Stufe II Kursleiter

DEGUM-Stufe II Kursleiter

Ein Jahr nach Bewilligung der DEGUM-Stufe II (Mindestzeitraum) kann ein Antrag auf DEGUM-Stufe II Kursleiter gestellt werden. Der Kursleiter der Stufe II kann (ebenso wie der mehr wissenschaftlich orientierte Kursleiter der Stufe III) DEGUM-zertifizierte Kurse auch außerhalb der eigenen Institution anbieten.

Erstzertifizierung

Anforderungen:

  • Erforderlich ist die DEGUM-Stufe II der Sektion Ophthalmologie seit mindestens einem Jahr
  • Schriftliche Bestätigung/Nachweis über
    aktive Ultraschalltätigkeit mit mindestens 500 Ultraschalluntersuchungen des Auges und seiner Anhangsorgane sowie der Augenhöhle pro Jahr, einschließlich der hochfrequenten  Verfahren wie der Ultraschallbiomikroskopie (hochauflösende Systeme am Augenvorderabschnitt, Frequenz 20 MHz bis 50 MHz) sowie die Gewebediagnostik bei Raumforderungen und Grundkenntnisse orbitaler Gefäßveränderungen
    alternativ: Nachweis der Ultraschalluntersuchungen über zum Beispiel Ziffernauszug der KV aus Abrechnungsunterlagen
    oder
    Tätigkeit in einer DEGUM zertifizierten Ultraschallabteilung seit mehr als einem Jahr
  • Tutor und Referent bei mindestens 3 DEGUM zertifizierten Ultraschallkursen der Sektion Ophthalmologie in den letzten drei Jahren vor Antragstellung
  • Teilnahme an mindestens einer Sektionssitzung in den letzten drei Jahren vor Antragstellung
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe II Kursleiter ist der Antragsteller nach der erfolgreichen Begutachtung zur Prüfung zugelassen.
Die Prüfung wird von einem DEGUM-Stufe III Kursleiter abgenommen. Sie besteht aus theoretischen und praktischen Anteilen. Darüber hinaus werden auch die didaktischen Fähigkeiten bewertet. Die Sektionsleitung legt den Prüfer fest.
Nach erfolgreicher Prüfung sind die Antragsteller zum didaktischen Probevortrag im Rahmen der darauffolgenden Sektionssitzung bzw. Kursleitertreffens zugelassen. Die Bewerber schlagen der Sektionsleitung drei unterschiedliche Vortragsthemen entsprechend dem Kurscurriculum der Sektion Ophthalmologie vor. Die Sektionsleitung wählt im Vorfeld ein Thema für den Probevortrag aus. Bewerber bereiten zu diesem Thema einen 10-minütigen Vortrag vor. Während der Sektionssitzung prüfen die anwesenden Kursleiter das Wissen und das didaktische Können der Antragsteller und stimmen im Anschluss mehrheitlich darüber ab, ob der Vortrag den Anforderungen entsprochen hat.

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Schriftliche Bestätigung/Nachweis über regelmäßige Tätigkeit in der Ultraschalldiagnostik im Fachgebiet der Augenheilkunde (Ophthalmologie)
    alternativ: Ziffernauszug der KV zum Beispiel aus Abrechnungsunterlagen
  • Aktive Teilnahme als Referent und Tutor oder Kursleiter an mindestens 3 DEGUM-zertifizierten Kursen zur Sonografie der Sektion Ophthalmologie in den vergangenen sechs Jahren
  • Teilnahme an mindestens einer DEGUM-zertifizierten Fortbildung in den vergangenen sechs Jahren. (z.B. Dreiländertreffen)
  • Teilnahme an mindestens 3 DEGUM Kursleitertreffen/Sektionssitzungen der Sektion Ophthalmologie in den vergangenen sechs Jahren.
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Ophthalmologie können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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