Datenschutz DEGUM-Stufe II Gyn. Sonografie
Um sowohl den Datenschutz als auch die Qualitätssicherung zu gewährleisten, müssen die einzureichenden Patient*innendaten auf den Fällen, wie nachfolgend beschrieben, bearbeitet werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1) Pseudonymisierung
Pseudonymisierte Patient*innendaten, bestehend aus (keine handschriftlichen Vermerke dieser Angaben):
- Untersuchungsdatum
- Initialen der Patient*innen + Geburtsdatum der Patient*innen
oder
Initialen der Patient*innen + Patient*innen-ID
Wichtig: Die Pseudonymisierung des Namens hat im Ausdruck per Hand und an allen Stellen, an denen der Name vermerkt ist (Befundtexte, Bilder, Fußzeilen, etc.), mit einem schwarzen, deckenden Stift zu erfolgen. Initialen, Geburtsdatum und Pat.-ID müssen wie abgedruckt erkennbar bleiben. Siehe Beispiele gynäkologische und geburtshilfliche Bilddokumentationen.
2) Patient*inneneinwilligungen
Ihnen liegen die Patient*inneneinwilligungen lückenlos vor. In diesem Fall müssen die o. g. Daten nicht geschwärzt werden. Obligat ist in diesem Fall die unterzeichnete Bestätigung, dass Ihnen die Patient*inneneinwilligungen vorliegen.