Fristverlängerungen

Fristverlängerungen

Ü65

Ab dem vollendeten 65. Lebensjahr besteht für alle zertifizierten DEGUM-Mitglieder in der Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe keine Notwendigkeit einer erneuten Rezertifizierung. Auf Wunsch kann diese aber weiterhin nach den bekannten Regularien erfolgen. Damit gilt die letzte erreichte Stufe nach dem 65. Lebensjahr für die Dauer der DEGUM-Mitgliedschaft. Die Mitglieder der Sektion sollen das Geburtsdatum der Geschäftsstelle der DEGUM mitteilen.

Mutterschutz- und Elternzeit

Mutterschutz- und Elternzeiten können der Zertifizierungszeit angerechnet werden (nur bei Arbeitsniederlegung), maximal jedoch 3 Jahre. Die Anträge zur Fristverlängerung sind unter Einreichung der entsprechenden Nachweise (z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers, der Krankenkasse, der Elterngeldstelle) an Frau Asja Klotz, DEGUM-Geschäftsstelle Büro Berlin zu richten. Um eine Fristverlängerung geltend machen zu können, sind Mutterschutz- und Elternzeiten der Geschäftsstelle vor Ablauf der Zertifizierung mitzuteilen.

Krankheit

Ausfallzeiten durch Krankheit können der Zertifizierungszeit angerechnet werden (nur bei Arbeitsniederlegung), maximal jedoch 3 Jahre. Die Anträge zur Fristverlängerung sind unter Einreichung des entsprechenden Nachweises (Attest) an Frau Asja Klotz, DEGUM-Geschäftsstelle Büro Berlin zu richten. Um eine Fristverlängerung geltend machen zu können, sind Krankheitszeiten der Geschäftsstelle vor Ablauf der Zertifizierung mitzuteilen.

Arbeitslosigkeit

Zeiten der Arbeitslosigkeit können der Zertifizierungszeit angerechnet werden, maximal jedoch 3 Jahre. Die Anträge zur Fristverlängerung sind unter Einreichung des entsprechenden Nachweises (Arbeitslosenbescheid/Bescheinigung der KV über ruhenden Arztsitz) an Frau Asja Klotz, DEGUM-Geschäftsstelle Büro Berlin zu richten. Um eine Fristverlängerung geltend machen zu können, sind Zeiten der Arbeitslosigkeit der Geschäftsstelle vor Ablauf der Zertifizierung mitzuteilen.

Auslandsaufenthalt

Auslandsaufenthalte, während derer Untersuchungen nach den Standards der DEGUM nicht möglich waren, können der Zertifizierungszeit angerechnet werden, maximal jedoch 3 Jahre. Die Anträge zur Fristverlängerung sind an Frau Asja Klotz, DEGUM-Geschäftsstelle Büro Berlin zu richten. Um eine Fristverlängerung geltend machen zu können, sind Zeiten des Auslandsaufenthaltes der Geschäftsstelle vor Ablauf der Zertifizierung mitzuteilen.

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