Stufe II Gyn. Sonografie

DEGUM-Stufe II Gynäkologische Sonografie

(seit dem 01.01.2022 zu beantragen)

In der gynäkologischen Sonografie soll die weiterführende Diagnostik gemäß der DEGUM-Stufe II in erster Linie der Abklärung von unklaren Verdachtsbefunden aus der gynäkologischen Vorsorge und Betreuung von speziellen Risikokollektiven dienen. Die Mehrheit der Befunde kann bereits auf Niveau der DEGUM Stufe I korrekt eingeschätzt werden und das Management mit der Patientin geplant werden. Bei ca. 10-20% der auffälligen Befunde im Bereich des inneren Genitals besteht jedoch weiterer Abklärungsbedarf. Häufig werden in solchen Situationen zurzeit Tumormarker und vor allem CT, MRT oder PET als erste weitere Maßnahme gewählt. Es gibt jedoch keine Evidenz für eine Überlegenheit dieser radiologischen Methoden im Vergleich zu einem Expert*innenultraschall. Folglich soll die Einführung der DEGUM-Stufe II Gynäkologische Sonografie solche Expert*innen kenntlich machen und die gezielte Überweisung im Sinne eines Mehrstufenkonzeptes wieder im gynäkologischen Alltag etablieren.

Ablauf Zertifizierungsverfahren

Die Begutachtung der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsanträge der Stufe II Gynäkologische Sonografie erfolgt durch die Mitglieder der Stufe III der Sektion, welche in der Arbeitsgruppe „Gynäkologische Sonografie“ beteiligt sind.

Es ist den Gutachter*innen vorbehalten, Bilder von dem/der Antragsteller*in nachzufordern. In diesem Fall erfolgt die Nachbegutachtung durch denselben/dieselbe Auditor*in. Wird ein Antrag abgelehnt, kann innerhalb von vier Wochen Einspruch bei der Geschäftsstelle erhoben werden. In diesem Fall erfolgt ein Zweitgutachten durch einen/eine neuen/neue Auditor*in. Bei zweimaliger Ablehnung muss ein Neuantrag gestellt werden.
Wenn ein Antrag mit der Auflage des Nachreichens von Fällen zurückgestellt wird, so müssen die Fälle (mindestens fünf pro Jahr) aus den direkt nachfolgenden Jahren stammen.

Die Anerkennung erfolgt nach einer abschließenden mündlichen und praktischen Prüfung, die von den Mitgliedern der Stufe III vorgenommen wird, die in der Arbeitsgruppe „Gynäkologische Sonografie“ beteiligt sind. Wenn ein/eine Kandidat*in durch die mündliche Prüfung fällt, so besteht die Möglichkeit der einmaligen Wiederholung bei einer anderen Prüfungskommission, frühestens nach sechs Monaten aber innerhalb eines Jahres.
Wer die Rezertifizierung verpasst, wird in die Stufe I zurückgestuft und muss einen kompletten Neuantrag stellen. Dieser Neuantrag beinhaltet den Nachweis von 30 Pathologien (aus den letzten 6 Jahren stammend) und die entsprechende Prüfung.

Gibt es Gründe, die eine Fristverlängerung erforderlich machen, so kann ein entsprechender Antrag auf eine Fristverlängerung unter den hier genannten Bedingungen gestellt werden.

Wichtig: Mit der Erteilung der Zertifizierung beginnt der Zeitraum, aus dem die Fortbildungsnachweise für die bevorstehende Rezertifizierung stammen müssen.

Sollten Sie langfristig die nächsthöhere Stufe anstreben, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit den Voraussetzungen auseinander.
 

Gültigkeit Zertifizierung

Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre. Das Mitglied ist verpflichtet, seine Rezertifizierung vor Ablauf der Frist selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Vor Ablauf dieser Frist müssen die Unterlagen vollständig vorliegen, sonst erlischt die Zertifizierung und ein Neuantrag ist erforderlich. Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die DEGUM-Mitgliedschaft gebunden und erlischt bei Kündigung derselben.

Bedingungen Erstzertifizierung

  • Siehe Formale Anforderungen Gynäkologische Sonografie
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Überwiesene Bearbeitungsgebühr i. H. v. 55,00 € sowie Prüfungsgebühr i. H. v. 250,00 € (Bankverbindung s. Antragsformular)
  • Abgeschlossene Facharztausbildung (FA-Urkunde in Kopie)
  • Mindestens zwei Jahre Stufe I
  • Nachweis von 30 selbst untersuchten gynäkologischen Befunden 
    • Nicht älter als 6 Jahre
    • Ausschließlich pathologische sonografische Befunde (keine Hospitationen)
    • Jeweils mindestens ein Befund aus den Organgruppen Ovar, Tube und Uterus
    • Insgesamt mindestens ein maligner Befund aus einer der Organgruppen
    • Zu jeder Pathologie muss vorliegen: 
      • Kompletter Befundbericht mit Diagnose, Therapie/Prozedere und Unterschrift
      • Mindestens zwei 2D-US-Bilder der gynäkologischen Pathologie (max. 6 Bilder)
      • Mindestens ein farbdopplersonografisches Bild
      • Alternativ ein 3D-sonografisches Bild (bei uteriner Fehlbildungsdiagnostik obligat)
    • Inkl. Follow-Up-Berichte; folgende Dokumente sind möglich: 
      • Histologischer Befund
      • Bei fehlender Histologie OP-Bericht
      • Fotos
    • Einreichung ausschließlich im Papierformat (Bitte beachten Sie die Vorgaben für die Dokumentation der Pathologien sowie die Datenschutzbestimmungen und die Standards für die weiterführende gynäkologische Sonografie (Hoopmann et al, Ultraschall Med 2021, submitted).)
  • Digital (am Rechner) ausgefüllte und unterschriebene Befundliste
  • Besondere apparative Ausstattung entsprechend der KBV-Richtlinien (Abdominal- und Vaginalsonden; Dopplereinrichtung, möglichst Farbdoppler; dynamische Dokumentationsmöglichkeit, z. B. Video/Clips)
  • Mindestens vier aktuelle (aus den letzten 2 Jahren stammend) DEGUM-zertifizierte Fortbildungsnachweise mit DEGUM-Plakette (DEGUM-zertifizierte Kongresse und Kurse, z. B. Dreiländer-Treffen, die sich inhaltlich zumindest teilweise mit gynäkologischer Sonografie (mindestens 2 Vorträge pro Veranstaltung; Programm einreichen) beschäftigt haben)

Bedingungen Rezertifizierung

  • Siehe Formale Anforderungen Gynäkologische Sonografie
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Überwiesene Bearbeitungsgebühr i. H. v. 55,00 € (Bankverbindung s. Antragsformular)
  • Nachweis von 15 selbst untersuchten gynäkologischen Befunden
    • Nicht älter als 6 Jahre
    • Ausschließlich pathologische sonographische Befunde (keine Hospitationen)
    • Jeweils mindestens ein Befund aus den Organgruppen Ovar, Tube und Uterus
    • Insgesamt mindestens ein maligner Befund aus einer der Organgruppen
    • Zu jeder Pathologie muss vorliegen:
      • Kompletter Befundbericht mit Diagnose, Therapie/Prozedere und Unterschrift
      • Mindestens zwei 2D-US-Bilder der gynäkologischen Pathologie (max. 6 Bilder)
      • Mindestens ein farbdopplersonographisches Bild
      • Alternativ ein 3D-sonographisches Bild (bei uteriner Fehlbildungsdiagnostik obligat)
    • Inkl. Follow-Up-Berichte; folgende Dokumente sind möglich:
      • Histologischer Befund
      • Bei fehlender Histologie OP-Bericht
      • Fotos
    • Einreichung ausschließlich im Papierformat (Bitte beachten Sie die Vorgaben für die Dokumentation der Pathologien sowie die Datenschutzbestimmungen und die Standards für die weiterführende gynäkologische Sonographie (Hoopmann et al, Ultraschall Med 2021, submitted).) 
  • Digital (am Rechner) ausgefüllte und unterschriebene Befundliste
  • Besondere apparative Ausstattung entsprechend der KBV-Richtlinien (Abdominal- und Vaginalsonden; Dopplereinrichtung, möglichst Farbdoppler; dynamische Dokumentationsmöglichkeit, z. B. Video/Clips)
  • Mindestens zwölf DEGUM-zertifizierte Fortbildungsnachweise mit DEGUM-Plakette aus den letzten sechs Jahren (DEGUM-zertifizierte Kongresse und Kurse, z. B. Dreiländer-Treffen, die sich inhaltlich zumindest teilweise mit gynäkologischer Sonographie (mindestens 2 Vorträge pro Veranstaltung; Programm einreichen) beschäftigt haben)

Formale Anforderungen an die Antragstellung

Anträge, die diese Bedingungen nicht erfüllen, dürfen nicht bearbeitet werden und müssen an den Antragsteller zurückgeschickt werden.

  • Alle Nachweise für die Antragstellung sind in ausgedruckter, fest abgehefteter Form (Aktenordner, keine Prospekthüllen) per Post an die auf dem Antragformular angegebene Adresse zu schicken
  • Deckblatt mit folgenden Informationen:
    Name, Vorname (Antragsteller*in)
    Gynäkologischer US
    Stufe II Zertifizierung/Rezertifizierung
  • Das Spektrum einzureichender sonografischer Auffälligkeiten ist in der Liste Gynäkologische Pathologien einzusehen
  • Beispielbilder finden sich in den Qualitätsanforderungen
  • Bitte reichen Sie nur die geforderte Anzahl an sonografischen Auffälligkeiten. 30 bei einer Erstzertifizierung, 15 bei einem Rezertifizierungsantrag
  • Trennen Sie die Fälle durch Register
  • Die Bilder dürfen nicht kleiner als 7,5 cm x 9,5 cm sein
  • Facharzturkunden sind in Kopie beizufügen (nur bei Erstzertifizierung)
  • Die Teilnahmebescheinigungen von DEGUM-zertifizierten Veranstaltungen (DEGUM-Plakette) sind im Original einzureichen (Sie erhalten diese im Anschluss an die Begutachtung zurück)
  • Die Bestätigung, dass die eingereichten Untersuchungen selbständig vorgenommen wurden (s. Befundliste Erstantrag oder Befundliste Rezertifizierung) ist zu unterschreiben und im Original einzureichen
  • Die Befundliste ist am Rechner auszufüllen
  • Siehe auch Datenschutzbestimmungen

Datenschutz

Um sowohl den Datenschutz als auch die Qualitätssicherung zu gewährleisten, müssen die einzureichenden Patient*innendaten auf den Fällen, wie nachfolgend beschrieben, bearbeitet werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten:

1) Pseudonymisierung
Pseudonymisierte Patient*innendaten, bestehend aus (keine handschriftlichen Vermerke dieser Angaben):

  • Untersuchungsdatum
  • Initialen der Patient*innen + Geburtsdatum der Patient*innen
    oder
    Initialen der Patient*innen + Patient*innen-ID

Wichtig: Die Pseudonymisierung des Namens hat im Ausdruck per Hand und an allen Stellen, an denen der Name vermerkt ist (Befundtexte, Bilder, Fußzeilen, etc.), mit einem schwarzen, deckenden Stift zu erfolgen. Initialen, Geburtsdatum und Pat.-ID müssen wie abgedruckt erkennbar bleiben. Siehe Beispiele gynäkologische und geburtshilfliche Bilddokumentationen.

2) Patient*inneneinwilligungen
Ihnen liegen die Patient*inneneinwilligungen lückenlos vor. In diesem Fall müssen die o. g. Daten nicht geschwärzt werden. Obligat ist in diesem Fall die unterzeichnete Bestätigung, dass Ihnen die Patient*inneneinwilligungen vorliegen.

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