Basiszertifikat Notfallsonografie
Das Basiszertifikat Notfallsonografie ist länderübergreifend von der DEGUM, ÖGUM und SGUM anerkannt. Es muss nicht verlängert werden und ist nicht Voraussetzung für die rezertfizierbare DEGUM Stufe I.
Anforderungen:
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Teilnahmebescheinigung an einem DEGUM-zertifizierten Grundkurs Notfallsonografie, Teil 1 und 2
Alternativ werden auch die folgenden Kurse anerkannt, sofern eine DEGUM-Zertifizierung des Kurses besteht und ein Ausbilder Stufe II Notfallsonografie vollzeitlich als Referent/Tutor mitgewirkt hat. (Details siehe Kursanerkennung) -
Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten
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Nachweis von mindestens 200 eigenverantwortlich durchgeführten Ultraschallunter- suchungen in der Notfallsonografie, davon 20 % mit Pathologien
Die Sonografien müssen durch einen erfahrenen Sonografeur supervidiert oder durch ein weiteres bildgebendes Verfahren, z.B. CT, oder einen Operationsbefund bestätigt sein.
Geforderte Untersuchungen:-
20 E-Fast Lunge/Abdomen - incl. mind. 5 pathologische Befunde
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20 Gallenblase/-wege - incl. mind. 5 pathologische Befunde
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20 Niere/Blase - incl. mind. 5 pathologische Befunde
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20 Abdominelle Aorta - incl. mind. 5 pathologische Befunde
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20 Kompressionssonografien Beinvenen - incl. mind. 5 pathologische Befunde
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20 ultraschall-gestützte Punktionen
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80 Fokussierte Echokardiografien - incl. mind. 20 pathologische Befunde
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Auf Verlangen sind anonymisierte Befundbeschreibungen einschließlich korrekter Bild- oder Videodokumentation per Datenträger vorzulegen (incl. Piktogramm, Datum, Uhrzeit und Untersuchernamen). Nach der aktuellen Fassung der DSGVO ist unter „anonymisiert“ zu verstehen, dass auch mit hohem technischem Aufwand eine Re-Identifizierung des jeweiligen Patienten nicht mehr möglich ist.
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Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €