Mehrstufenkonzept & Zertifizierung
Ziel der Einführung eines Mehrstufenkonzepts ist eine flächendeckende Versorgung mit Ultraschalldiagnostik in der Bundesrepublik Deutschland, bestehend aus einer qualifizierten Basisdiagnostik und einer ausreichenden Dichte von Referenzzentren in Kliniken und Praxen. Das Konzept wird von den Sektionen und Arbeitskreisen der DEGUM e.V. umgesetzt. Die Einteilung in die DEGUM-Stufen I bis III Kursleiter bezieht sich auf unterschiedliche Qualifikationsebenen, nämlich der Qualifikation als Untersucher, der Befähigung zur Vermittlung von Kursinhalten sowie der wissenschaftlichen Expertise.
Ablauf Zertifizierungsverfahren
Die Unterlagen der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsanträge werden von einem Gutachter gesichtet. Wird der Antrag durch diesen bestätigt, erhält der Antragsteller die vom Arbeitskreisleiter und vom Präsident unterschriebene Urkunde für die beantragte Stufe im Bereich Endosonografie.
Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe II ist der Antragsteller nach der erfolgreichen Begutachtung zur Prüfung zugelassen. In der Prüfung werden das Wissen und die endosonografischen Fertigkeiten von zwei DEGUM-Stufe II Kursleiter und/oder DEGUM-Stufe III Kursleiter abgenommen. Die Prüfung findet in der Regel im Rahmen eines DEGUM-zertifizierten Kurses statt.
Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe III Kursleiter wird nach der erfolgreichen Begutachtung das Wissen unddidaktische Können des Antragsteller bei einem der jährlich stattfindenden Kursleitertreffen des Arbeitskreises Endosonografie geprüft. Der Kandidat hält einen Probevortrag („Pflicht“) zu einem Thema aus dem Kursprogramm. Zwei weitere Vorträge („Kür“) werden vorbereitet, von denen einer auf Wunsch des Gremiums gehalten wird. Die Themen werden in Absprache mit der Arbeitskreisleitung ausgewählt. Die Abstimmung erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Kursleiter.
Gültigkeit Zertifizierung
Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre. Das Mitglied ist verpflichtet seine Rezertifizierung, vor Ablauf der Frist, selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Vor Ablauf dieser Frist müssen die Unterlagen vollständig vorliegen, sonst erlischt die Zertifizierung und ein Neuantrag ist erforderlich.
Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die DEGUM-Mitgliedschaft gebunden und erlischt bei Beendigung derselben. Bei Wiedereintritt muss zur Zertifizierung erneut ein Antrag gestellt werden (Erstantrag).
Antragstellung
Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Endosonografie können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de
Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.