DEGUM-Stufe II
Ein Untersucher der Stufe II erbringt in einem oder mehreren der Anwendungsbereiche extrakranielle hirnversorgende Gefäße, intrakranielle hirnversorgende Gefäße, Extremitätenarte-rien und –venen und Arterien und Venen des Abdomens eine hochqualifizierte vaskuläre Ultraschalldiagnostik und beurteilt den sonographischen Befund vor dem Hintergrund der klinischen Fragestellung. Insbesondere nimmt er dabei auch zu weitergehenden, invasiven, potentiell mit einem Gesundheitsrisiko für den Patienten behafteten, diagnostischen Gefäßuntersuchungen und zu therapeutischen Interventionen Stellung. Untersucher der Stufe II erfüllen die Anforderungen einer regionalen Referenzdiagnostik für Stufe-I-Untersucher.
Für folgende Anwendungsbereiche kann die Zertifizierung beantragt werden:
- extrakranielle hirnversorgende Gefäße
- intrakranielle hirnversorgende Gefäße
- periphere Arterien und Venen
- Arterien und Venen des Abdomens
Erstzertifizierung
Für die Beantragung der Zertifizierung ist die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Vaskulärer Ultraschall nötig. Sollte im Zertifizierungsportal der Arbeitskreis Vaskulärer Ultraschall nicht erscheinen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Anforderungen:
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Erforderlich ist die DEGUM-Mitgliedschaft seit mindestens einem Jahr.
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Facharzt-Urkunde im Fachgebiet Allgemeinchirurgie, Allgemeinmedizin, HNO, Innere Medizin, Neurochirurgie, Neurologie, Radiologie
oder Schwerpunkt Gefäßchirurgie, Viszeralchirurgie, Kinderradiologie, Neuroradiologie, Angiologie oder Zusatzbezeichnung Phlebologie
Bei anderen Fachrichtungen muss anhand des Logbuchs belegt werden, dass die Gefäßsonographie Bestandteil der Weiterbildung war. -
Nachweis von mindestens 2.000 persönlich durchgeführten Untersuchungen im beantragten Anwendungsbereich
und
jährlich mindestens 600 selbst durchgeführten und/oder supervidierten Untersuchungen in dem Anwendungsbereich während der dem Antrag vorausgehenden 3 Jahre.
Ausnahme: Bei mehr als einem Anwendungsbereich sind für jeden Anwendungsbereich jährlich mindestens 400 selbst durchgeführte und/oder supervidierte Untersuchungen bzw für alle Anwendungsbereiche insgesamt jährlich mindestens 1.200 selbst durchgeführte und/oder supervidierte Untersuchungen nachzuweisen. -
Nachweis der Teilnahme an zertifizierten Ultraschallveranstaltungen, die nicht Teil der Basisausbildung (Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs) sind, sondern Refresher- oder Anwenderkurse, mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 36 Stunden innerhalb der dem Antrag vorausgehenden 6 Jahre
Ausnahme: Die Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Stunden anerkannt, die Teilnahme an allen Tagen des Drei-Länder-Treffens und/oder WFUMB Weltkongress mit 16 Stunden. Zusätzliche Stunden können durch den Besuch von Anwenderkursen am Vortag des Dreiländertreffens erlangt werden. - Aktueller Geräte- und Dokumentationsstand (Hersteller, Gerätename, Baujahr, verwendete Sonden, Dokumentationssystem)
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Nachweis des praktischen Könnens und theoretischen Wissens durch jeweils mindestens 1-tägige Hospitationen bei zwei Untersuchern mit Stufe II- oder Stufe III Kursleiter des Arbeitskreises Vaskulärer Ultraschall
oder
Basisausbildung bei einem Stufe II- oder Stufe III Kursleiter des Arbeitskreises Vaskulärer Ultraschall -
Schriftliche Bürgschaft zweier Mitglieder des Arbeitskreises Vaskulärer Ultraschall mit DEGUM-Stufe II oder DEGUM-Stufe III Kursleiter
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €
Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe II ist der/die Antragsteller/in nach der erfolgreichen Begutachtung zur Prüfung zugelassen.
Die Prüfung wird von einer/m DEGUM-Stufe III Kursleiter/in des Arbeitskreises Vaskulärer Ultraschall abgenommen. Sie besteht aus theoretischen und praktischen Anteilen. Darüber hinaus werden auch die didaktischen Fähigkeiten bewertet. Die Arbeitskreisleitung legt den Prüfer fest.
Nach erfolgreicher Prüfung wird in der nächsten Mitgliederversammlung des Arbeitskreises über den Antrag abgestimmt. Der Antragsteller muss hierzu anwesend sein. Der Antrag ist angenommen, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder ein positives Votum abgibt.
Rezertifizierung
Anforderungen:
- Nachweis der Teilnahme an zertifizierten Ultraschallveranstaltungen, die nicht Teil der Basisausbildung (Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs) sind, sondern Refresher- oder Anwenderkurse, mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 36 Stunden aus den vergangenen sechs Jahren
Ausnahme: Die Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Stunden anerkannt, die Teilnahme an allen Tagen des Drei-Länder-Treffens und/oder WFUMB Weltkongress mit 16 Stunden. -
Chefarzt-Bescheinigung von jährlich mindestens 600 selbständig durchgeführten und/oder supervidierten Untersuchungen aus den vergangenen drei Jahren.
Bei mehreren Anwendungsbereichen sind pro beantragtem Anwendungsbereich jährlich mindestens 400, bei allen vier Anwendungsbereichen insgesamt jährlich mindestens 1200 selbständig durchgeführte und/oder supervidierte Untersuchungen aus den vergangenen drei Jahren nachzuweisen. -
Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
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Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €
Können die für eine Rezertifizierung notwendigen Untersuchungen aufgrund längerer Ausfallzeiten (beispielsweise durch Elternzeit, längere Krankheit oder Pflegezeit) nicht in ausreichender Zahl geleistet werden, so besteht die Möglichkeit auf Antrag den Rezertifizierungszeitraum um die Ausfallzeiten zu verlängern.
Bei Fehlen der Voraussetzungen zur Rezertifizierung in Stufe II kann eine Rezertifizierung für Stufe I beantragt werden. Dafür sind dann die dort genannten Voraussetzungen zu erfüllen.
Ohne Rezertifizierung erlischt die Qualifikation. Ein Neuantrag kann jederzeit gestellt werden.
Antragstellung
Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Vaskulärer Ultraschall können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de
Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.