Mehrstufenkonzept & Zertifizierung

Mehrstufenkonzept & Zertifizierung


In der Sektion Neurologie kann die Zertifizierung für den Bereich Neurologische Ultraschalldiagnostik und/oder die Zertifizierung in der Muskel-Nerven-Sonografie beantragt werden.
Die entsprechenden Voraussetzungen für die einzelnen Stufen sind im jeweiligen Untermenü zu finden.

Die DEGUM-Stufe I bzw. das DGKN-Zertifikat wird von der jeweils anderen Gesellschaft anerkannt. Für eine weitere Zertifizierung zum gemeinsamen DEGUM/DGKN-Ausbilder bzw. DEGUM/DGKN-Kursleiter ist eine doppelte Mitgliedschaft in beiden Fachgesellschaften obligat.

Ablauf Zertifizierungsverfahren

Die Unterlagen der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsanträge werden von einem Gutachter gesichtet. Wird der Antrag durch diesen bestätigt, erhält der Antragsteller die vom Sektionsleiter und vom Präsident unterschriebene Urkunde für die beantragte Stufe im Bereich Neurologische Ultraschalldiagnostik bzw. Muskel-Nerven-Sonografie.

Bei der Erstzertifizierung der DEGUM-Stufe I erfolgt nach der erfolgreichen Begutachtung ein Fachgespräch - mit praktischer Ultraschalluntersuchung und anhand von 20 mitgebrachten, persönlich erhobenen pathologischen Befunden - die Überprüfung der Kenntnisse und Fertigkeiten in der neurologischen Ultraschalldiagnostik. Prüfer in dem Fachgespräch ist ein DEGUM-Mitglied mit der Stufe III Kursleiter. Nach bestandener Prüfung erhält der Antragsteller die Urkunde der DEGUM-Stufe I. Die Prüfung kann auf Antrag nach mindestens 6 und höchstens 12 Monaten bei einem anderen Prüfer wiederholt werden.

Bei der Erstzertifizierung der DEGUM-Stufe II wird nach der erfolgreichen Begutachtung in einem zweiten Schritt der Antrag angenommen, wenn im Rahmen einer Mitgliederversammlung der Sektion Neurologie die einfache Mehrheit der anwesenden Stufe III Kursleiter ein positives Votum abgibt. Vor dem Votum stellt sich der Antragsteller den Mitgliedern vor. Der Antragsteller steht anschließend für Fragen zur Verfügung.

Bei der Erstzertifizierung der DEGUM-Stufe II Kursleiter bzw. DEGUM-Stufe III Kursleiter stellt nach erfolgreicher Begutachtung der Antragsteller sein Schwerpunkthema im Rahmen der Fachtagungen der Sektion Neurologie den Mitgliedern vor (als Teil des wissenschaftlichen Programms). Der Antrag ist angenommen, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Kursleiter ein positives Votum abgibt.

Gültigkeit Zertifizierung

Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre. Das Mitglied ist verpflichtet seine Rezertifizierung, vor Ablauf der Frist, selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Vor Ablauf dieser Frist müssen die Unterlagen vollständig vorliegen, sonst erlischt die Zertifizierung und ein Neuantrag ist erforderlich.

Können die für eine Rezertifizierung notwendigen Untersuchungen aufgrund von Elternzeit nicht in ausreichender Zahl geleistet werden, so besteht die Möglichkeit auf Antrag den Rezertifizierungszeitraum um die Ausfallzeiten zu verlängern.

Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die DEGUM-Mitgliedschaft gebunden und erlischt bei Kündigung derselben.

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Neurologie können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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