Stufe II

DEGUM-Stufe II Neurologische Ultraschalldiagnostik

Ein Untersucher der DEGUM-Stufe II erbringt eine hochqualifizierte neurologische Ultraschalldiagnostik und beurteilt den sonografischen Befund vor dem Hintergrund der klinischen Fragestellung. Insbesondere nimmt er dabei auch zu weitergehenden, invasiven, potentiell mit einem Gesundheitsrisiko für den Patienten behafteten, diagnostischen Untersuchungen und zu therapeutischen Interventionen Stellung. Untersucher der DEGUM-Stufe II erfüllen die Anforderungen einer regionalen Referenzdiagnostik für DEGUM-Stufe I-Untersucher.

Ein Untersucher der DEGUM-Stufe II ist als besonders qualifizierter Untersucher auf dem Gebiet des neurologischen Ultraschalls gleichzeitig DEGUM-/DGKN-Ausbilder. Er führt die Ausbildung von Ärzten in der neurologischen Ultraschalldiagnostik durch.

Erstzertifizierung

Anforderungen:

  • Erforderlich ist die DEGUM-Stufe I Neurologie seit mindestens einem Jahr
    oder
    DGKN-Zertifikat „Spezielle neurologische Ultraschalldiagnostik“ seit mindestens einem Jahr

  • Facharzturkunde für Neurologie, Neurochirurgie, Neuropädiatrie oder Neuroradiologie

  • Controlling-Ausdruck oder Labor-Leistungsstatistik über mindestens 2.000 persönlich durchgeführten und dokumentierten und/oder supervidierten neurologischen Ultraschalluntersuchungen aus den vergangenen 3 Jahren (jährlich mindestens 600)

  • Teilnahmebescheinigungen an DEGUM-zertifizierten neurologischen Ultraschallveranstaltungen (Refresherkurse, Anwenderseminare, Sommertagung) mit einem zeitlichen Umfang von wenigstens 36 Stunden aus den vergangenen 6 Jahren
    Die Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Stunden anerkannt und die Teilnahme am Drei-Länder-Treffen wird mit 4 Stunden pro Tag anerkannt, max. jedoch 16 Stunden.

  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten (Nennung des elektronischen Dokumentationssystems, Papierausdruck einer Musterdokumentation)

  • Empfehlungsschreiben von zwei DEGUM-Stufe III Kursleiter der Sektion Neurologie

  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Der Antrag muss zunächst durch einen Gutachter der Sektion bestätigt werden. In einem zweiten Schritt wird der Antrag angenommen, wenn im Rahmen einer regelmäßigen Mitgliederversammlung der Sektion Neurologie die einfache Mehrheit der anwesenden DEGUM-Stufe III Kursleiter ein positives Votum abgibt. Vor dem Votum stellt sich der Antragsteller den Mitgliedern vor. Der Antragsteller steht anschließend für Fragen zur Verfügung.

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Controlling-Ausdruck oder Labor-Leistungsstatistik über mindestens 600 selbst durchgeführten und/oder supervidierten neurologischen Ultraschalluntersuchungen aus den vergangenen drei Jahren
  • Teilnahme an DEGUM-zertifizierten Ultraschallveranstaltungen (nicht Grund- und Aufbaukurse) mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 36 Stunden aus den vergangenen 6 Jahren. Hierzu zählen u.a. Refresherkurse, Anwenderseminare, Sommertagung.
    Die Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Stunden anerkannt und die Teilnahme am Drei-Länder-Treffen wird mit 4 Stunden pro Tag anerkannt, max. jedoch 16 Stunden.
  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten (Nennung des elektronischen Dokumentationssystems, Papierausdruck einer Musterdokumentation)
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Neurologie können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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