Mehrstufenkonzept & Zertifizierung

Die frühzeitige pränatale Diagnose fetaler Erkrankungen, Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen führt in vielen Fällen zu einer Senkung der perinatalen Mortalität und Morbidität. Da mehr als 80 Prozent der betroffenen Feten keiner Risikogruppe angehören, kann dies nur über ein Ultraschall-Screening erreicht werden, wie es in den Mutterschaftsrichtlinien verankert ist.
Das Mehrstufenkonzept gewährleistet durch seine Qualitätsanforderungen an Untersucher*in und Gerätetechnik, dass ein flächendeckendes Screening (Stufe I) in ausreichender Qualität durchgeführt werden kann, und auffällige Befunde durch speziell ausgebildete und qualifizierte Untersucher*innen (Stufe II und III) weiter abgeklärt werden. Es soll so eine hochwertige Ultraschalldiagnostik von der qualifizierten Basisdiagnostik bis zu den Referenzzentren in Klinik und Praxis sicherstellen.
Die Sonografie der weiblichen Genitalorgane gewährleistet eine standardisierte Basisuntersuchung sowie die erweiterte Diagnostik durch spezialisierte Untersucher*innen und führt insbesondere in der Frühdiagnostik von Ovarialkarzinomen sowie in der Differentialdiagnostik von klinisch und sonografisch auffälligen Befunden zu größerer Genauigkeit der Diagnosen.
Definierte Anforderungen bei der Zertifizierung und Rezertifizierung der entsprechenden DEGUM-Stufen sichern die Konstanz der Qualifizierung.
(Stand: 01.01.2020)
Übergangsregelung für Inhaber*innen der DEGUM-Stufe II (vor 2022)
- Seit dem 01.01.2022 wird die bisherige DEGUM-Stufe II Gynäkologie und Geburtshilfe als DEGUM-Stufe II Pränatale Sonografie geführt.
- Für Mitglieder, die die DEGUM-Stufe II vor diesem Zeitpunkt erworben haben, ist kein Neuantrag für die Gynäkologische Sonografie erforderlich.
- Es kann direkt ein Antrag auf Rezertifizierung für die DEGUM-Stufe II Gynäkologische Sonografie gestellt werden.
Gültigkeit Zertifizierung
Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre. Das Mitglied ist verpflichtet seine Rezertifizierung, vor Ablauf der Frist, selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Vor Ablauf dieser Frist müssen die Unterlagen vollständig vorliegen, sonst erlischt die Zertifizierung und ein Neuantrag ist erforderlich.
Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die DEGUM-Mitgliedschaft gebunden und erlischt bei Beendigung derselben. Bei Wiedereintritt muss zur Zertifizierung erneut ein Antrag gestellt werden (Erstantrag).
