Kurscurriculum
Kurssystem Bewegungsorgane
Es gelten bei KBV-konformen Kursen stets die jeweils aktuellen Rahmenbedingungen der KBV. Diese sind in der Ultraschallvereinbarung der KBV zu finden.
Die Kurse sind nur dann „KBV-konform“, wenn folgende Vorgaben erfüllt sind:
- 9 Monate zw. Grund- und Abschlusskurs,
- Grund- und Aufbaukurs an mind. drei Tagen,
- Abschlusskurs an mind. 2 Tagen,
- 400 dokumentierte Untersuchungen und Prüfung im Abschlusskurs
Für die Einhaltung ist der Kursleiter*in verantwortlich.
- 400 dokumentierte Untersuchungen und Prüfung im Abschlusskurs
Es obliegt dem/der verantwortlichen Kursleiter*in dafür Sorge zu tragen, dass nach Abschluss eines DEGUM-zertifizierten Kurses jeder/jede Teilnehmer*in eine Teilnahmebescheinigung mit DEGUM-Qualitätsplakette erhält. Für den Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs wird eine gelbe Plakette vergeben. Alle Spezialkurse sowie Module erhalten eine graue DEGUM-Plakette.
Grund-, Aufbau- und Abschlusskurse die inhaltlich vollumfänglich den Vorgaben des Arbeitskreises Bewegungsorgane, nicht aber den KBV-Regeln entsprechen, können ebenfalls eine DEGUM-Zertifizierung anstreben. Alle Teilnehmenden erhalten eine Bescheinigung mit gelber Qualitätsplakette, aber ohne den Hinweis auf KBV-Konformität.
- Grundkurse »
- Grundkurs Bewegungsapparat
- Grundkurs Säuglingshüfte
- Aufbaukurse »
- Aufbaukurs Bewegungsapparat
- Aufbaukurs Säuglingshüfte
- Abschlusskurse »
- Aufbaukurs Bewegungsapparat
- Aufbaukurs Säuglingshüfte
- Module »
- Obere Extremität
- Untere Extremität
- Weitere Veranstaltungsformate »
- Spezialkurse
Bitte beachten Sie, dass Kurscurricula sich mit den Kursinhalten befassen. Die Rahmenbedingungen zu den Kursen (Grund,- Aufbau,- Abschlusskurs) finden sich in der jeweils aktuellen Fassung der US-Vereinbarung der KBV. Bitte beachten Sie auch die Stellungnahme des Vorstands der DEGUM zur Durchführung des theoretischen und des praktischen Teils: PDF-Download.