik für die DEGUM-Stufe I-Untersuchung.
Der DEGUM-Stufe II-Untersucher ist berechtigt, als DEGUM-Ausbilder in seinem Arbeitsumfeld zu wirken die Assistenten bis zur eigenverantwortlichen Ultraschalldiagnostik auszubilden.
Erstzertifizierung
Anforderungen:
- Erforderlich ist die DEGUM-Mitgliedschaft seit mindestens einem Jahr.
- Facharzturkunde im Fachgebiet Radiologie
- Bescheinigung des Chefarztes/Abteilungsleitenden über
- mindestens 4 ½-jährige aktive Ultraschalldiagnostik im Fachgebiet Radiologie*
- mindestens 6.000 eigenverantwortlich durchgeführte und/oder supervidierte Ultraschalluntersuchungen
oder
Sonografien von mindestens 3000 Patienten mit pathologischen Befunden* - durchschnittlich jährlich mindestens 1.500 eigenverantwortlich durchgeführte und/oder supervidierte radiologische Ultraschalluntersuchungen*
- Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
- Teilnahmebescheinigung eines Ultraschall-Dreiländertreffens in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung (optional bis 31.10.2025)
- Teilnahmebescheinigungen der DEGUM-zertifizierten Ultraschallkurse des DEGUM-Kurssystems Abdomen (Grund- und Aufbaukurs)
oder
DEGUM-Kursleiter-Bescheinigung über Tutoren- oder Referententätigkeit in diesen Kursen
(Liegt die Stufe I vor, entfällt dieser Punkt.) - Strukturiertes Empfehlungsschreiben** von zwei DEGUM-Stufe II Kursleiter oder DEGUM-Stufe III Kursleitern aus der Sektion Radiologie.
Eines der beiden Empfehlungsschreiben kann auch von einem Kursleiter der Sektionen Innere oder Chirurgie verfasst werden. - Bearbeitungs- und Prüfungsgebühr von 250,- €
Ist die Ultraschallausbildung nicht bei einem DEGUM-Stufe II, DEGUM-Stufe II Kursleiter oder DEGUM-Stufe III Kursleiter erfolgt, wird eine mehrtägige Hospitation bei einem DEGUM-Stufe II, DEGUM-Stufe II Kursleiter oder DEGUM-Stufe III Kursleiter vor Anmeldung zur Zertifizierung dringend empfohlen.
Die Anerkennung der Stufe II erfolgt nach Bestehen einer Stufe II-Prüfung. Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil orientiert sich an einem Fragenkatalog mit Ultraschall-Bildern und Fragen zu physikalisch-technischen und theoretischen Grundlagen. Der Praxisteil beinhaltet die Untersuchung von Patienten. Beide Teile sollen an einem Tag geprüft werden.
Die Prüfungen erfolgen gemeinsam mit den Sektionen Innere und Chirurgie. Die Zuteilung der Kandidaten zu den Zentren erfolgt durch die Geschäftsstelle in Absprache mit der Sektionsleitung.
Mehr über die Prüfung erfahren Sie hier.
*Bei Teilzeitbeschäftigung und Berufspausen (Mutterschutz/Elternzeit o.ä.) werden entsprechend verlängerter Zeiträume akzeptiert und angepasste Untersuchungszahlen zu Grunde gelegt, wobei die Gesamtzahl der geforderten Untersuchungen erfüllt sein muss.
**Das Empfehlungsschreiben ist mit offiziellem Briefkopf zu verfassen. Aus dem Empfehlungsschreiben sollte hervorgehen, dass der Unterschreibende die Antragssteller persönlich kennt und aus welchem Zusammenhang. Es soll eingegangen werden auf die
- praktische klinische Erfahrung im Ultraschall
- Kenntnisse in sonografischer Differentialdiagnostik
- Entscheidungs- und Handlungskompetenz aufgrund der im Ultraschall erhobenen Befunde
- wissenschaftliche Aktivität, so vorhanden
- Kompetenz im Umgang mit der Gerätetechnik
- Kompetenz für die Ultraschallaus- und -weiterbildung
- Aktivtäten in der Lehre, d.h. Teilnahme an Kursen, Workshops, etc.
- Aktivitäten im Verband der DEGUM und/oder anderen Sonografie-orientierten Vereinigungen, Qualitätszirkeln etc.
Rezertifizierung
Anforderungen:
- Bescheinigung des Chefarztes/Abteilungsleitenden über mindestens 1000 jährlich durchgeführte Sonografien*
- Regelmäßige Ultraschallbesprechungen in der Klinik (entfällt bei Tätigkeit in Praxis)
- Teilnahmebescheinigung am Dreiländertreffen (mindestens einem in den vergangenen sechs Jahren)
- Nachweis über 84 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen 6 Jahren (durchschnittlich 14 pro Jahr) durch Teilnahme an weiteren sonografischen Fortbildungsveranstaltungen oder an Kongressen
- Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €
*Bei Teilzeitbeschäftigung und Berufspausen (Mutterschutz/Elternzeit o.ä.) werden entsprechend angepasste Untersuchungszahlen zu Grunde gelegt.
Antragstellung
Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Radiologie können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de
Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.