Stufe II

DEGUM-Stufe II

Ein Untersucher der Stufe II erbringt in einem oder mehreren der Anwendungsbereiche extrakranielle hirnversorgende Gefäße, intrakranielle hirnversorgende Gefäße, Extremitätenarterien und -venen sowie Arterien und Venen des Abdomens eine hochqualifizierte vaskuläre Ultraschalldiagnostik und beurteilt den sonographischen Befund vor dem Hintergrund der klinischen Fragestellung. Insbesondere nimmt er dabei auch zu weitergehenden, invasiven, potentiell mit einem Gesundheitsrisiko für den Patienten behafteten, diagnostischen Gefäßuntersuchungen und zu therapeutischen Interventionen Stellung. Untersucher der Stufe II erfüllen die Anforderungen einer regionalen Referenzdiagnostik für Stufe-I-Untersucher.

Für folgende Anwendungsbereiche kann die Zertifizierung beantragt werden:

  • extrakranielle hirnversorgende Gefäße
  • intrakranielle hirnversorgende Gefäße
  • Extremitätenarterien und -venen
  • Arterien und Venen des Abdomens

Erstzertifizierung

Anforderungen:

  • Erforderlich ist die DEGUM-Mitgliedschaft seit mindestens einem Jahr sowie die DEGUM-Stufe I
    Liegt bereits die DEGUM-Stufe II für die Neurologische Ultraschalldiagnostik vor, entfällt dieser Punkt.

  • Nachweis über abgeschlossene Weiterbildung in einem Fachgebiet, Schwerpunkt oder Fachbereich, in dem gemäß Weiterbildungsordnung eingehende bzw. besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Ultraschalldiagnostik in dem Anwendungsbereich gefordert werden

  • Nachweis von mindestens 2.000 persönlich durchgeführten Untersuchungen im beantragten Anwendungsbereich
    und
    jährlich mindestens 600 selbst durchgeführten und/oder supervidierten Untersuchungen in dem Anwendungsbereich aus den vergangenen 3 Jahren
    Ausnahme: Bei mehr als einem Anwendungsbereich sind für jeden Anwendungsbereich jährlich mindestens 400 selbst durchgeführte und/oder supervidierte Untersuchungen bzw für alle Anwendungsbereiche insgesamt jährlich mindestens 1.200 selbst durchgeführte und/oder supervidierte Untersuchungen nachzuweisen.

  • Nachweis der Teilnahme an zertifizierten Ultraschallveranstaltungen, die nicht Teil der Basisausbildung (Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs) sind, sondern Refresher- oder Anwenderkurse, mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 36 Stunden aus den vergangenen 6 Jahren
    Ausnahme: Die Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Stunden anerkannt, die Teilnahme an allen Tagen des Drei-Länder-Treffens und/oder WFUMB Weltkongress mit 16 Stunden. Zusätzliche Stunden können durch den Besuch von Anwenderkursen am Vortag des Dreiländertreffens erlangt werden.

  • Aktuelle Geräte- und Dokumentationsstandards (Nennung des elektronischen Dokumentationssystems).
  • Empfehlungsschreiben von zwei Untersuchern des Arbeitskreises mit DEGUM-Stufe II, DEGUM-Stufe II Kursleiter oder DEGUM-Stufe III Kursleiter für den beantragten Anwendungsbereich.
    Aus dem Empfehlungsschreiben sollte hervorgehen, dass die Untersucher die praktischen Fähigkeiten des Antragstellers überprüft haben und sich persönlich von der Qualifikation des Antragsstellers überzeugen konnten. Die Überprüfung kann während einer Hospitationen und/oder während der Ausbildung bei den gewählten Untersuchern erfolgen. Die Untersucher können vom Antragsteller selbst gewählt werden.

  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Liegen die Voraussetzungen für die Erstzertifizierung der DEGUM-Stufe II vor, erfolgt zusätzlich eine theoretische und praktische Überprüfung und Bescheinigung der didaktischen Fähigkeiten und praktischen Fertigkeiten durch einen von der Leitung des Arbeitskreises zu bestimmenden Kursleiter mit DEGUM-Stufe-III Qualifikation. Sollte trotz mehrerer (mindestens drei) vorgeschlagener Prüfungstermine innerhalb eines Jahres nach Mitteilung des ersten Prüfungstermins keine Überprüfung stattgefunden haben, wird der Antrag zurückgewiesen. Bei positiver Prüfungsbescheinigung ist der Antrag angenommen, wenn im Rahmen einer regelmäßigen Mitgliederversammlung des Arbeitskreises die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder ein positives Votum abgibt. Der Antragsteller muss bei der Mitgliederversammlung anwesend sein. Sollte eine Anwesenheit im Rahmen der nächstmöglichen Mitgliederversammlung nicht möglich sein, kann einmalig ohne Einreichung erneuter Unterlagen im Rahmen der darauffolgenden Mitgliederversammlung abgestimmt werden. Sollte auch hier der Antragsteller nicht anwesend sein wird die Ernennung zur Stufe II abgelehnt.

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Nachweis der Teilnahme an zertifizierten Ultraschallveranstaltungen, die nicht Teil der Basisausbildung (Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs) sind, sondern Refresher- oder Anwenderkurse, mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 36 Stunden aus den vergangenen 6 Jahren
    Die Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Stunden anerkannt, die Teilnahme an allen Tagen des Dreiländertreffens und/oder WFUMB Weltkongress mit 16 Stunden.
  • Nachweis von jährlich mindestens 600 selbständig durchgeführten und/oder supervidierten Untersuchungen in dem Anwendungsbereich aus den vergangenen 3 Jahren.
    Bei mehreren Anwendungsbereichen sind pro beantragtem Anwendungsbereich jährlich mindestens 400, bei allen vier Anwendungsbereichen insgesamt jährlich mindestens 1200 selbständig durchgeführte und/oder supervidierte Untersuchungen aus den vergangenen 3 Jahren nachzuweisen.
  • Aktuellen Geräte- und Dokumentationsstandards (Nennung des elektronischen Dokumentationssystems)
  • Nachweis der Teilnahme an mindestens 2 Mitgliederversammlungen aus den vergangenen 6 Jahren.
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Können die für eine Rezertifizierung notwendigen Untersuchungen aufgrund längerer Ausfallzeiten (beispielsweise durch Elternzeit, längere Krankheit oder Pflegezeit) nicht in ausreichender Zahl geleistet werden, so besteht die Möglichkeit auf Antrag den Rezertifizierungszeitraum um die Ausfallzeiten zu verlängern.
Bei Fehlen der Voraussetzungen zur Rezertifizierung in Stufe II kann eine Rezertifizierung für Stufe I beantragt werden. Dafür sind dann die dort genannten Voraussetzungen zu erfüllen.
Ohne Rezertifizierung erlischt die Qualifikation. Ein Neuantrag kann jederzeit gestellt werden.

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Vaskulärer Ultraschall können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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